Bajonett

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #16

    Das ist ja auch der springende Punkt. Die Unterscheidung liegt wohl darin, dass man ein Werkzeug sehr wohl als Waffe verwenden kann (Axt, Beil, Küchenmesser), aber nicht von vorneherein eine Verwendung als Waffe geplant war. Ein Bajonett wird hergestellt, um damit Menschen zu verletzen und zu töten. Also ist es a priori eine Waffe, die unters Waffengesetz fällt.

    LG

    Kommentar

    • Shooter
      Geselle


      • 15.08.2008
      • 88
      • Bayern

      #17
      Du sagst es.

      Kommentar

      • Deistergeist
        Moderator

        • 24.11.2002
        • 19522
        • Barsinghausen am Deister

        #18
        Aha.
        Also sagt das Gesetz jetzt aber nicht, dass ich mein Bajonett in einen Schrank einschliessen muss? Meine Wohnung ist ja abgeschlossen...
        "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

        Kommentar

        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #19
          Zitat von Deistergeist
          Aha.
          Also sagt das Gesetz jetzt aber nicht, dass ich mein Bajonett in einen Schrank einschliessen muss? Meine Wohnung ist ja abgeschlossen...
          Mh...da bin ich auch überfragt... eigentlich dann doch schon oder???

          Ich blick´s nicht. Ich sammel so was nicht und fertig (für mich...)


          LG

          Kommentar

          • Shooter
            Geselle


            • 15.08.2008
            • 88
            • Bayern

            #20
            Zitat von Deistergeist
            Aha.
            Also sagt das Gesetz jetzt aber nicht, dass ich mein Bajonett in einen Schrank einschliessen muss? Meine Wohnung ist ja abgeschlossen...
            Nee, is nich:
            Erlaubnisfreie Gegenstände, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (zum Beispiel Luftdruckwaffen,
            Hieb- und Stosswaffen, geprüfte Verteidigungssprays, Gas- und Alarmwaffen
            etc.), müssen in einem Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss oder in
            einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

            Kommentar

            Lädt...