Hallo
Müsst eigentlich Herr Dr.Grünewald sein.Nur das dein Archäologe mit der Erteilung deiner Grabungsgenehmigung ansich nichts zu tun hatt.Sondern die UntereDenkmalbehörde in Dorsten und die ObereDenkmalbehörde in Recklinghausen diese erteilt.Dein zuständiger Archäologe macht erst eine sogenannte Benehmbilderstellung im Auftrag der OberenDenkmalbehörde.Sonst nichts.Seine Meinung zu deiner Person @Hemmert teilt Er dann der Behörde mit.In Marl wurde von der UnterenDenkmalbehörde zusätzlich von mir ein Sachkundenachweis im Umgang mit Metalldetektoren verlangt!!Und eine genaue Gerätebeschreibung inclusive technischer Angaben.
Erst bei Erfüllung der Forderungen von der UnterenDenkmalbehörde in Marl
wurde die Ablehnung für meinen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung zurückgezogen und mir von der OberenDenkmalbehörde die Grabungsgenehmigung erteilt.Ein Bekannter von mir aus Gelsenkirchen auch
ein solider Familienvater hatte sich wohl um Kopf und Kragen geredet und viel
bei der Benehmbilderstellung durch, und sein Antrag auf eine Grabungsgenehmigung wurde unbegründet abgelehnt!!Kann auch passieren,muss aber nicht.
Müsst eigentlich Herr Dr.Grünewald sein.Nur das dein Archäologe mit der Erteilung deiner Grabungsgenehmigung ansich nichts zu tun hatt.Sondern die UntereDenkmalbehörde in Dorsten und die ObereDenkmalbehörde in Recklinghausen diese erteilt.Dein zuständiger Archäologe macht erst eine sogenannte Benehmbilderstellung im Auftrag der OberenDenkmalbehörde.Sonst nichts.Seine Meinung zu deiner Person @Hemmert teilt Er dann der Behörde mit.In Marl wurde von der UnterenDenkmalbehörde zusätzlich von mir ein Sachkundenachweis im Umgang mit Metalldetektoren verlangt!!Und eine genaue Gerätebeschreibung inclusive technischer Angaben.
Erst bei Erfüllung der Forderungen von der UnterenDenkmalbehörde in Marl
wurde die Ablehnung für meinen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung zurückgezogen und mir von der OberenDenkmalbehörde die Grabungsgenehmigung erteilt.Ein Bekannter von mir aus Gelsenkirchen auch
ein solider Familienvater hatte sich wohl um Kopf und Kragen geredet und viel
bei der Benehmbilderstellung durch, und sein Antrag auf eine Grabungsgenehmigung wurde unbegründet abgelehnt!!Kann auch passieren,muss aber nicht.

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