Ich bin Chef,du Kn...r!
Und daher weiß ich,was machbar ist und wo der AG nicht gegen an kann.
Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??
Wunderbare Ratschläge Lucius und Seneca. Solche Arbeitnehmer kann man sich als Chef nur wünschen!
Mal nebenbei, dass es ein Betrug ist, merkt Ihr wohl nicht einmal.Sparus
Schönen 1.Advent, und habt euch alle lieb
--------------------------------------------- Mit-Gewinner Fotowettbewerb März 2014
Wunderbare Ratschläge Lucius und Seneca. Solche Arbeitnehmer kann man sich als Chef nur wünschen!
Mal nebenbei, dass es ein Betrug ist, merkt Ihr wohl nicht einmal.Sparus
Auch AG, der Herr. Sorry
Aber warum sollte man nicht Tipps geben, wie der AN zu seinem Recht kommt?
Solche Kündigungen a.) wegen Krankheit (auch wenn es nicht in der Kündigung steht, ist es hier sicher wegen der AU b.) mit Mängeln zeigen mir, dass der AG in diesem Beispiel sicher nicht mit Samthandschuhen angefasst werden muss.
Der einzige richtige Rat lautet hier: Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Alles andere ist Jugend Forscht.
Du musst auf alle Fälle die Fristen richtig beachten zwecks Arbeitslosengeld, die Ämter sind momentan sowieso alle komplett überlastet, Thema Personalumschichtung zur Bewältugng der Flüchtlingssituation.
Und den Arbeitsvertrag richtig durchlesen..es sind ja schon wichtige Details gesagt..welche form des betriebes..ob betriebsrat oder, hat er mehr als 11 mitarbeiter ( bei weniger hat dein chef mehr spielraum..)..grund der kündigung eventuell...ansonsten gibts ja auch neben dem anwalt (haste ne rechtschutzversicherung mit arbeitsrecht ? ) ansonsten,,tritt in ne gewerkschaft en, die hat anwälte..aber es liegt ja der fall schon vor...und, bei einspruch gegen die kündigung am arbeitsgericht, vergess die einspruchsfrist nicht...bei 3 jahren hast du ja sicher noch keinen anspruch auf eine abfindung...also, erst mal alles RICHTIG und GENAU checken!
Beitrag 19 und 20 sind die passenden Schlußwörter!
es ist alles gesagt.
Ansonsten fasse ich mir bei div. "Vorschlägen" einfach nur an den Kopf ...
Wenn ein AG vorher wüßte, was seine AN so alles an "Gestaltungsmöglichkeiten" im Hinterkopf parat haben, würde es sicher zu manch Arbeitsvertrag nicht kommen ...
Dito für den umgekehrten Fall ...
auch weiterhin einen besinnlichen 1. Advent
Jörg
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)
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