Teil einer MP 40 gefunden, legal besitzen oder liegenlassen?

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  • IG Phoenix
    Heerführer

    • 17.05.2002
    • 1106
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    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

    #16
    Zitat von Septimius
    Bei der momentanen Lage kan ich nur abraten, solche Sachen selber rumzufahren, denn wo wird die Grenze gezogen? Wenn ich eine Patrone zur Polizei fahre und keine Munerwerbserlaubnis habe, ist das zwar vom gesunden Menschenverstand her vernünftig, aber strafbar. Das hängt dann nur noch vom guten Willen des Beamten vor Ort ab, und auf den würde ich mich nicht verlassen...
    Im Zweifel immer auf Nummer sicher gehen.
    Auch hier hilft ein Blick in das Gesetz Unklarheiten zu beseitigen. Da Du Munition anführst werfen wir diesmal einen Blick in das Waffengesetz:


    § 37
    Anzeigepflichten
    (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,
    1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
    2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise
    in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

    Also da steht es doch. Du darfst gefundene, erlaubnispflichtige Munition in Besitz nehmen und musst dies unverzüglich der Polizei anzeigen.

    Von welcher momentanen Lage Du da schreibst ist nicht nachvollziehbar und wo die Strafbarkeit liegt, solltest Du bitte auch noch erklären.

    Jetzt weiche aber bitte nicht ins Sprengstoffgesetz ab, Du hast Patrone geschrieben, nicht 8,8 Granate.

    Viele Grüße

    Walter

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