Streaming - Legal oder Illegal?

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  • ogrikaze
    Moderator

    • 31.10.2005
    • 11296
    • Leipzig
    • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

    #31
    aus aktuellem Anlass....Gericht rudert zurück http://meedia.de/internet/porno-abma...013/12/20.html
    Gruß Sven

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
    Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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    • Gimbli
      Moderator

      • 27.09.2008
      • 6849
      • Essen/Ruhrgebiet
      • Tesoro Tejon/Minelab Safari

      #32
      Noch zwei kleine Nachträge:

      vom 16.01.2014
      Pornostream-Abmahner tauchen offenbar unter

      Staatsanwaltschaften ermitteln gegen die Urheber der Redtube-Abmahnungen. Die verwischen ihre Spuren: Websites sind abgeschaltet, Adressen falsch, eine Firma umgezogen.
      Staatsanwaltschaften ermitteln gegen die Urheber der Redtube-Abmahnungen. Die verwischen ihre Spuren: Websites sind abgeschaltet, Adressen falsch, eine Firma umgezogen.


      Und von heute 27.01.2014
      Mehrere Tausend Menschen wurden abgemahnt, weil sie illegal Pornos beim Portal Redtube gesehen haben sollen. Zu Unrecht, finden die Betroffenen schon länger. Nun haben sie ihre Haltung auch juristisch bestätigt bekommen und damit einen wichtigen Sieg errungen.

      Das Landgericht Köln gab den Beschwerden von mehreren Betroffenen statt, die im Auftrag einer Firma namens The Archive AG von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte abgemahnt worden waren. Sie hatten sich beim Landgericht darüber beschwert, dass die Richter dort von der Telekom gefordert hatten, zu den IP-Adressen die Klarnamen zu ermitteln und herauszugeben. Diese Beschlüsse des Kölner Gerichts waren die Grundlage für die massenhafte Abmahnung.

      Nun heißt es in einem neuen Beschluss: "Der Kammer zufolge hätte dem Antrag der 'The Archive AG' auf Herausgabe der bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom nicht entsprochen werden dürfen."

      Das ist die juristische Variante einer Entschuldigung. Das Gericht hatte falsche Beschlüsse ausgefertigt, als es der Firma erlaubte, bei der Telekom die Namen der Kunden zu ermitteln und macht das nun rückgängig.


      Im neuen Beschluss heißt es, nach nochmaliger Prüfung komme man nun zu dem Urteil, dass die Behauptungen von The Archive "nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden sind".

      Die Betroffenen und viele Kritiker des Verfahrens haben das schon immer behauptet. In zahlreichen Blogtexten und Wikis hatten sie Belege dafür gesammelt, dass die Richter aufgrund falscher Annahmen geurteilt hatten. Das geben die nun selbst zu. Die Richter hatten in ihrem ersten Beschluss geschrieben, die Filme seien über eine "sog. Tauschbörse" zugänglich gemacht worden. Redtube aber ist keine Tauschbörse.

      In seiner Mitteilung schreibt die Pressestelle des Landgerichts nun: Im Antrag der The Archive AG sei von Downloads die Rede gewesen, "während es sich tatsächlich – wie sich später herausstellte – um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte". Streaming aber sei nicht per se illegal. Außerdem sei unklar geblieben, "wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage war, die IP-Adresse desjenigen zu erfassen, der einen Stream von dem Server des Anbieters www.redtube.com abruft".

      Beweisverwertungsverbot möglich

      Genau, werden Kritiker der Abmahnungen nun ausrufen. Immerhin sind das die Punkte, die Beobachtern vor allem schleierhaft vorkamen. Streaming sei kein Download, haben sie von Anfang an bemängelt und im Übrigen sei völlig unklar, wie die von den Abmahnern genannte Software namens Gladii 1.1.3 die IP-Adressen ermitteln soll. Denn bei einem Stream kennen nur zwei Seiten die IP-Adresse des Zuschauers: der Server, auf dem der Film liegt und der Nutzer, der ihn ansieht. Das Portal Redtube bestreitet, die IPs seiner Nutzer herauszugeben. Die Kritiker sagen, The Archive habe mit einem wohl illegalen Trick gearbeitet.

      So weit geht das Gericht in seiner Beurteilung nicht. Interessant aber ist der Nachsatz in der richterlichen Mitteilung dennoch. Die abmahnenden Anwälte behaupten nach wie vor, das Programm namens Gladii 1.1.3 könne sehr gut IP-Adressen bei einem Stream ermitteln. Das Gericht will dieser Behauptung nun aber offensichtlich keinen Glauben mehr schenken. In dem Text heißt es: "Auch nach einem Hinweis der Kammer im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hatte die Antragstellerin die Frage unbeantwortet gelassen, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen konnte." Gemeint ist eben diese Verbindung zwischen Redtube und dem Nutzer, der sich einen Stream ansieht.
      Noch nicht rechtskräftig

      Der neue Beschluss des Landgerichtes bezieht sich nur auf die 110 Fälle derjenigen, die Beschwerde eingelegt hatten. Doch könnte er auch Folgen für alle anderen Abgemahnten und für das gesamte Geschäftsmodell der Abmahner haben. Am Ende der Mitteilung heißt es: "Die Kammer hat angedeutet, dass ihre Entscheidung auch Bedeutung für ein Beweisverwertungsverbot in einem Hauptsacheprozess (z. B. über die Berechtigung der Abmahnkosten) haben könnte." Damit dürfte – wird tatsächlich eine Beweisverwertung verboten – die Kanzlei U+C keine weiteren Abmahnungen mehr verschicken und die bereits eingesammelten IP-Adressen nicht für weitere Abmahnschreiben verwenden.

      Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Abmahner können dagegen ihrerseits Beschwerde einlegen.

      Dass sie das tun, ist eher unwahrscheinlich. Der Berliner Anwalt Daniel Sebastian hatte die ursprünglichen Beschlüsse zur Herausgabe der IP-Adressen beantragt. Der aber will den Fall offenbar nicht weiter verfolgen. Er habe sein Mandat in einigen der Verfahren niedergelegt, so das Kölner Landgericht.
      Quelle: http://www.zeit.de/digital/internet/...icht-beschluss

      Also scheinbar doch Abzocke, die immer mehr den Eindruck macht das sich hier die Abmahner zumindest in einer Grauzone am Rande der Kriminalität bewegen.

      Gruß Michael
      Der Weg ist das Ziel
      No DSU inside!

      Kommentar

      • Sorgnix
        Admin

        • 30.05.2000
        • 25923
        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

        #33
        Quelle ist nicht unbedingt erste Sahne, aber die Meldung allein kann man für sich gesehen ja positiv ansehen ...

        => Kanzlei dicht ...


        ... und logisch: Das ist derart uninteressant, das wir es auf dieser Plattform nicht diskutieren müssen


        bleibt also auch weiterhin dicht
        mitteilenderweise
        Jörg
        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

        (Heiner Geißler)

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