Was kann ich tun?

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  • koseng
    Landesfürst


    • 21.01.2004
    • 714
    • Hannover-Nordstadt
    • Mr.T´s kleine Wunderkiste

    #1

    Was kann ich tun?

    Moin,

    nach unsrer Hochzeit hatten wir uns über einen Internetversandhandel (sesshaft in Deutschland) neue Matratzen für unser Bett gekauft.

    Nun das Problem:

    1. sind diese nach 3 Monaten durchgelegen
    2. sind nicht die bestellten Härtegrade geliefert worden.

    Nun soll ich bei denen eine Vorleistung von 130 Euro erbringen, damit die die Matratzen abholen und neue bringen. Sollte es wirklich so sein, das die durchgelegen sind, bekomme ich das Geld wieder

    Mehrmalige Mails waren bislang erfolglos, ich habe denen jetzt eine Frist bis zum 1.12. gesetzt um die Teile kostenlos auszutauschen.

    Verbraucherschutz wollt ich auch machen, aber die wollen nur für ne Beratung 25 Euro

    Was kann ich sonst noch tun? Anzeigen?
    gruss Björn

    opelforum.däÄh
  • gerohoschi
    Heerführer


    • 24.07.2005
    • 1830
    • DDR

    #2
    Anwalt... Der kann dich dann über die Erfolgschancen einer evtl. Klage aufklären. Von einer Anzeige wegen "erschleichens von Leistungen" oder auch "Betruges" genannt rate ich persönlich ab (TBM der Täuschung)- das ist fast unmöglich zu beweisen...
    Wird aber auch net wirklich billiger als Verbraucherschutz werden...
    "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)

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    • Mr.T
      Heerführer


      • 15.02.2007
      • 2653
      • Holzkirchen-Bayern
      • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

      #3
      Ich nehme mal an, daß Du keine Rechtsschutzversicherung hast.
      Wenn doch wird ein Brief vom Anwalt vermutlich Wunder wirken.
      Grüße aus Holzkirchen
      Mr.T



      Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
      Albert Einstein

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      • SeekandFind
        Banned
        • 23.05.2008
        • 1509
        • Region Cuxhaven
        • Bounty Hunter IV

        #4
        Zitat von gerohoschi
        Anwalt... Der kann dich dann über die Erfolgschancen einer evtl. Klage aufklären. Von einer Anzeige wegen "erschleichens von Leistungen" oder auch "Betruges" genannt rate ich persönlich ab (TBM der Täuschung)- das ist fast unmöglich zu beweisen...
        Wird aber auch net wirklich billiger als Verbraucherschutz werden...
        Auch wenn es manche nicht kapieren:

        Erschleichen von Leistungen: Kurz gesagt, da geht es nicht um Sachen, sondern, wie der Name schon sagt eine Leistung.

        Betrug: Vorspiegelung falscher Tatsachen.

        Nicht umsonst sind das zwei paar Stiefel, auch wenn der "Volksmund" das gerne in einen Topf wirft. Hat jeweils mit dem geschilderten Fall nichts zu tun.

        Hier liegt wohl eher das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" vor. §434 BGB regelt das unter anderem. Das Problem wird sein "durchgelegen" zu beweisen. Ich würde an deiner Stelle alles dokumentieren und sofern bis zum 1.12. nichts passiert ist, mir einen Anwalt suchen. Die örtliche Anwaltskammer kann dir jemanden empfehlen.

        Martin

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        • koseng
          Landesfürst


          • 21.01.2004
          • 714
          • Hannover-Nordstadt
          • Mr.T´s kleine Wunderkiste

          #5
          nein ich habe leider keine Rechtschutz

          Es geht ja nicht nur um das durchgelegene. Es wurde mir ja auch was geliefert, was ich garnicht bestellt habe.
          gruss Björn

          opelforum.däÄh

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          • SeekandFind
            Banned
            • 23.05.2008
            • 1509
            • Region Cuxhaven
            • Bounty Hunter IV

            #6
            Zitat von koseng
            nein ich habe leider keine Rechtschutz

            Es geht ja nicht nur um das durchgelegene. Es wurde mir ja auch was geliefert, was ich garnicht bestellt habe.
            Man braucht auch, entgegen der landläufigen Meinung, keine Rechtsschutzversicherung.

            Es wurde ein fehlerhaftes bzw. falsches Produkt geliefert?


            Der Händler hat meines Wissens zweimal das Recht auf Nachbesserung, diese Info muss aber nicht mehr aktuell sein. Grundsätzlich hast du als Privatperson und Käufer in der EU sehr gute Rechte.

            So teuer ist die Verbraucherzentrale Niedersachsen auch wieder nicht, ich würde das Geld investieren. Ist ganz nebenbei bemerkt eine nette Eskalationsstufe, die deinem Händler klarmacht, dass man da nichts aussitzen kann.

            Martin

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            • koseng
              Landesfürst


              • 21.01.2004
              • 714
              • Hannover-Nordstadt
              • Mr.T´s kleine Wunderkiste

              #7
              SeekandFind: danke für den 2ten Link, das hatte ich heute morgen schon aber 25 Euro is dennoch happich und auch wir müssen 2mal überlegen ob wir das mal eben abzwacken können. Dienstag hat hier im Ort die Verbraucherzentrale in der Bücherei (!) offen, ich werde mich da mal erkundigen.
              gruss Björn

              opelforum.däÄh

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              • gerohoschi
                Heerführer


                • 24.07.2005
                • 1830
                • DDR

                #8
                Zitat von SeekandFind
                Auch wenn es manche nicht kapieren:

                Erschleichen von Leistungen: Kurz gesagt, da geht es nicht um Sachen, sondern, wie der Name schon sagt eine Leistung.

