Kuriositäten aus dem Hause eBay
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Klar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.
Adolf Pichler -
genug?
reicht das eigentlich?
"An Ebay: Keine scharfe Munition,keine Pulverreste,Zündplätchen alle eingedrückt alles frei Verkäuflich! "
Ich meine das mit den eingedrückten Zündplättchen?? Kann vielleicht auch der werte Moderator fachkundig beantworten!
Hier noch der Link für den den es interessiert.
Marc´OKlar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.
Adolf PichlerKommentar
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schön...
Schöner Fund, eigentlich recht selten und von vielen Bietern umworben....
Klar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.
Adolf PichlerKommentar
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ohhhhhh
jetzt heißt es schnell kucken bevor der Link gelöscht wird!!!!!!
Hinweis des Verkäufers: "Natürlich ist dieser Artikel nicht mehr funktional !!!!!"
Welch lustige Aussage!
Also heute gibts viel zu erschnüffeln im Auktionshaus!
Der Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...category=15503
Ein wirklich nettes Andenken...Klar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.
Adolf PichlerKommentar
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hmmmm ???
Original geschrieben von mistermethan
Ich meine das mit den eingedrückten Zündplättchen?? Kann vielleicht auch der werte Moderator fachkundig beantworten!
Marc´O:
Meines Wissens folgendes:
nach Unterabschnitt 3 Ziff. 1.1 fallen nur Hülsen mit Treibladung, die ein Geschoss enthalten, unter das (neue) Waffengesetz.
(neben anderen Sachen die hier aber nicht relevant sind)
Wenn verboten, dann höchstens nach Kampfmittelverordnung!
Aber hier gibt es meines Wissens eine Regelung, dass Patronen ohne Treibladung dieses Kalibers auch mit intaktem Zündhütchen nicht verboten sind.
Die Begründung: die enthaltene Sprengstoffmenge ist zu gering.
Der Sprengstoff kann nicht wiedergewonnen werden.
clausVertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!Kommentar
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Daaaanke!!!
Genau dieses Problem meinte ich, Claus, hatte ich mich etwas mißverständlich ausgedrückt??
Bei Hülsen der 8,8 und ähnlichen Kal. ist es ja definitiv ein Problem wenn die Kapseln nicht ausgelöst haben. Aber ab welchem Kal. ist es nun illegal? 3,7 cm oder bei Hülsen der Zwozentimeter?
Mhhhh nachdenk...., ich habe das neue Waffengesetz leider noch nicht ausführlich studiert!
Marc´OKlar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.
Adolf PichlerKommentar
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Tach!
Nach WaffG neu und alt darfste Hülsen, Geschosse und (intakte) Zündhütchen frei erwerben und auch zusammensetzen und bunkern soviel Du willst. Nur die eigentliche Treibladung darf net enthalten sein, sonst Staatsanwalt!§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!Kommentar
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@ andi :
Sollte das wirklich so einfach sein???? Ich habe nämlich mal die Erfahrung gemacht, das der KMRD eine (von mir gefundene)gesprengte 8,8 cm Hülse mitgenommen hat, weil die Zündkapsel noch unversehrt war. Das alles mit dem Hinweis - nicht frei von gefährlichen Stoffen. Die Kapsel ist ja wohl auch etwas größer als die einer 9 mm Pistolenmumpel.
Also ich bin mir da nicht so sicher von wegen "bunkern soviel Du willst"....:
Marc´OKlar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.
Adolf PichlerKommentar
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Schlitten fahrn....
Wovon könnte denn der hier u.a. angebotene Schlitten stammen?
P38, Tokarev?? Ist da nicht der Schlagbolzen drin? Und was für "Zünder" meint der denn?!
Grübel, grübel....
Klar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.
Adolf PichlerKommentar
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Nachtrag: Zünder von Granaten selber oder z.B. Fliegerbomben fallen unter das Sprengmittelgesetz und sind somit verboten. Übrigens knallt ein veritabler Bombenzünder u. U. mehr als ne Handgranate, soll unter anderem auch ungesund sein...hab ich zumindest mal gehört.§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!Kommentar
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Tach methanman!
Sieht wie Tokarew aus, aber frei verkäuflich wird das wohl net sein, da der Schlagbolzen drin ist und es sich insofern um ein wesentliches Waffenteil handelt! Soviel zur "Sachkunde" des Verkäufers und den Admins von Ebay!
Ich kann mir vorstellen, das auch Staatsanwälte bei Ebay hökern!§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!Kommentar
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Zünder
Na klar Andi, eben deswegen. Konnest Du auf den Bildern die Zünder lokalisieren? Vielleich hat der ja einfach nur keinen Plan? Und als alter Waffennarr (*g*) - woher könnte der Schlitten stammen??
Marc´OKlar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.
Adolf PichlerKommentar
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Muni
Zuendhuetchen etc in Huelsen
Original geschrieben von Andi08/15
Tach!
Nach WaffG neu und alt darfste Hülsen, Geschosse und (intakte) Zündhütchen frei erwerben und auch zusammensetzen und bunkern soviel Du willst. Nur die eigentliche Treibladung darf net enthalten sein, sonst Staatsanwalt!
Deswegen Mistermethan; haben sie Dir auch die 8,8 Huelse "geklemmt" weil sich im Anzuendrohr, bzw, dem hier Anzuendhuetchen genannten ZH MEHR als 15mg Explosivstoffmasse befanden. Zum anderen kommt hinzu, das manche Bundeslaender generell das "Aufnehmen" von Fundmunition und Teilen davon, verbieten, ob sie nun etwas "Explosives" enthalten, oder nicht. Lest am besten mal die fuer das jeweilige Bundesland geltenden Bestimmungen ueber Fundmunition...
So das reicht jetzt, duer "Nachtarbeit"..
schoene Gruesse
MuniKommentar
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@ muni :
Daaaanke, auf so eine Antwort hatte ich gewartet!
Mein Wissensdurst diesbezüglich ist nun erstmal gestillt!
Marc´OKlar das Auge, stark die Hand, treu dir selbst, dem Vaterland, lieber brechen als sich schmiegen, so muß Recht und Rechtes siegen.
Adolf PichlerKommentar
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