) ...würde ich gerne wissen wie das nun läuft mit der Abgabe von Funden. Welche Funde muss ich den den Archäologen übergeben (und wie krieg ich dann überhaupt raus wo in meiner Nähe einer ist?) und kriege ich Finderlohn für das was ich abgeben muss?
Fundabgabe und Finderlohn?!
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Fundabgabe und Finderlohn?!
(Als Neueinsteiger... bla, bla, bla...und so weiter das typische anfängergequakel halt
) ...würde ich gerne wissen wie das nun läuft mit der Abgabe von Funden. Welche Funde muss ich den den Archäologen übergeben (und wie krieg ich dann überhaupt raus wo in meiner Nähe einer ist?) und kriege ich Finderlohn für das was ich abgeben muss?
...eines Nachts sah ich hinter mich, doch es war zu spät. Die Dunkelheit ergriff meine Seele in einem Augenblick. Seitdem ist meine Farbe schwarz, wie die Flügel eines toten Engels...Stichworte: - -
@Zornesglut
Du darfst alles bei mir abgeben und froh sein das ich dich nicht anzeige
Gruß B78
Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?
Zitat: Oelfuss
Kommentar
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hi
das einfachste wäre glaub ich , wenn du dich beim landkreis erkundigst , da dort meist eider / die kreisarcheologe/in sitzt, also für den gesampten landkreis zuständig ist .
bei dem bekommst du informationen und so weiter.
einfach erkundigen und ma mal nachfragen .
wenn er aber fragt nach WAS du suchst , sag nicht nach römern oder so.
einfach Wk2. is das beste. sonst haste teilweise gleich verschi.....en!
bastiMitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -Kommentar
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Hallo,
in M-P gibt es z. Zt. keine offiziellen Genehmigungen. Es gibt lediglich ein paar "geduldete" Sucher.
M-P ist für Sondengänger mit Vorsicht zu genießen. Der ehemalige Leiter des LDA war ein absoluter Detektorgegner. Wir hoffen aber, dass sich das die nächsten Jahre ändert.
Bei Fragen kannst Du Dich sonst auch gerne an den Moderator für den Bereich M-P wenden: www.digs-online.de/forum
Worin liegt denn überhaupt Dein Interessengebiet?
Gruß
Loenne
Noch ein Nachtrag:
§ 12 Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten, mit dem Ziel, Denkmale, insbesondere Bodendenkmale, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.
§ 13 Schatzregal
Bewegliche Denkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten im Sinne des § 16 entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.
Damit sollte das meiste schon beantwortet sein.
Zuletzt geändert von Loenne; 23.03.2007, 16:13.Kommentar
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...dsas heißt EIGENTLICH bräuchte ich eine genehmigung vom obersten denkmalschutzrat oder wie der auch immer heißt
...ich glaub ich werd einfach mal diese Archäologen als vertreter unseres bundeslandes aufsuchen. die können mir das nochmal persönlich sagen.
...eines Nachts sah ich hinter mich, doch es war zu spät. Die Dunkelheit ergriff meine Seele in einem Augenblick. Seitdem ist meine Farbe schwarz, wie die Flügel eines toten Engels...Kommentar
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Die Römer auf Rügen - das wäre doch mal ein Fund von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung.
Sicher basti, da hast Du schon Recht, wer auf Rügen oder bei Löbnitz nach Römern suchen will, der hat es schon gleich verschi...., aber eher deshalb, weil der/die Archäoloe/in sich etwas vera.... fühlt.
Viele Grüße
WalterZuletzt geändert von IG Phoenix; 24.03.2007, 11:27.Kommentar
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mensch so meinte ich das doch nicht.
hab das geschrieben ohne bezug auf die gegend aus der er kommt.
meinte das nur so das wenn man sagt das man sowas sucht und dafür interesse hat das die gleich n riegel vorschieben wegen denkmalsuche o.ä. .