                Betrug: Vorspiegelung falscher Tatsachen.

                Nicht umsonst sind das zwei paar Stiefel, auch wenn der "Volksmund" das gerne in einen Topf wirft. Hat jeweils mit dem geschilderten Fall nichts zu tun.

                Hier liegt wohl eher das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" vor. §434 BGB regelt das unter anderem. Das Problem wird sein "durchgelegen" zu beweisen. Ich würde an deiner Stelle alles dokumentieren und sofern bis zum 1.12. nichts passiert ist, mir einen Anwalt suchen. Die örtliche Anwaltskammer kann dir jemanden empfehlen.

                Martin
                Uuh Mann, wann kapierst DU endlich einmal, daß nicht Alles, was DU bei wiki oder anderswo ziehst, der Wahrheit entspricht. Eine Leistung ist auch ein Kaufvertrag, der zustande kommt...
                Mannometer, immer diese besserwissenden Hobbyadvokaten...

                Warum nur habe ich gewusst, daß DU sofort einsteigen wirst in diesen Fred? Sonde kaputt?
                "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)

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                • SeekandFind
                  Banned
                  • 23.05.2008
                  • 1509
                  • Region Cuxhaven
                  • Bounty Hunter IV

                  #9
                  Zitat von gerohoschi
                  Warum nur habe ich gewusst, daß DU sofort einsteigen wirst in diesen Fred? Sonde kaputt?
                  Ich habe das BGB sowie das HGB zitiert. Da berufst dich auf Volksmund. Nein, beide Sonden funktionieren. Wikipedia ist übrigens durchaus ein guter Einstieg zur Recherche, wenn auch nie so verlässlich wie Gesetzestexte oder andere offizielle Quellen.

                  Hast du was konstruktives zu diesem Thread beizutragen, oder schwingst nur den verbalen Baseballschläger? Gruß nach Sachsen! Es ist mir wichtig, bei solchen Themen Personen, die nur Schwachsinn erzählen zu widerlegen.

                  Also: Belege deine Aussage mit Quellen, wenn du die von mir zitierten liest, wirst du merken, dass "erschleichen von Leistungen" so rein gar nichts mit diesem Fall zu tun hat.

                  Ach ja, zum Thema Wirtschaftsprivatrecht habe ich etwas mehr Ahnung als nur eben Wikipedia zu zitieren. (einschlägiges Studium z.B.)

                  Martin

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                  • koseng
                    Landesfürst


                    • 21.01.2004
                    • 714
                    • Hannover-Nordstadt
                    • Mr.T´s kleine Wunderkiste

                    #10
                    schönen dank.

                    nur bringen mich eure Streitereien absolut nicht weiter
                    gruss Björn

                    opelforum.däÄh

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                    • Spitzel
                      Ritter


                      • 21.07.2008
                      • 345
                      • Winzermark
                      • 0815teil

                      #11
                      Zitat von koseng
                      schönen dank.

                      nur bringen mich eure Streitereien absolut nicht weiter
                      Wieso, da steht doch alles und ist somit ausreichend für Deinen Problemfall.

                      Allein die Frage hätte ich hier schon nicht gestellt.
                      Und nu noch über erfolgte Antworten meckern?
                      Das Zwischengeplänkel schaffst Du nicht zu überlesen??

                      Man, früher habe ich mal was von Lebensberatung gehört und dachte, die spinnen ja, gibts nicht.

                      Nu aber.....

                      Fütter mal die Suchmaschinen mit den dir im Kopf spukenden Themen.



                      Sorgen haben die Leute

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                      • gerohoschi
                        Heerführer


                        • 24.07.2005
                        • 1830
                        • DDR

                        #12
                        Zitat von SeekandFind
                        Ich habe das BGB sowie das HGB zitiert. Da berufst dich auf Volksmund. Nein, beide Sonden funktionieren. Wikipedia ist übrigens durchaus ein guter Einstieg zur Recherche, wenn auch nie so verlässlich wie Gesetzestexte oder andere offizielle Quellen.

                        Hast du was konstruktives zu diesem Thread beizutragen, oder schwingst nur den verbalen Baseballschläger? Gruß nach Sachsen! Es ist mir wichtig, bei solchen Themen Personen, die nur Schwachsinn erzählen zu widerlegen.

                        Also: Belege deine Aussage mit Quellen, wenn du die von mir zitierten liest, wirst du merken, dass "erschleichen von Leistungen" so rein gar nichts mit diesem Fall zu tun hat.

                        Ach ja, zum Thema Wirtschaftsprivatrecht habe ich etwas mehr Ahnung als nur eben Wikipedia zu zitieren. (einschlägiges Studium z.B.)

                        Martin
                        Ich räume das Feld- er sollte sich nicht Hilfe vom Anwalt holen- hat ja schon die nötige professionelle Hilfe in dir...

                        @koseng: Kannst es auch einmal hier Probieren:

                        wer-weiss-was.de ist seit 1996 die Experten- und Ratgeber-Community für schlaue Fragen und hilfreiche Antworten von Experten wie dir und mir.

                        LG aus Plauen, Gero.
                        "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)

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