Vielleicht kennt sich wer aus. Auch Gefühlsäußerungen sind willkommen.
Ein kleiner Fluß, der durch eine 08/15-Ortschaft fließt. Direkt am Fluß, der hier so 15 Meter breit ist, nicht gerade klares Wasser führt und normalen Uferbewuchs hat, liegt das Grundstück. Aufteilung Ufer-25MeterGarten-10MeterScheune-Haus-Strasse.
Gelten für solche Ufergrundstücke andere Bewertungsgrundlagen? Angeblich soll das ganze hochwassersicher sein, aber für eine Bebauung müssten wohl bestimmte Eingrenzungen und besondere Sicherheits-Bauvorschriften gelten. Ist eine Uferlage prinzipiell durchschnittswertmindernd?? Darf da Oberflächenwasser eingeleitet werden??
Bevor ich mich an die Ämter wenden tu, frag ich erstmal normale Menschen
gruß
Ein kleiner Fluß, der durch eine 08/15-Ortschaft fließt. Direkt am Fluß, der hier so 15 Meter breit ist, nicht gerade klares Wasser führt und normalen Uferbewuchs hat, liegt das Grundstück. Aufteilung Ufer-25MeterGarten-10MeterScheune-Haus-Strasse.
Gelten für solche Ufergrundstücke andere Bewertungsgrundlagen? Angeblich soll das ganze hochwassersicher sein, aber für eine Bebauung müssten wohl bestimmte Eingrenzungen und besondere Sicherheits-Bauvorschriften gelten. Ist eine Uferlage prinzipiell durchschnittswertmindernd?? Darf da Oberflächenwasser eingeleitet werden??
Bevor ich mich an die Ämter wenden tu, frag ich erstmal normale Menschen

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