Ich bin zwar kein Rechtsprofi, aber ein wenig Erfahrung habe ich ja nun auch malgemacht. Meist durch "dumme" Fehler ;-)
Gesetze werden für ALLE gemacht und JEDER muss sich dran halten. Hört sich blöd an, ist aber so.
Bei dem Entwurf des Gesetzes sitzen viele Schlaue oder solche die sich dafür halten im Kreis und erzählen lange, unsinnigen Kram.
Eine Tante die in der Ecke sitzt, schreibt alles mit und bringt den Buchstabensalat später in eine Reinform, den Gesetzentwurf.
Dieser Gesetzentwurf wird danach noch ein paar Monate in Berlin hin und her geschoben und letztendlich genehmigt und ins Gesetzbuch übernommen.
Nun ist es aber so, das die Schlauen nicht so schlau waren und ALLE Eventualitäten mit in das Gesetz aufgenommen haben. ABER trotzdem waren sie schlau genug das Gesetz so zu Formulieren das es tatsächlich auf alles passend ausgelegt werden kann.
Im Falle des Waffengesetzes haben die Schlauen halt übergreifend gesagt: Waffen sind verboten! Nur einer mit Genehmigung darf eine haben und nur einer mit Genehmigung darf daran herumbasteln. BASTA.
Als kleine Aufweichung haben sie gesagt: Wenn einer keine Genehmigung haben kann, darf, will, dann soll er aber immerhin noch die Möglichkeit haben eine Waffe zu bekommen die keine Waffe mehr ist und nur noch so aussieht.
Also musste nun noch eine Bestimmung her die Aussagt ab wann eine Waffe keine Waffe mehr ist.
Da der Umstand, das Sondler öfter Eisenklumpen finden bei den Schlauen nicht bekannt war, haben sie die Möglichkeit der Verrostung nicht mit ins Kalkül gezogen!
Und Einfach gesagt: Eine Waffe ist erst dann keine Waffe mehr wenn ein Mensch mit Genehmigung diese Waffe so bearbeitet hat das sie Nie wieder Schießen kann.
So kam es dazu das eine Waffe immer eine Waffe war und immer eine Waffe bleibt, egal wie Verrostet sie ist.
Wir Sondler sehen öfter als die Schlauen das die Mutter Natur eine sehr gute Art der genehmigungsfreien Bearbeitung an Schußwaffen abliefern kann, aber dieser Umstand ist leider nicht mit ins Gesetz aufgenommen worden!
ABER:
Gott sei Dank gibt es Dümmere und Klügere als die Schlauen!
Die einen nehmen Dir alles Weg was wie eine Waffe aussieht und sich in Deinem Besitz befindet! Die nehmen sogar Betonatrappen und abgeschossene Hülsen mit und übergeben das dem Staatsanwalt!
Dieser ist meist sehr Schlauengläubig und beantragt ein Strafverfahren, Du hast ja gegen das Gesetz verstoßen, Waffe bleibt Waffe und Du hattest eine!
Der Richter liest den Antrag und sagt sich: Mann, der hatte Waffen!?! Der Anzeige gebe ich aber sofort statt, der wird verklagt der Mann!!
Meist, aber leider nicht immer, sieht der Richter bei einer späteren Verhandlung die "Waffen" das erste Mal.
Oder er bekommt eine Stellungsnahme von einem mit Genehmigung.
Wenn der Richter Gut drauf ist, lacht er laut auf und schickt den Deliquenten nach Hause.
Wenn er Mies drauf ist sagt er: Waffe ist und bleibt Waffe, Du gehst ohne über Los zu gehen ins Gefängniss!
Aber meistens wird es so Ausgehen das derjenige mit einer , manchmal nicht unerheblichen, Geldstrafe nach Hause geht. Je nach Tagessätzen bedeutet das eine Vorstrafe die auch ins Führungszeugnis eingeht.
Ganz doll kommt es darauf auch an wie der Angeklagte sich im Gericht aufführt!
lg
Nils
Ps
Kriegswaffen hat einer meiner Richter mal so definiert: Waffen die mit heutiger, aktueller Natomunition "gefahren" werden können.
