Gebrauchtkauf bei Ebay-Kleinanzeigen (rechtliche Frage)

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  • trinidad
    Heerführer


    • 04.12.2006
    • 1090
    • bayern

    #1

    Gebrauchtkauf bei Ebay-Kleinanzeigen (rechtliche Frage)

    Hallo,

    kann mir einer sagen wie die rechtliche Grundlage beim Gebrauchtkauf ausschaut.

    Habe eine Dampfmaschine über Ebay Kleinanzeige gekauft.

    Als ich den Verk. angeschrieben habe ob der Artikel unbeschädigt ist und die Antwort kam "an den Artikel ist nicht beschädigt".

    Als nun das Packet ankam stellte ich nun fest das so einiges beschädigt ist
    - Dampfpfeife lässt sich nicht festdrehen am Kessel, somit ist kein Betrieb möglich weil sonst beim Druckaufbau einen die Pfeife um die Ohren fliegen kann.
    - Dampfpfeife kann man nicht fest machen, denn da wo die Dampfpfeife befestigt ist, ist eine Schraube reingedreht.

    Als ich den Verk. kontaktiert habe, kam nur zurück von wegen was ich will ist doch gebrauchtkauf und ein Kenner hat die Dampfmaschine für funktionsfähig befunden.
    Und ich solle mir einen anderen TON angewöhnen

    Nun steh ich da, eine Dampfmaschine für 100 EU gekauft und kann sich nicht mal benutzen.
    "Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld"

    "Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein"
  • Spürhund
    Heerführer


    • 18.09.2006
    • 3167
    • Howitown, NRW
    • MD 3009, Minelab Musketeer XS Pro,Quattro MP, Nase

    #2
    Die Artikelbeschreibung ist ausschlaggebend:
    Gruß
    Hubertus

    "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
    Albert Einstein

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    • dcag99
      Heerführer


      • 11.09.2012
      • 4738
      • Königreich Württemberg
      • AT Pro

      #3
      Auch eine Antwort (erfolgte ja in diesem Fall schriftlich) ist eine verbindliche Aussage und gehört mit zur Artikelbeschreibung!

      Allerdings: Du magst zwar theoretisch Recht haben .. aber Recht haben und bekommen sind 2 Dinge.

      Du kannst aber dem Verkäufer (in möglichst neutralem Ton) noch mal aufs den Defekt hinweisen und vom Kauf zurücktreten.
      Sollte das nichts bringen, kannst du eine Frist setzen und mit Anwalt drohen.
      Der letzte Schritt wäre der Anwalt.

      Fraglich, ob es sich lohnt hier so weit zu gehen.
      Gruss Matthias

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      • Sir Quickly
        Heerführer


        • 24.01.2010
        • 3155
        • Rhain-Mein
        • Oculus Rift

        #4
        Wurde der Artikel mit Paypal bezahlt? Dann eröffnen sich noch ganz andere Möglichkeiten.

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        • dcag99
          Heerführer


          • 11.09.2012
          • 4738
          • Königreich Württemberg
          • AT Pro

          #5
          sollte Paypal genutzt worden sein finden sich hier alle Informationen:

          Gruss Matthias

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          • trinidad
            Heerführer


            • 04.12.2006
            • 1090
            • bayern

            #6
            Zitat von Sir Quickly
            Wurde der Artikel mit Paypal bezahlt? Dann eröffnen sich noch ganz andere Möglichkeiten.
            Online per Bankeinzug
            "Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld"

            "Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein"

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            • Spürhund
              Heerführer


              • 18.09.2006
              • 3167
              • Howitown, NRW
              • MD 3009, Minelab Musketeer XS Pro,Quattro MP, Nase

              #7
              Wie Matthias geschrieben hat immer erst im freundlichem Ton nachfragen und wie in verlinktem Artikel um Nachbesserung bitten !
              Schlägt er das aus - dann vom Kauf zurücktreten.

              Sollte das nicht fruchten vll. einfach mal den Beitrag zusenden und auf die Gesetzeslage hinweisen
              Gruß
              Hubertus

              "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
              Albert Einstein

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              • seewolf
                Heerführer


                • 06.12.2005
                • 4969
                • Schöneweide
                • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

                #8
                Versuche dich privat zu einigen , auch wenn die Erstberatung meistens nix kostet ,kann ein Brief an den Verkäufer schon wieder eine schöne Summe kosten.
                Bei den meisten ist ein Gegenstandswert unter 300 Euro nicht mal aufgeführt.
                Angehängte Dateien
                Zuletzt geändert von seewolf; 23.10.2017, 13:31.
                Gruß andreas
                S.S.S.S

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                • trinidad
                  Heerführer


                  • 04.12.2006
                  • 1090
                  • bayern

                  #9
                  Zitat von Spürhund
                  Wie Matthias geschrieben hat immer erst im freundlichem Ton nachfragen und wie in verlinktem Artikel um Nachbesserung bitten !
                  Schlägt er das aus - dann vom Kauf zurücktreten.

