Teil einer MP 40 gefunden, legal besitzen oder liegenlassen?

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  • Front Koblenz
    Heerführer


    • 14.12.2007
    • 1099
    • Köln

    #1

    Teil einer MP 40 gefunden, legal besitzen oder liegenlassen?

    Hallo!

    Habe nen Teleskopstück einer MP 40 gefunden,da ist der Schlagbolzen und die Vorholfeder drin.

    Nun meine Frage,das Teil liegt noch vergraben,dürfte ich das Teil besitzen oder nicht,wenn nicht soll man das dann dem KMRD melden?

    Anbei ein Bild wie es "neu" aussieht,das längliche Teil in der Mitte.


    mfg tobi
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    "SIEGER ZWEIFELN NICHT; ZWEIFLER SIEGEN NICHT"
    "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"
  • Rotti
    Heerführer

    • 16.09.2000
    • 1832
    • Im finstren Bayern / M
    • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

    #2
    Is´n freies Teil, egal ob mit oder ohne Schlagboözen...
    (ja, ganz sicher)

    Das gilt allerdings logischerweise NICHT für den im letzten Bild abgebildeten Verschluss, der womöglich auch noch in der Nähe liegen könnte.
    Der ist ein verbotener Gegenstand und gibt satt Ärger.
    Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
    die Asche bleibt uns doch!

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    • Front Koblenz
      Heerführer


      • 14.12.2007
      • 1099
      • Köln

      #3
      Zitat von Rotti
      Is´n freies Teil, egal ob mit oder ohne Schlagboözen...
      (ja, ganz sicher)

      Das gilt allerdings logischerweise NICHT für den im letzten Bild abgebildeten Verschluss, der womöglich auch noch in der Nähe liegen könnte.
      Der ist ein verbotener Gegenstand und gibt satt Ärger.
      Ok,dann weiß ich bescheid vielen Dank,der Rest falls noch auffindbar bleibt liegen oder wird gemeldet
      "SIEGER ZWEIFELN NICHT; ZWEIFLER SIEGEN NICHT"
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      • IG Phoenix
        Heerführer

        • 17.05.2002
        • 1106
        • Uplengen
        • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

        #4
        Zitat von Front Koblenz
        Ok,dann weiß ich bescheid vielen Dank,der Rest falls noch auffindbar bleibt liegen oder wird gemeldet

        Ja, aber bitte nicht dem KMRD, der ist wirklich nur für die explosiven Dinge zuständig. Gib' es einfach bei der nächsten Polizeidienststelle ab.

        Viele Grüße

        Walter

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        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #5
          Zitat von IG Phoenix
          Ja, aber bitte nicht dem KMRD, der ist wirklich nur für die explosiven Dinge zuständig. Gib' es einfach bei der nächsten Polizeidienststelle ab.

          Viele Grüße

          Walter
          Ach, darf man jetzt Waffenteile durch die Gegend fahren? Wusste ich nicht, danke für den Tipp.

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          • linux_blAcky
            Heerführer


            • 10.09.2004
            • 4898
            • Köln / NRW
            • Bounty Hunter Tracker 1D

            #6
            Zitat von chabbs
            Ach, darf man jetzt Waffenteile durch die Gegend fahren? Wusste ich nicht, danke für den Tipp.

            ...vermutlich nicht gerade mit einer panzerfaust..... ^^
            -> nur wenn die verhältnismässigkeit gewahrt wird, würde ich mal annehmen. was bei so einem kleinteil der fall sein dürfte?!

            andererseits entbehrt es natürlich nicht einer gewissen attraktivität, die bullen wegen jedem kleinteil durch die gegend in die karpaten zu hetzen, da hast du natürlich auch wieder recht.

            mfg,

            blAcky
            Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

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            • desert-eagle († 2020)
              Heerführer


              • 19.04.2005
              • 3439
              • Kleve

              #7
              Er kann die grün-weiße Fraktion doch anrufen und zu der Stelle führen, wenn die das Wort Maschinenpistole hören, kommen die schon, da kann man sich drauf verlassen. Schon hat er nichts illegales gemacht.
              MfG Desert-Eagle
              ------------------------------------------------------------

              Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
              Karl Valentin

              Ludger hat uns am 26.01.2020
              nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
              In stillem Gedenken,
              das SDE-Team

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              • chabbs
                Heerführer


                • 18.07.2007
                • 12179
                • ...

