Ein kleiner Fluß, der durch eine 08/15-Ortschaft fließt. Direkt am Fluß, der hier so 15 Meter breit ist, nicht gerade klares Wasser führt und normalen Uferbewuchs hat, liegt das Grundstück. Aufteilung Ufer-25MeterGarten-10MeterScheune-Haus-Strasse.
Gelten für solche Ufergrundstücke andere Bewertungsgrundlagen? Angeblich soll das ganze hochwassersicher sein, aber für eine Bebauung müssten wohl bestimmte Eingrenzungen und besondere Sicherheits-Bauvorschriften gelten. Ist eine Uferlage prinzipiell durchschnittswertmindernd?? Darf da Oberflächenwasser eingeleitet werden??
Bevor ich mich an die Ämter wenden tu, frag ich erstmal normale Menschen

gruß





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