                  Sollte das nicht fruchten vll. einfach mal den Beitrag zusenden und auf die Gesetzeslage hinweisen
                  Es war ein freundlicher TON von meiner seite her.

                  Aber meist ist es wenn man was schreibt das der Gegenüber es falsch liest und meint man vergreifft sich im TON.
                  "Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld"

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                  • trinidad
                    Heerführer


                    • 04.12.2006
                    • 1090
                    • bayern

                    #10
                    Wird eh im Sand verlaufen.
                    Aber ein Versuch ist es mir ja wert

                    Es bleibt spannend
                    "Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld"

                    "Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein"

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                    • Spürhund
                      Heerführer


                      • 18.09.2006
                      • 3167
                      • Howitown, NRW
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                      #11
                      @Andi: Da steht doch Gegenstandswert bis €300,- kostet €25,-
                      Wenn du sowieso nichts zu verlieren hast dann kannst du auch drohen ! Auf jeden Fall damit den Fall bei eBay Kleinanzeigen zu melden - mit dem Anwalt ist auch möglich obwohl da keiner bei dem Streitwert drauf einsteigen wird.
                      Aus dem Link - Strafanzeige kostet nix und hab ich auch schon gemacht:
                      "Macht er dennoch falsche Angaben, dann ist ein in der Angebotsbeschreibung formulierter Ausschluss der Gewährleistung unwirksam. Er muss die Schäden auf seine Kosten beseitigen oder das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurück nehmen. Sind dem Verkäufer die Mängel bekannt und verschweigt er sie absichtlich, kann sogar ein Strafverfahren wegen arglistiger Täuschung drohen."
                      Gruß
                      Hubertus

                      "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
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                      • dcag99
                        Heerführer


                        • 11.09.2012
                        • 4738
                        • Königreich Württemberg
                        • AT Pro

                        #12
                        Die Strafanzeige wäre übrigens bei der Polizei zu stellen.

                        Würde ich hier auch empfehlen.

                        Das kann man auch immer mit bei der Kommunikation einfließen lassen.
                        Gruss Matthias

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                        • Spürhund
                          Heerführer


                          • 18.09.2006
                          • 3167
                          • Howitown, NRW
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                          #13
                          Naja, ich hatte damals gezahlt und dann nix bekommen, weder Ware noch Antwort.
                          Die Anzeige habe ich dann ganz einfach über das Internet gestellt und etwas später die Nachricht bekommen das die Anzeige im Heimatort des Kandidaten weiter bearbeitet wird.
                          Ein paar Wochen später kam dann die nette Nachricht das der Vogel schon mit schwerwiegerenden Betrügereien/Straftaten angezeigt wurde und meine wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
                          Das Geld kannst du dann versuchen über eine Zivilklage wiederzubekommen ....
                          Gruß
                          Hubertus

                          "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
                          Albert Einstein

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                            Heerführer


                            • 04.12.2006
                            • 1090
                            • bayern

                            #14
                            Bei mir ist das aber so das ich ja den Verkäufer expliziert gefragt hatte ob alles funktioniert und nciht beschädigt ist.
                            Die Antwort war: alles passt und ist in Ordnung.

                            Seine Antwort war noch zum schluß das ein Kenner den Zustand als OK empfunden hat.
                            "Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld"

                            "Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein"

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                            • dcag99
                              Heerführer


                              • 11.09.2012
                              • 4738
                              • Königreich Württemberg
                              • AT Pro

                              #15
                              Die Strafanzeige ist erst mal nur für die Akten gut. Zu erwarten, dass hier eine Aktion erfolgt ist eher ... unwahrscheinlich.
                              In seinen Akten (/ Vermerken!) macht es sich aber schon mal ganz gut.

                              Der Schaden an sich ist natürlich immer Zivilrechtlich einzuklagen. Das erwähnte ich ja bereits vorher ... zusammen mit der Frage nach dem Sinn/Unsinn bei so einem kleinen Schaden.
                              Gruss Matthias

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