Habe eben ein E-Mail mit ein paar Unterlagen bekommen.
Ich hatte letztes Jahr ein Gebrauchsmuster angemeldet.
Da ich meinen Anwalt leider nicht mehr erreiche kann mir vielleicht
jemand von euch diesen Teil in verständliches deutsch übersetzten.
Vorallem interresiert mich die Deffinition von neuheitsschädlich.
Im letzten Teil vermute ich ich sollte meine Anmeldung so umvormulieren lassen, dass sich die Ansrpüche auf 2/8 & 9 beschränken.
Vielen Dank für die Hilfe im vorraus
Ich hatte letztes Jahr ein Gebrauchsmuster angemeldet.
Da ich meinen Anwalt leider nicht mehr erreiche kann mir vielleicht
jemand von euch diesen Teil in verständliches deutsch übersetzten.
Vorallem interresiert mich die Deffinition von neuheitsschädlich.
Im letzten Teil vermute ich ich sollte meine Anmeldung so umvormulieren lassen, dass sich die Ansrpüche auf 2/8 & 9 beschränken.
Sehr geehrter Herr XXX,
gemäß Recherchenbericht ist die Anmeldung insgesamt als neuheitsschädlich vorweggenommen zu betrachten ist. Es konnte scheinbar Anspruch 2, dass die Leuchtvorrichtung für einen linienförmigen Leuchteffekt ausgebildet ist, Ansprüche 8 und 9, dass die Leuchtvorrichtung in einer Klebstoffschicht eingebettet ist, die transfluizent und insbesondere transparent ist, nicht nachgewiesen werden. Ein darauf gerichteter hätte somit mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg zu einem Monopolrecht.
gemäß Recherchenbericht ist die Anmeldung insgesamt als neuheitsschädlich vorweggenommen zu betrachten ist. Es konnte scheinbar Anspruch 2, dass die Leuchtvorrichtung für einen linienförmigen Leuchteffekt ausgebildet ist, Ansprüche 8 und 9, dass die Leuchtvorrichtung in einer Klebstoffschicht eingebettet ist, die transfluizent und insbesondere transparent ist, nicht nachgewiesen werden. Ein darauf gerichteter hätte somit mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg zu einem Monopolrecht.
Vielen Dank für die Hilfe im vorraus



Kommentar