ius primae noctis = lateinisch „Recht der ersten Nacht“; auch jus primae noctis; auf französisch droit de seigneur, wird das Recht eines Gerichtsherren bezeichnet, bei der Heirat von Personen, die seiner Herrschaft unterstehen, die erste Nacht mit der Braut verbringen zu dürfen...
Hallo Studentin,
mich, und einige aus dem Forum, interessiert es nun brennend was du geschrieben hast.
Wenn es dir nichts ausmacht würde ich die vollbrachte Arbeit gerne sehen, einige andere bestimmt auch.
Bis dahinn, weiterhinn frohes schaffen.
Meine Rechtschreibfehler sind mein Eigentum, unanfechtbar, natürlich immer gewollt, und einfach knorke
"Semper Fi - you rat, you fry!"
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