Das ist ja auch der springende Punkt. Die Unterscheidung liegt wohl darin, dass man ein Werkzeug sehr wohl als Waffe verwenden kann (Axt, Beil, Küchenmesser), aber nicht von vorneherein eine Verwendung als Waffe geplant war. Ein Bajonett wird hergestellt, um damit Menschen zu verletzen und zu töten. Also ist es a priori eine Waffe, die unters Waffengesetz fällt.
LG
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