Nachforschungsgenehmigung Hessen

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  • super-noob
    Ratsherr


    • 03.11.2007
    • 219
    • Stuttgart
    • Garrett 150 kaputt- Hilfeeee! - china-krücke als ersatz - *schäm*

    #16
    danke! hab ich das auch mal gesehen

    p.s. ist da irgendwie eingeschränkt wie tief und mit was du graben darfst usw. oder darfst du nur "aufsammeln was an der oberfläche liegt" ?
    Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen

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    • mercatorX
      Anwärter


      • 04.10.2007
      • 15
      • Darmstadt

      #17
      Hi!

      zur Grabungstiefe gibt es keine Einschränkungen. Mit meinem Ace250 wird sich das sowieso in Grenzen halten.

      Viele Grüße
      mercatorX

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      • IG Phoenix
        Heerführer

        • 17.05.2002
        • 1106
        • Uplengen
        • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

        #18
        Zitat von mercatorX
        Hi!

        zur Grabungstiefe gibt es keine Einschränkungen. Mit meinem Ace250 wird sich das sowieso in Grenzen halten.

        Viele Grüße
        mercatorX
        Stopp, so nicht. In den Anlagen zur NFG steht unter "Hinweise zu Nachforschungsgenehmigungen nach § 21....

        Absatz 3) 1. zweiter Spiegelstrich "zerstören oder beseitigen" vorsätzlich oder fahrlässig von Kulturdenkmälern ist eine Ordnungswidrigkeit.

        d. h.:
        Die Genehmigung gilt für landwirtschaftliche Flächen. Wer tiefer als die Pflugschicht gräbt läuft Gefahr in ein unberührtes Bodendenkmal z. B. ein Grab einzugreifen. Dieser Eingriff würde das Grab und seinen Befund zerstören.

        Die NFG erlaubt somit nicht, dass unterhalb der gestörten Pflugschicht eine Fundbergung vorgenommen wird.

        Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Bezirksarchäologen oder Ihre Denkmalschutzbehörde :-)

        Viele Grüße

        Walter

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