Goldschatz in Frankreich verkauft
von der HAPPAH ist nichts zu hören
Wir gehen zurück in das Jahr 1997. Der Sondengänger Louis Fontenay findet im Boden eines Fußballplatzes der Gemeinde Boucq bei Metz einen Goldmünzenschatz. Pflichtbewusst meldet er den Schatz, glaubt er doch an die hadrian' sche Fundteilung, die auch in Frankreich gilt.
Doch er hat die Rechnung ohne die Gemeinde gemacht. Die denkt gar nicht daran den Schatz zu teilen, da er - so ihre Argumentation - den Schatz nicht zufällig gefunden haben, nur bei Zufallsfunden aber gelte die hadrian' sche Fundteilung.
Fontenay zieht vor Gericht. Die Kosten kann er kaum aufbringen. In einer einmaligen Solidaritätsaktion werden vom Verein Mythos e. V. im Jahre 2000 umgerechnet 7000 France von deutschen Sondengängern gesammelt und an lean-Louis Gerlach vom französischen Sondengängerverband übergeben um damit Fontenay zu unterstützen.
Das Gericht folgt den Argumenten der Gemeinde. Der Schatz sei nicht zufällig entdeckt, sondern bei Verwendung eines Metalldetektors würde man gezielt nach Schätzen suchen, deshalb wurde der gesamte Schatz der Gemeinde Boucq zugesprochen.
Fontenay musse umgerechnet ca. 9000 Euro Gerichts und Anwaltskosten zahlen und wurde wegen illegaler Suche noch zu 1500 Euro Strafe verurteilt.
Der Goldschatz wog 1,2 kg und bestand aus 200 Goldmünzen aus dem 15 - 17 Jh. darunter auch Münzen die aus geraubten Inka-Gold geprägt waren.
Am 12.12.2009 taucht der komplette Schatz plötzlich in 148 Losen in einem französischen Auktionshaus auf und wird für 153.310 Euro verkauft.
Was war geschehen? Der Bürgermeister der Gemeinde Boucq war verstorben, der neue Bürgermeister brauchte Geld für die Gemeindekasse und hat den Schatz, da Gemeindeeigentum, in die Auktion gegeben.
Von der HAPPAH, sonst die Kämpferin, wenn es gegen die Sondengänger geht, die ja immer die Kultgüter rauben, war nicht der kleinste Mucks zu hören oder zu lesen. Sie sind allesamt abgetaucht, sie Streiter für das Schatzregal.
Es gibt in Deutschland nicht ein Schatzregal, welches den Behörden den Verkauf der eingeheimsten archäologischen Funde und Schatze verbieten würde. Lediglich das Kulturgutschatzgesetz verbietet den Verkauf außer Landes.
Viele Grüße
Walter
von der HAPPAH ist nichts zu hören
Wir gehen zurück in das Jahr 1997. Der Sondengänger Louis Fontenay findet im Boden eines Fußballplatzes der Gemeinde Boucq bei Metz einen Goldmünzenschatz. Pflichtbewusst meldet er den Schatz, glaubt er doch an die hadrian' sche Fundteilung, die auch in Frankreich gilt.
Doch er hat die Rechnung ohne die Gemeinde gemacht. Die denkt gar nicht daran den Schatz zu teilen, da er - so ihre Argumentation - den Schatz nicht zufällig gefunden haben, nur bei Zufallsfunden aber gelte die hadrian' sche Fundteilung.
Fontenay zieht vor Gericht. Die Kosten kann er kaum aufbringen. In einer einmaligen Solidaritätsaktion werden vom Verein Mythos e. V. im Jahre 2000 umgerechnet 7000 France von deutschen Sondengängern gesammelt und an lean-Louis Gerlach vom französischen Sondengängerverband übergeben um damit Fontenay zu unterstützen.
Das Gericht folgt den Argumenten der Gemeinde. Der Schatz sei nicht zufällig entdeckt, sondern bei Verwendung eines Metalldetektors würde man gezielt nach Schätzen suchen, deshalb wurde der gesamte Schatz der Gemeinde Boucq zugesprochen.
Fontenay musse umgerechnet ca. 9000 Euro Gerichts und Anwaltskosten zahlen und wurde wegen illegaler Suche noch zu 1500 Euro Strafe verurteilt.
Der Goldschatz wog 1,2 kg und bestand aus 200 Goldmünzen aus dem 15 - 17 Jh. darunter auch Münzen die aus geraubten Inka-Gold geprägt waren.
Am 12.12.2009 taucht der komplette Schatz plötzlich in 148 Losen in einem französischen Auktionshaus auf und wird für 153.310 Euro verkauft.
Was war geschehen? Der Bürgermeister der Gemeinde Boucq war verstorben, der neue Bürgermeister brauchte Geld für die Gemeindekasse und hat den Schatz, da Gemeindeeigentum, in die Auktion gegeben.
Von der HAPPAH, sonst die Kämpferin, wenn es gegen die Sondengänger geht, die ja immer die Kultgüter rauben, war nicht der kleinste Mucks zu hören oder zu lesen. Sie sind allesamt abgetaucht, sie Streiter für das Schatzregal.
Es gibt in Deutschland nicht ein Schatzregal, welches den Behörden den Verkauf der eingeheimsten archäologischen Funde und Schatze verbieten würde. Lediglich das Kulturgutschatzgesetz verbietet den Verkauf außer Landes.
Viele Grüße
Walter










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