Guten Morgen 
Mein Senf aus jahrelanger Vermieterpraxis, der natürlich einiges wiederholen wird, das schon gesagt wurde und auch ein paar Fragen:
War Dein Partner ordentlich bei der Stadt gemeldet?
Wurde er bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt?
In diesem Zusammenhang: Wie erfolgt eure BK-Abrechnung? Ausschließlich über Fläche (in dem Fall macht es keinen Unterschied) oder über Personen (hier stellt sich die Frage, ob er mit abgerechnet wurde)?
Zur Renovierung:
Ob renoviert werden muss, hängt sehr stark von der exakten Formulierung im Mietvertrag ab. Hier kann es dazu führen, dass ihr evtl. renovieren müsst, oder auch gar nicht (was wahrscheinlicher ist). Es hängt auch vom Einzelfall und der tatsächlichen Abnutzung ab, die ich natürlich nicht beurteilen kann.
Ich übergebe Wohnungen daher inzwischen grundsätzlich unrenoviert und nehme diese auch unrenoviert entgegen (zumal nicht jeder Mieter weisse Rauhfaser mag).
Wohnungsfläche:
Hier hängt es auch von der genauen Formulierung ab (Ich nutze in meinen MV entsprechende Formulierungen). Auch bei der tatsächlichen Grundfläche ist fraglich, wie ihr sie ermittelt habt (10,5% ist ziemlich knapp - 0,5% entsprechen rd. 0,3 qm das ist etwas weniger als 5 DIN A4 Blätter) und wie der Vermieter sie ermittelt hat (z.B. Grundrisse ohne Putz an der Wand, ggf. Einbeziehung von Schrägen, Balkon usw.).
Die Abtretung der Kaution ist ein klarer Fall von Nötigung und damit anzeigefähig. Auch wenn es drei Gegenzeugen gibt - das stärkt Deine Position sogar
Kurze Anekdote aus meiner Praxis: Bei der Übergabe eines Ladenlokals flippte der türkische Mieter vollkommen aus, schlug zu und zwang mich mit Drohungen gegen meine Familie, ihm zu unterschreiben, dass das Ladenlokal in ordnungsgemäßem Zustand sei und ich die Kaution in voller Höhe auszahlen würde.
Ich bin ruhig geblieben, habe eingesteckt und bin danach zur Polizei gefahren. Ende vom Lied: Er ging in den Bau (war auf Bewährung), ich bekam Schmerzensgeld, die Kaution wurde für die Beseitigung von Schäden verwendet, ich habe einen Titel über die ausstehenden Summen und einen coolen Anwalt, der ein- bis zweimal im Jahr den Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeischickt. Zeugen gab es übrigens keine ...
Mein Vorgehen wäre nun wie folgt:
Ich würde den Vermieter anrufen und ihm mitteilen, dass Du noch einmal über die Angelegenheit geschlafen hat, dich ein wenig informiert hast und zu dem Ergebnis gekommen bist, dass die Kautionsabtretung unter Druck erfolgt ist und Dir geraten wurde, ihn anzuzeigen. Ausserdem sei Dir geraten worden, den Mietvertrag prüfen zu lassen, da Mieter grundsätzlich erst einmal nicht zur Renovierung verpflichtet sind.
Da Du dies jedoch als grossen Aufwand ansiehst, überlegst Du nun, die Angelegenheit einfach einer Anwaltskanzlei, die auf Straf- und Mietrecht spezialisiert ist, zu übergeben, da Deine Rechtschutzversicherung diesen Fall abdecke. Den Verlauf des Verfahrens würdest Du dann entspannt abwarten.
Alternativ könnte die Angelegenheit natürlich auch abgekürzt werden:
Da der Nachmieter die Wohnung in unrenoviertem Zustand ubernimmt (lass dir das noch schriftlich geben) siehst Du von einer Anzeige und den daraus für den Vermieter resultierenden zeitlichen und finanziellen Aufwendungen ab, wenn er dir die Kaution in voller Höhe auszahlt und dir bestätigt, dass die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand übergeben wurde, alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten wurden und er keine weiteren Ansprüche in der Zukunft geltend machen wird (damit kannst du evtl. eine BK-Nachzahlung für 2014 vermeiden). Du bestätigst ihm dies selbstverständlich im Gegenzug und damit wäre die Angelegenheit dann für dich erledigt.
Dazu noch eine kurze Bedenkzeit von z.B. 1 Std.
Wichtig ist, dass du ihm dies alles sagst und nicht schreibst
Wenn er darauf eingeht schön. Dann zur Kautionsübergabe an einem öffentlichen Ort (z.B. Cafe) ein paar Zeugen mitnehmen, die sich unauffällig im Hintergrund halten und ggf. eingreifen können. Alles quittieren und das Thema als erledigt ansehen.
Wenn nicht:
- Anwalt aufsuchen und Anzeige erstatten
- Mietvertrag prüfen
- ggf. auf Herausgabe der Kaution klagen
Viele Grüße & viel Spaß
Sebastian

