Der Film zeige jedoch Partisanen mit einer weiß-roten Armbinde und der Aufschrift „AK“ und führe aus, dass Vertreter dieser Organisation „einen Widerwillen gegen Juden hatten, ihrem Los gegenüber gleichgültig und von einer antisemitischen Haltung durchdrungen waren“.
Dieser Zugang der Filmemacher führe dazu, dass die Heimatarmee als Formation wahrgenommen werde, in der eine antisemitische Haltung überwogen habe. Damit sei die Freiheit der Meinungsäußerung überschritten worden, so das Gericht.






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