Gesetze werden für ALLE gemacht und JEDER muss sich dran halten. Hört sich blöd an, ist aber so.
Bei dem Entwurf des Gesetzes sitzen viele Schlaue oder solche die sich dafür halten im Kreis und erzählen lange, unsinnigen Kram.
Eine Tante die in der Ecke sitzt, schreibt alles mit und bringt den Buchstabensalat später in eine Reinform, den Gesetzentwurf.
Dieser Gesetzentwurf wird danach noch ein paar Monate in Berlin hin und her geschoben und letztendlich genehmigt und ins Gesetzbuch übernommen.
Nun ist es aber so, das die Schlauen nicht so schlau waren und ALLE Eventualitäten mit in das Gesetz aufgenommen haben. ABER trotzdem waren sie schlau genug das Gesetz so zu Formulieren das es tatsächlich auf alles passend ausgelegt werden kann.
Im Falle des Waffengesetzes haben die Schlauen halt übergreifend gesagt: Waffen sind verboten! Nur einer mit Genehmigung darf eine haben und nur einer mit Genehmigung darf daran herumbasteln. BASTA.
Als kleine Aufweichung haben sie gesagt: Wenn einer keine Genehmigung haben kann, darf, will, dann soll er aber immerhin noch die Möglichkeit haben eine Waffe zu bekommen die keine Waffe mehr ist und nur noch so aussieht.
Also musste nun noch eine Bestimmung her die Aussagt ab wann eine Waffe keine Waffe mehr ist.
Da der Umstand, das Sondler öfter Eisenklumpen finden bei den Schlauen nicht bekannt war, haben sie die Möglichkeit der Verrostung nicht mit ins Kalkül gezogen!
Und Einfach gesagt: Eine Waffe ist erst dann keine Waffe mehr wenn ein Mensch mit Genehmigung diese Waffe so bearbeitet hat das sie Nie wieder Schießen kann.
So kam es dazu das eine Waffe immer eine Waffe war und immer eine Waffe bleibt, egal wie Verrostet sie ist.
Wir Sondler sehen öfter als die Schlauen das die Mutter Natur eine sehr gute Art der genehmigungsfreien Bearbeitung an Schußwaffen abliefern kann, aber dieser Umstand ist leider nicht mit ins Gesetz aufgenommen worden!
ABER:
Gott sei Dank gibt es Dümmere und Klügere als die Schlauen!
Die einen nehmen Dir alles Weg was wie eine Waffe aussieht und sich in Deinem Besitz befindet! Die nehmen sogar Betonatrappen und abgeschossene Hülsen mit und übergeben das dem Staatsanwalt!
Dieser ist meist sehr Schlauengläubig und beantragt ein Strafverfahren, Du hast ja gegen das Gesetz verstoßen, Waffe bleibt Waffe und Du hattest eine!
Der Richter liest den Antrag und sagt sich: Mann, der hatte Waffen!?! Der Anzeige gebe ich aber sofort statt, der wird verklagt der Mann!!
Meist, aber leider nicht immer, sieht der Richter bei einer späteren Verhandlung die "Waffen" das erste Mal.
Oder er bekommt eine Stellungsnahme von einem mit Genehmigung.
Wenn der Richter Gut drauf ist, lacht er laut auf und schickt den Deliquenten nach Hause.
Wenn er Mies drauf ist sagt er: Waffe ist und bleibt Waffe, Du gehst ohne über Los zu gehen ins Gefängniss!
Aber meistens wird es so Ausgehen das derjenige mit einer , manchmal nicht unerheblichen, Geldstrafe nach Hause geht. Je nach Tagessätzen bedeutet das eine Vorstrafe die auch ins Führungszeugnis eingeht.
Ganz doll kommt es darauf auch an wie der Angeklagte sich im Gericht aufführt!
lg
Nils
Ps
Kriegswaffen hat einer meiner Richter mal so definiert: Waffen die mit heutiger, aktueller Natomunition "gefahren" werden können.
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