Mein Senf aus jahrelanger Vermieterpraxis, der natürlich einiges wiederholen wird, das schon gesagt wurde und auch ein paar Fragen:
War Dein Partner ordentlich bei der Stadt gemeldet?
Wurde er bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt?
In diesem Zusammenhang: Wie erfolgt eure BK-Abrechnung? Ausschließlich über Fläche (in dem Fall macht es keinen Unterschied) oder über Personen (hier stellt sich die Frage, ob er mit abgerechnet wurde)?
Zur Renovierung:
Ob renoviert werden muss, hängt sehr stark von der exakten Formulierung im Mietvertrag ab. Hier kann es dazu führen, dass ihr evtl. renovieren müsst, oder auch gar nicht (was wahrscheinlicher ist). Es hängt auch vom Einzelfall und der tatsächlichen Abnutzung ab, die ich natürlich nicht beurteilen kann.
Ich übergebe Wohnungen daher inzwischen grundsätzlich unrenoviert und nehme diese auch unrenoviert entgegen (zumal nicht jeder Mieter weisse Rauhfaser mag).
Wohnungsfläche:
Hier hängt es auch von der genauen Formulierung ab (Ich nutze in meinen MV entsprechende Formulierungen). Auch bei der tatsächlichen Grundfläche ist fraglich, wie ihr sie ermittelt habt (10,5% ist ziemlich knapp - 0,5% entsprechen rd. 0,3 qm das ist etwas weniger als 5 DIN A4 Blätter) und wie der Vermieter sie ermittelt hat (z.B. Grundrisse ohne Putz an der Wand, ggf. Einbeziehung von Schrägen, Balkon usw.).
Die Abtretung der Kaution ist ein klarer Fall von Nötigung und damit anzeigefähig. Auch wenn es drei Gegenzeugen gibt - das stärkt Deine Position sogar

Kurze Anekdote aus meiner Praxis: Bei der Übergabe eines Ladenlokals flippte der türkische Mieter vollkommen aus, schlug zu und zwang mich mit Drohungen gegen meine Familie, ihm zu unterschreiben, dass das Ladenlokal in ordnungsgemäßem Zustand sei und ich die Kaution in voller Höhe auszahlen würde.
Ich bin ruhig geblieben, habe eingesteckt und bin danach zur Polizei gefahren. Ende vom Lied: Er ging in den Bau (war auf Bewährung), ich bekam Schmerzensgeld, die Kaution wurde für die Beseitigung von Schäden verwendet, ich habe einen Titel über die ausstehenden Summen und einen coolen Anwalt, der ein- bis zweimal im Jahr den Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeischickt. Zeugen gab es übrigens keine ...
Mein Vorgehen wäre nun wie folgt:
Ich würde den Vermieter anrufen und ihm mitteilen, dass Du noch einmal über die Angelegenheit geschlafen hat, dich ein wenig informiert hast und zu dem Ergebnis gekommen bist, dass die Kautionsabtretung unter Druck erfolgt ist und Dir geraten wurde, ihn anzuzeigen. Ausserdem sei Dir geraten worden, den Mietvertrag prüfen zu lassen, da Mieter grundsätzlich erst einmal nicht zur Renovierung verpflichtet sind.
Da Du dies jedoch als grossen Aufwand ansiehst, überlegst Du nun, die Angelegenheit einfach einer Anwaltskanzlei, die auf Straf- und Mietrecht spezialisiert ist, zu übergeben, da Deine Rechtschutzversicherung diesen Fall abdecke. Den Verlauf des Verfahrens würdest Du dann entspannt abwarten.
Alternativ könnte die Angelegenheit natürlich auch abgekürzt werden:
Da der Nachmieter die Wohnung in unrenoviertem Zustand ubernimmt (lass dir das noch schriftlich geben) siehst Du von einer Anzeige und den daraus für den Vermieter resultierenden zeitlichen und finanziellen Aufwendungen ab, wenn er dir die Kaution in voller Höhe auszahlt und dir bestätigt, dass die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand übergeben wurde, alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten wurden und er keine weiteren Ansprüche in der Zukunft geltend machen wird (damit kannst du evtl. eine BK-Nachzahlung für 2014 vermeiden). Du bestätigst ihm dies selbstverständlich im Gegenzug und damit wäre die Angelegenheit dann für dich erledigt.
Dazu noch eine kurze Bedenkzeit von z.B. 1 Std.
Wichtig ist, dass du ihm dies alles sagst und nicht schreibst

Wenn er darauf eingeht schön. Dann zur Kautionsübergabe an einem öffentlichen Ort (z.B. Cafe) ein paar Zeugen mitnehmen, die sich unauffällig im Hintergrund halten und ggf. eingreifen können. Alles quittieren und das Thema als erledigt ansehen.
Wenn nicht:
- Anwalt aufsuchen und Anzeige erstatten
- Mietvertrag prüfen
- ggf. auf Herausgabe der Kaution klagen
Viele Grüße & viel Spaß
Sebastian
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