                #8
                Wie gesagt, ich bin da kein Kenner. Aber ich rufe die wegen jedem Stück an- bevor ich mit dem Müll durch die Gegend fahre und nacher einen drangeflickt bekomme. Ìch dachte auch immer, man darf nicht mit Waffen durch die Gegend fahren. Naja, danke euch. Ich klink mich mal aus.

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                • Front Koblenz
                  Heerführer


                  • 14.12.2007
                  • 1099
                  • Köln

                  #9
                  Hmm also erstens ist es noch garnicht gesagt,dass ich noch weitere Teile finden werde!
                  Also keine Aufregung!
                  Falls ich weitere Gegenstände finden werde,die vermutlich dem KWKG unterliegen werde ich erstmal Fotos machen und hier reinstellen,ihr sagt mir dann ob es unter dieses Gesetzt fällt,wenn ja dann bleibt es im Boden,denn ich mache dann keinen Aufwand wegen einem verrosteten Lauf oder so!
                  Ich will mich in keiner Weise illegal verhalten,darum bleiben die restlichen MP-Teile,wenn ich noch mehr finden sollte erstmal im Erdreich,bis ihr grünes Licht gebt,wenn man es legal besitzen darf

                  mfg
                  Zuletzt geändert von Front Koblenz; 06.07.2009, 11:33. Grund: Grammatik
                  "SIEGER ZWEIFELN NICHT; ZWEIFLER SIEGEN NICHT"
                  "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

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                  • IG Phoenix
                    Heerführer

                    • 17.05.2002
                    • 1106
                    • Uplengen
                    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                    #10
                    Zitat von chabbs
                    Ach, darf man jetzt Waffenteile durch die Gegend fahren? Wusste ich nicht, danke für den Tipp.

                    Hallo Chabbs,

                    wie heißt es so schön: Ein Blick in das Gesetz hilft meistens weiter:

                    § 12 KWKG (auf das Wesentliche gekürzt)

                    Abs. (6) Wer

                    1. als Erwerber von Todes wegen, Finder oder in ähnlicher Weise die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen erlangt,

                    hat dies der zuständigen Überwachungsbehörde oder einer für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörde oder Dienststelle unverzüglich anzuzeigen. Im Falle der Nummer 1 hat der Erwerber der tatsächlichen Gewalt über die Kriegswaffen innerhalb einer von der Überwachungsbehörde zu bestimmenden Frist die Kriegswaffen unbrauchbar zu machen oder einem zu ihrem Erwerb Berechtigten zu überlassen und dies der Überwachungsbehörde nachzuweisen.

                    Wie klar zu sehen wird im Gesetz von der tatsächlichen Gewalt über die Kriegswaffe geschrieben, die der Finder ausübt. Würde der Finder die Waffe an Ort und Stelle liegen lassen, so übte er NICHT die Gewalt über die Waffe aus. Der Finder ist also berechtigt die Gewalt über die Waffe auszuüben - also sie mitzunehmen/transportieren - allerdings zum alleinigen Zwecke, die Waffe der Überwachungsbehörde (das ist das Bundeswirtschaftsministerium) oder einer ....... Behörde oder Dienststelle (das ist Polizei oder Bundeswehr) anzuzeigen. Noch nicht einmal die sofortige Abgabe ist gefordert.

                    Viele Grüße

                    Walter

                    Kommentar

                    • chabbs
                      Heerführer


                      • 18.07.2007
                      • 12179
                      • ...

                      #11
                      Danke Dir, Walter. Ich bin wie gesagt im Waffenrecht nicht so firm. Es interessiert mich auch nur insofern, als das ich mich richtig verhalten möchte. Und mit abholen lassen war ich bisher immer auf der guten Seite.

                      Nur wieso benutzen das dann die pösen Jungs nicht einfach immer für eine Ausrede?

                      Ich habe mich bisher an solcherlei Ratschläge gehalten:http://www.muzzle.de/Recht/Die_Waffe...begleiter.html

                      Danke Dir aber schon mal für die Mühen.


