Störung der Totenruhe

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  • Donnerstag
    Heerführer


    • 15.02.2014
    • 1674
    • Pommern

    #1

    Störung der Totenruhe

    Wir hatten hier gestern bei einem internen Treffen im kleinen Kreis die Diskussion zum Thema Störung der Totenruhe. Der Begriff ist ja klar definiert. Aber ab wann ist es Archäologie? Gibt es da einen Zeitrahmen?

    Die Gefallenen WKII die irgendwo in Eile verscharrt wurden oder in einem Bombentrichter verrotten fallen unter diesen Aspekt. Die aus WKI auch noch?, nordische Kriege? Napoleonische Feldzüge?
    Der Definition nach wäre sogar Pharaonengräber betroffen, da selbige ja kaum ihr Einverständnis gegeben haben.
    Gruß
    Dirk


    Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

    Otto Von Bismarck
  • dcag99
    Heerführer


    • 11.09.2012
    • 4738
    • Königreich Württemberg
    • AT Pro

    #2
    schau mal hier:



    es gibt wohl keine feste juristische definition.

    grundsätzlich darf aber eine behörde die totenruhe aufheben.

    edit: juristisch werden Überreste wohl nach der Totenehrungszeit als Sache behandelt.
    siehe dazu hier: http://www.zeit.de/2013/19/mumien-museen-grab/seite-2
    Gruss Matthias

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    • Donnerstag
      Heerführer


      • 15.02.2014
      • 1674
      • Pommern

      #3
      Selbst als absoluter Laie sehe ich in beiden Beiträgen so viel Widersprüche, so dass sie mit "unausgegoren" sehr zuvorkommend bewertet werden. Nur mal einer von etlichen Widersprüchen, der bezeichnend ist " Es gibt aber Ausnahmen, so etwa bei jüdischen Friedhöfen, die auf Ewigkeit angelegt sind, womit eine zeitlich nicht endende Totenruhe vorgegeben ist".

      Aha, die Mumien waren also nicht für die "Ewigkeit" angelegt.

      Interessant finde ich diese Aussage, die zwar nicht meinen Moralvorstellungen entspricht, aber zumindest nachvollziehbar ist:

      "Gewöhnlich wird in der Rechtssprechung die Meinung
      vertreten, dass der Schutz nach Verwesung der Leiche zu
      Ende sei. Daher ist ein Skelett auch keine Leiche. Für Gräber,
      die archäologisch erforscht werden, gibt es demnach auch
      keinen strafrechtlichen Schutz mehr, da die untersuchten
      Gräber Skelette oder mumifizierte Beisetzungen enthalte"
      Zuletzt geändert von ghostwriter; 11.07.2016, 21:00. Grund: direkte antwort, zitat nicht nötig
      Gruß
      Dirk


      Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

      Otto Von Bismarck

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      • aquila
        Heerführer


        • 20.06.2007
        • 4522
        • Büttenwarder

        #4
        Da dieser Begriff der "Totenruhe" nicht fassbar ist, und da unsere Erdoberfläche und ihre unteren Schichten aus totem nur besteht, wurde die Begrifflichkeit des unbefugten Eingriffes in die Gesetzestexte eingegliedert.

        Ähnlich also der Genehmigungspflicht zum Umgang mit dem Metalldetektor.

        LG Aquila
        Ich sehe verwirrte Menschen.

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        • ghostwriter
          Moderator

          • 24.09.2003
          • 12048
          • Großherzogtum Baden
          • Suchnadeln

          #5
          >>> https://dejure.org/gesetze/StGB/168.html

          was bitte ist daran nicht "fassbar"?

          oder daran:

          >>> https://dejure.org/dienste/lex/StGB/168/1.html

          ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
          … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

          dr. koch - "1984"
          😲

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          • Donnerstag
            Heerführer


            • 15.02.2014
            • 1674
            • Pommern

            #6
            Wie Aquila schon schrieb, der Begriff Totenruhe? Steht doch eindeutig da. Ich versteh Deine Frage nicht?
            .
            Zuletzt geändert von ghostwriter; 12.07.2016, 11:11. Grund: direkte antwort, zitat nicht nötig
            Gruß
            Dirk


            Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

            Otto Von Bismarck

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            • Shakerz
              Moderator

              • 30.09.2005
              • 3750
              • Oberpfalz/Bayern
              • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

              #7
              Für das genannte Beispiel kann -wenn überhaupt- nur der Absatz 2 einschlägig sein. Und hier bedarf es schon mal der Klärung, was als Beisetzungsstätte zählt und was nicht. Ich darf mal im nachfolgenden Link auf Randnummer 63, Seite 484, verweisen. Da ist die Problematik anschaulich erklärt.



              Meines Erachtens wird in der Mehrzahl der Fälle eine Sachbeschädigung vorliegen u. keine Störung der Totenruhe. Im Übrigen liegt (straffreie) Archäologie dann vor, wenn es von der zuständigen Behörde genehmigt wurde. Auch die Herren der Wissenschaft benötigen eine Grabungsgenehmigung.
              Zuletzt geändert von Shakerz; 12.07.2016, 18:21.
              Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

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              • Frank Enstein
                Banned
                • 23.03.2015
                • 4029
                • B

                #8
                Hirnrissige Diskussion. Mord verjährt nach dem Gesetz auch nicht, sollen wir jetzt jede Leiche der vergangenen Jahrhunderte obduzieren lassen und bei Mord Ermittlungen einleiten? Das ganze ist eh ein Gummi§, es wird immer so ausgelegt wie es paßt
                Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

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                • Zappo
                  Heerführer


                  • 28.04.2006
                  • 2428
                  • Baden

                  #9
                  Zitat von Donnerstag
                  Wir hatten hier gestern bei einem internen Treffen im kleinen Kreis die Diskussion zum Thema Störung der Totenruhe. Der Begriff ist ja klar definiert. Aber ab wann ist es Archäologie? Gibt es da einen Zeitrahmen?…...
                  Ich glaube jetzt nicht, daß man das am zeitlichen Rahmen (z.B. ägyptische Mumien belästigen ist ok) festmachen kann. Da spielt auch mit rein, in wieweit die Nachfahren die Forschung akzeptieren.

                  In feierlicher Atmosphäre schlugen die Cheyenne-Indianer die sterblichen Reste von achtzehn Stammesgenossen in Decken und Felle ein und verpackten sie behutsam in Zedernholzkästen.


                  gruß Zappo

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                  • ghostwriter
                    Moderator

                    • 24.09.2003
                    • 12048
                    • Großherzogtum Baden
                    • Suchnadeln

                    #10
                    Zitat von Frank Enstein
                    Hirnrissige Diskussion. Mord verjährt nach dem Gesetz auch nicht, sollen wir jetzt jede Leiche der vergangenen Jahrhunderte obduzieren lassen und bei Mord Ermittlungen einleiten? Das ganze ist eh ein Gummi§, es wird immer so ausgelegt wie es paßt
                    äähm ... thema verfehlt, setzen sechs!?

                    ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
                    … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

                    dr. koch - "1984"
                    😲

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