Tiefgarage zum Hobbyraum umfunktionieren

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  • Lucius
    Heerführer


    • 04.01.2005
    • 5784
    • Annaburg;Sachsen-Anhalt
    • Viel zu viele

    #46
    Muss hier eigentlich jeder Thread mit dem Strafgesetzbuch abgeglichen werden?
    Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
    P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

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    • hopfenhof
      Heerführer

      • 16.03.2003
      • 2906
      • sa
      • Xlt,Deus,Sea Hunter,Aquanaut,Förster-Ferrex&Sensys-Magneto,Propointer

      #47
      Soweit ich weiß stimmt das in so fern die Garage ein extra Gebäude als Nutzgebäude ist dann könnte es sein
      Ist die Garage jedoch ein Bestandteil des Wohnhauses trifft das wohl nicht zu .
      Das trifft allerdings nur auf diesen Fall zu sollte die Garage an das Wohnhaus angebaut sein auch mit gleichem Dachstuhl und gleicher Fassade ist eine Nutzungsänderung erforderlich .
      Das gab schon oft Probleme bei den sogenannten Siedlungshäusern die ja meist nur mit 3 Wänden einen Stall angebaut hatten ..dies war nutzungstechnisch ein Stallgebäude und konn e nach der Wende nicht einfach so eine Wohnung werden ....
      Aber wie gesagt es wird alles nie so heiß gegessen wie es gekocht wird .
      Da muss Erkältung einer sich in Hemde schieten ,davor da gerichtet wird ...
      Belächle niemanden der einen Schritt zurück macht denn er könnte nur Anlauf nehmen wollen.

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      • hopfenhof
        Heerführer

        • 16.03.2003
        • 2906
        • sa
        • Xlt,Deus,Sea Hunter,Aquanaut,Förster-Ferrex&Sensys-Magneto,Propointer

        #48
        Zitat von Lucius
        Muss hier eigentlich jeder Thread mit dem Strafgesetzbuch abgeglichen werden?

        Du weißt doch dafür gibt es dieses stinkend alte Papier ...und genug STINKER die das anzuwenden versuchen ...
        Belächle niemanden der einen Schritt zurück macht denn er könnte nur Anlauf nehmen wollen.

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        • Zappo
          Heerführer


          • 28.04.2006
          • 2428
          • Baden

          #49
          Nun ja - stimmt. Und auch wieder nicht.

          Gibt eben solche und solche Garagen.

          Von denen, die im Bebauungsplan ausdrücklich als Garagen ausgewiesen sind und/oder als notwendige Stellplätze eben notwendig (da stimmt das im Groben) bis hin zum "grossen Zimmer" im Haus oder Keller, wo man das Auto reinstellt. Das aber eigentlich auch woanders auf dem Grundstück seinen Platz findet.

          Wenn die Garage aber für die notwendigen Stellplätze lt. Stellplatzverordung nicht nötig ist und irgendwo auf dem Grundstück steht, wo z.B. auch andere Nebenräume/gebäude genehmigungfähig wären, dann gibts da eher kein Problem.

          Im übrigen ist z.B. in Baden-Württemberg unter gewissen Vorraussetzungen die Nutzungsänderung VERFAHRENSFREI (in Normalsprache: muss nicht genehmigt werden)

          und zwar wenn

          a) für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten oder
          b) Sie durch die neue Nutzung zusätzlichen Wohnraum in Wohngebäuden.....schaffen.

          Auf den Tausch Garage gegen (privaten) Bastelraum trifft da a) sicher zu.

          Wie es woanders aussieht, weiss ich gerade nicht, aber manchmal ist die Angst vor den Bestimmungen gross, auch wenns garkeine Bestimmung gibt

          Gruss Zappo

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