                      Liebe Grüße

                      Kommentar

                      • Septimius
                        Heerführer


                        • 10.01.2009
                        • 3990
                        • Königreich Bayern

                        #12
                        Bei der momentanen Lage kan ich nur abraten, solche Sachen selber rumzufahren, denn wo wird die Grenze gezogen? Wenn ich eine Patrone zur Polizei fahre und keine Munerwerbserlaubnis habe, ist das zwar vom gesunden Menschenverstand her vernünftig, aber strafbar. Das hängt dann nur noch vom guten Willen des Beamten vor Ort ab, und auf den würde ich mich nicht verlassen...
                        Im Zweifel immer auf Nummer sicher gehen.
                        Gruß Septi

                        ------------------------------------------------------

                        Jahresabschlußfotowettbewerbsgewinner Dezember 2010

                        "Tapferkeit und Edelmut vergranten auch den kleinsten Wicht zum Helden!"
                        Jebediah Springfield

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                        • IG Phoenix
                          Heerführer

                          • 17.05.2002
                          • 1106
                          • Uplengen
                          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                          #13
                          Zitat von chabbs
                          Danke Dir, Walter. Ich bin wie gesagt im Waffenrecht nicht so firm. Es interessiert mich auch nur insofern, als das ich mich richtig verhalten möchte. Und mit abholen lassen war ich bisher immer auf der guten Seite.

                          Nur wieso benutzen das dann die pösen Jungs nicht einfach immer für eine Ausrede?

                          Ich habe mich bisher an solcherlei Ratschläge gehalten:http://www.muzzle.de/Recht/Die_Waffe...begleiter.html

                          Danke Dir aber schon mal für die Mühen.


                          Liebe Grüße
                          Moin chabbs,

                          bei diesem Text geht es um das Führen von Waffen, die sich bereits im Besitz einer Person befinden. Bei dem was ich geschrieben habe geht es um den Erwerb in Folge eines Fundes.

                          Beispiel: Tatsächlich passiert. Auf einer Übung wird etwas abgesetzt vom Trupp ein Fla-MG aufgebaut. Beim eiligen Stellungswechsel wurde das Teil schlichtweg vergessen. Jetzt kommst Du auf die Lichtung und findest das MG 3 auf dem Dreibein. Dann darfst Du es abbauen und mitnehmen um es bei der nächsten Polizei oder der Bw abzugeben. Was hätte der Finder sonst auch machen sollen? Stehen lassen, damit ein anderer es findet und dieser aber vielleicht andere Absichten damit vorhatte?

                          Auch passiert. Vor einem Polizeirevier wird die Kfz-Übergabe vorbereitet. Die MP 5 wird aufs Dach des Fahrzeuges gelegt. In diesem Moment kommt ein Einsatzbefehl. Die Streifenbesatzung springt ins Auto und fährt los. An der nächsten Ecke fliegt die MP 5 einem Passanten vor die Füße. Er hebt sie auf und bringt sie zur Polizeiwache, wo erst einmal alle in volle Deckung gehen, als er mit der MP 5 dort aufkreuzt. (Wir befinden uns gerade zur Zeit der RAF - deutscher Herbst). Als Dank für die Rückgabe wird er im Polizeiwagen nach Hause gefahren.

                          Viele Grüße

                          Walter
                          Zuletzt geändert von IG Phoenix; 07.07.2009, 08:50.

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                          • IG Phoenix
                            Heerführer

                            • 17.05.2002
                            • 1106
                            • Uplengen
                            • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                            #14
                            Zitat von Septimius
                            Bei der momentanen Lage kan ich nur abraten, solche Sachen selber rumzufahren, denn wo wird die Grenze gezogen? Wenn ich eine Patrone zur Polizei fahre und keine Munerwerbserlaubnis habe, ist das zwar vom gesunden Menschenverstand her vernünftig, aber strafbar. Das hängt dann nur noch vom guten Willen des Beamten vor Ort ab, und auf den würde ich mich nicht verlassen...
                            Im Zweifel immer auf Nummer sicher gehen.

                            Moin,

                            um eine Patrone zu finden benötigt man keinen Mun-Erwerbserlaubnis.

                            Viele Grüße

                            Walter

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                            • chabbs
                              Heerführer


                              • 18.07.2007
                              • 12179
                              • ...

                              #15
                              Ok, dann nehme ich das mal so an. Danke Dir!

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