müssteste eigentlich verstehen wie ich das gemeint hab!Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -Kommentar
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Es gibt einen sogenannten 2-Letter-Code der deutschen Bundesländer
HH=Hamburg
HB=Bremen
NI=Niedersachsen (nicht NS, ist ja klar)
NW=Nordrhein-Westfalen
HE=Hessen
RP=Rheinland-Pfalz
SL=Saarland
BY=Bayern
BW=Baden-Württemberg
MV=Mecklenburg-Vorpommern (insoweit ist MP natürlich falsch und Deine Frage berechtigt)
BR=Berlin
BB=Brandenburg
ST=Sachen-Anhalt (nicht SA, siehe oben)
TH=Thüringen
SN=Sachsen
SH=Schleswig-Holstein
....auch um auf die Eingangs gestellte Frage von Zornesglut zurückzukommen. Es gibt in MV KEINE Entschädigung für Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung, die gem. Schatzregal mit dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung dem Eigentum des Landes anheimfallen und daher zu melden UND abzugeben sind.
Ich habe eine diesbezügliche Frage mal dem Landesamt in MV gestellt und erhielt zunächst keine Antwort. Erst nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit beim Ministerium erhielt ich die gewünschte Auskunft.
Also, der der gesetzestreuen Beachtung der mecklenburgisch-vorpommerischen Denkmalschutzgesetze, bekommst Du einen warmen Händedruck als Dank für wertvolle Funde und wenn Dir das Landesamt wohlgesonnen ist, eventuell ein Buchgeschenk - ist ja auch was, wenn man bedenkt, dass die Himmelsscheibe inzwischen mit 100 Millionen versichert ist.
Viel Spaß beim Suchen in MV
wünscht WalterZuletzt geändert von IG Phoenix; 24.03.2007, 11:43.Kommentar
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Moin Walter,
Mac-Pomm ist hier im Norden die umgangssprachle Abkürzung für MV und war als Scherz gedacht. In sofern nicht falsch, sondern nur von Dir nicht verstanden. Aber das kannst Du als Norditaliener ja auch nicht wissen.
Weiter frage ich mich, was willst Du eigentlich mit solchen Postings zum Thema Fundabgabe erreichen? Du suggerierst den Leuten hier, dass da Millionenwerte im Boden stecken und sie an allen Ecken und Enden beschissen werden.
Die Himmelsscheibe ist gar nichts wert (bis auf den Metallwert)! Mit diesen Versicherungssummen versucht man lediglich die Wichtigkeit eines Gegenstandes darzustellen. Es handelt sich hier um ideelle Werte ohne monetären Hintergrund.
Was willst Du denn machen, wenn die Scheibe verloren geht oder zerstört wird? Willst Du dann für 100 Millionen eine neue bauen? Begreift doch endlich einmal, dass Archäologie eine Geisteswissenschaft ist und kein gewinnorientierter Sucher- und Buddelverein.
Unser Landeschef hat zu dem Thema gerade vor ein paar Tagen etwas aus der Praxis erzählt. Als man das Nydamboot nach Koppenhagen verliehen hat, hat man ihn auch gefragt, mit was man es versichern soll. Antwort von ihm - für 1,-- €. Wenn es zerstört ist, ist es zerstört, egal wie viel man dafür bekommt. Es ist dann unwiederbringlich und für alle Zeiten verloren. Man hat sich dann zwar auf 350 Millionen EURO verständigt, aber eigentlich ist das Blödsinn. Das ist genauso, als wenn ein Mensch stirbt. Den Verlust kann man durch nichts wieder wettmachen.
Für mich wäre es wichtig, wenn ich etwas wissenschaftlich wertvolles finde, dass ich auch als Finder benannt werden darf. Leute mit monetären Gewinnabsichten bei der Suche nach Kulturdenkmalen, sind genau die Typen, die uns das Leben schwer machen und uns in den Augen der Bevölkerung erst zu Raubgräbern gemacht haben.
Und mit Deinem Schatzregalabschaffungsmist gießt Du noch ordentlich Öl ins Feuer.
Alle Sondengänger, denen in Zukunft Genehmigungen verweigert werden, weil die einzelnen Bundesländer keinen Bock auf gewinnorientierte Sucher haben, können sich dann anschließend u. a. bei Dir ganz herzlich bedanken!
Gruß
LoenneKommentar





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