Mietrecht

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  • igelmeister
    Ritter


    • 07.03.2006
    • 419
    • NRW

    #16
    Guten Morgen

    Mein Senf aus jahrelanger Vermieterpraxis, der natürlich einiges wiederholen wird, das schon gesagt wurde und auch ein paar Fragen:

    War Dein Partner ordentlich bei der Stadt gemeldet?
    Wurde er bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt?
    In diesem Zusammenhang: Wie erfolgt eure BK-Abrechnung? Ausschließlich über Fläche (in dem Fall macht es keinen Unterschied) oder über Personen (hier stellt sich die Frage, ob er mit abgerechnet wurde)?

    Zur Renovierung:
    Ob renoviert werden muss, hängt sehr stark von der exakten Formulierung im Mietvertrag ab. Hier kann es dazu führen, dass ihr evtl. renovieren müsst, oder auch gar nicht (was wahrscheinlicher ist). Es hängt auch vom Einzelfall und der tatsächlichen Abnutzung ab, die ich natürlich nicht beurteilen kann.
    Ich übergebe Wohnungen daher inzwischen grundsätzlich unrenoviert und nehme diese auch unrenoviert entgegen (zumal nicht jeder Mieter weisse Rauhfaser mag).

    Wohnungsfläche:
    Hier hängt es auch von der genauen Formulierung ab (Ich nutze in meinen MV entsprechende Formulierungen). Auch bei der tatsächlichen Grundfläche ist fraglich, wie ihr sie ermittelt habt (10,5% ist ziemlich knapp - 0,5% entsprechen rd. 0,3 qm das ist etwas weniger als 5 DIN A4 Blätter) und wie der Vermieter sie ermittelt hat (z.B. Grundrisse ohne Putz an der Wand, ggf. Einbeziehung von Schrägen, Balkon usw.).

    Die Abtretung der Kaution ist ein klarer Fall von Nötigung und damit anzeigefähig. Auch wenn es drei Gegenzeugen gibt - das stärkt Deine Position sogar

    Kurze Anekdote aus meiner Praxis: Bei der Übergabe eines Ladenlokals flippte der türkische Mieter vollkommen aus, schlug zu und zwang mich mit Drohungen gegen meine Familie, ihm zu unterschreiben, dass das Ladenlokal in ordnungsgemäßem Zustand sei und ich die Kaution in voller Höhe auszahlen würde.
    Ich bin ruhig geblieben, habe eingesteckt und bin danach zur Polizei gefahren. Ende vom Lied: Er ging in den Bau (war auf Bewährung), ich bekam Schmerzensgeld, die Kaution wurde für die Beseitigung von Schäden verwendet, ich habe einen Titel über die ausstehenden Summen und einen coolen Anwalt, der ein- bis zweimal im Jahr den Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeischickt. Zeugen gab es übrigens keine ...

    Mein Vorgehen wäre nun wie folgt:

    Ich würde den Vermieter anrufen und ihm mitteilen, dass Du noch einmal über die Angelegenheit geschlafen hat, dich ein wenig informiert hast und zu dem Ergebnis gekommen bist, dass die Kautionsabtretung unter Druck erfolgt ist und Dir geraten wurde, ihn anzuzeigen. Ausserdem sei Dir geraten worden, den Mietvertrag prüfen zu lassen, da Mieter grundsätzlich erst einmal nicht zur Renovierung verpflichtet sind.
    Da Du dies jedoch als grossen Aufwand ansiehst, überlegst Du nun, die Angelegenheit einfach einer Anwaltskanzlei, die auf Straf- und Mietrecht spezialisiert ist, zu übergeben, da Deine Rechtschutzversicherung diesen Fall abdecke. Den Verlauf des Verfahrens würdest Du dann entspannt abwarten.
    Alternativ könnte die Angelegenheit natürlich auch abgekürzt werden:
    Da der Nachmieter die Wohnung in unrenoviertem Zustand ubernimmt (lass dir das noch schriftlich geben) siehst Du von einer Anzeige und den daraus für den Vermieter resultierenden zeitlichen und finanziellen Aufwendungen ab, wenn er dir die Kaution in voller Höhe auszahlt und dir bestätigt, dass die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand übergeben wurde, alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten wurden und er keine weiteren Ansprüche in der Zukunft geltend machen wird (damit kannst du evtl. eine BK-Nachzahlung für 2014 vermeiden). Du bestätigst ihm dies selbstverständlich im Gegenzug und damit wäre die Angelegenheit dann für dich erledigt.

