Auch hier hilft ein Blick in das Gesetz Unklarheiten zu beseitigen. Da Du Munition anführst werfen wir diesmal einen Blick in das Waffengesetz:
§ 37
Anzeigepflichten
(1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,
1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise
in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.
Also da steht es doch. Du darfst gefundene, erlaubnispflichtige Munition in Besitz nehmen und musst dies unverzüglich der Polizei anzeigen.
Von welcher momentanen Lage Du da schreibst ist nicht nachvollziehbar und wo die Strafbarkeit liegt, solltest Du bitte auch noch erklären.
Jetzt weiche aber bitte nicht ins Sprengstoffgesetz ab, Du hast Patrone geschrieben, nicht 8,8 Granate.
Viele Grüße
Walter
§ 37
Anzeigepflichten
(1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,
1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise
in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.
Also da steht es doch. Du darfst gefundene, erlaubnispflichtige Munition in Besitz nehmen und musst dies unverzüglich der Polizei anzeigen.
Von welcher momentanen Lage Du da schreibst ist nicht nachvollziehbar und wo die Strafbarkeit liegt, solltest Du bitte auch noch erklären.
Jetzt weiche aber bitte nicht ins Sprengstoffgesetz ab, Du hast Patrone geschrieben, nicht 8,8 Granate.
Viele Grüße
Walter
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