    Dazu noch eine kurze Bedenkzeit von z.B. 1 Std.

    Wichtig ist, dass du ihm dies alles sagst und nicht schreibst

    Wenn er darauf eingeht schön. Dann zur Kautionsübergabe an einem öffentlichen Ort (z.B. Cafe) ein paar Zeugen mitnehmen, die sich unauffällig im Hintergrund halten und ggf. eingreifen können. Alles quittieren und das Thema als erledigt ansehen.

    Wenn nicht:
    - Anwalt aufsuchen und Anzeige erstatten
    - Mietvertrag prüfen
    - ggf. auf Herausgabe der Kaution klagen

    Viele Grüße & viel Spaß

    Sebastian

    Kommentar

    • Preussengold
      Berufs-Querulant
      • 30.09.2012
      • 3577
      • Preussen

      #17
      Was rufst du den noch an, geh zur Polizei oder Anwalt/Mieterbund. Mit solchen Typen redet man nicht...!
      Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

      Kommentar

      • dcag99
        Heerführer


        • 11.09.2012
        • 4738
        • Königreich Württemberg
        • AT Pro

        #18
        Zitat von Kakadu
        Vielen Dank Matthias.

        Ich habe soeben beim Vermieter angerufen und habe einiger dieser Punkte aufgeführt. Als ich bei Bedrohnung nach §241 Strafgesetzbuch angelangt war hat er einfach aufgelegt. Ich habe es noch zwei weitere Male versucht ihn ans Telefon zu bekommen. Beim ersten Mal als er dran ging meinte ich "sie haben sicherlich aus Versehen aufgelegt" daraufhin wurde aufgelegt und beim zweiten Mal hat er das Gespräch angenommen und gleich wieder aufgelegt...

        Nun stehe ich da mit meinen Punkten....
        kleine ergänzung: die punkte nicht am telefon besprechen. hier fehlen dir zeugen und vor allem "druck"mittel. direkt vor ort an seiner haustür klingeln. zu 5. oder 6. (männer! je größer und stärker desto besser!) und dann ganz freundlich auf die Punkte eingehen. eine strafanzeige (in deinem fall 2) in aussicht stellen und mit dem anwalt und "sonstigen unanehmlichkeiten" drohen (das versteht er dann schon bei 5-6 leuten im hintergrund).

        Dann im Gespräch schauen was rauskommt. Der offizielle Weg (und der empfehlenswerte) wäre:
        - neue Übergabe vereinbaren MIT dem alten einzugsprotokoll (damit man abgleichen kann).
        - bis dahin soll euer nachmieter streichen! dann ist der punkt schon mal weg.
        - alter des bodens feststellen/nachfragen (was für boden ist es überhaupt??? rein interessehalber)
        -sonstige schäden genauer betrachten (welche sind "normale" abnutzungsspuren, welche nicht)
        - diese punkte NACH der übergabe anwaltlich prüfen lassen (oder selbst etwas googeln).
        - weiterüberlegen.

        der nicht offizielle weg wäre:

        - bei nicht einsehen des vermieters die eigene position klarmachen und auf die rausgabe der kaution "drängen" (die 5-6 männer sollen dabei böse schauen)
        - überlass das reden deinem mann! frauen werden bei sowas nicht ernstgenommen!
        - bei erneuten bedrohen ODER handgreiflichkeiten SOFORT die polizei rufen!

        wenn er auf beides nicht reagiert wirst du wohl entweder die kaution abschreiben müssen oder einen laaaaaaangen gerichtsweg gehen müssen.

        ich warte bei meiner letzten wohnung von vor 2 jahren heute noch auf die kaution und bekomme erst nächste woche einen titel mit dem ich endlich pfänden kann.
        Gruss Matthias

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        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 25923
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #19


          ich denke mal, mit Ratschlägen ist es jetzt gut.


          Es gibt Dinge, auf die kann man sich vorbereiten. Vor allem, wenn die Probleme vorher schon bekannt sind.
          Hinterher ist man zwar immer schlauer - aber einiges kann man eben doch vorher schon in die richtigen Bahnen lenken ...

          SDE ist nicht der Mieterbund.
          SDE ist keine anwaltliche Beratung
          SDE ist auch keine Institution für "alternative" Rechtsauslegungen


          Ansonsten: Zur nunmehr eingetretenen Situation: Mein Beileid!
          Mit fachlicher (!) Hilfe wird das schon wieder. Mit der Zeit ...


          Danke
          Jörg
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

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