Was zählt als Fund-Munition?

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  • s04paddy
    Lehnsmann


    • 02.10.2008
    • 27
    • Dorsten , NRW

    #1

    Was zählt als Fund-Munition?

    Hallo ich wollte fragen was als Fund-Munition Zählt? Zählt eine Hülse oder ein Projektil auch als Fund-Munition?
    Gut Fund ^^
    mfg Paddy
  • Phillip J. Fry
    Moderator

    • 01.02.2007
    • 1930
    • NRW / Düsseldorf

    #2
    Die genaue Definition von Kampfmitteln, bzw. Fundmunition findest du hier
    unter §1:


    Phillip J. Fry

    Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

    Kommentar

    • munfrosch
      ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
      • 20.09.2007
      • 2135
      • Raum Dresden
      • Whites DFX, MD 318B

      #3
      Zitat von Phillip J. Fry
      Die genaue Definition von Kampfmitteln, bzw. Fundmunition findest du hier
      unter §1:


      http://www.umwelt-online.de/regelwer...nrw/kampfm.htm
      http://www.umwelt-online.de verlangt einen Benutzernamen und ein Passwort. Ausgabe der Website: "umwelt-online"

      und wo kann ich die § auswählen???

      UND BITTE keine auf Bundeslandebene, da diese alel anders sind, sondern das allgemeine "Gesetz"
      Zuletzt geändert von munfrosch; 05.10.2008, 17:33.

      Kommentar

      • Patrick7
        Bürger


        • 30.05.2006
        • 101
        • Niedersachsen

        #4
        Guck mal HIER.

        Kommentar

        • s04paddy
          Lehnsmann


          • 02.10.2008
          • 27
          • Dorsten , NRW

          #5
          ok danke
          Gut Fund ^^
          mfg Paddy

          Kommentar

          • Drohne
            Lehnsmann


            • 12.07.2008
            • 47
            • Steuerparadis

            #6
            da ich mich ja inzwischen einigermassen durchs Forum gelesen habe (dabei manchmal aus dem Staunen -negativ- nicht mehr herauskam) meine ich, dass die Antwort auf diese Frage auch auf der Startseite steht.
            Mit ausreichender Erklärung eines wohl ehemaligen Moderators.

            @ Munfrosch, wenn die Frage abzielt auf "wo finde ich § 1" dann würd ich sagen: so ziemlich am Anfang

            Beim Lesen aber bitte § 6 Ziffer 2 nicht übersehen.
            Jedenfalls in der Version NRW. Bei euch scheint das ja wohl Ländersache zu sein und dementsprechend auch unterschiedliche Verordnungen existent.

            *schnurr*

            Kommentar

            • munfrosch
              ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
              • 20.09.2007
              • 2135
              • Raum Dresden
              • Whites DFX, MD 318B

              #7
              Klar am Anfang aber ich hab mich paarmal durchgeklickt und nach dem Link bekomme ich das:
              Angehängte Dateien

              Kommentar

              • Drohne
                Lehnsmann


                • 12.07.2008
                • 47
                • Steuerparadis

                #8
                da bist du schon richtig, nur ohne PW musst du halt mit der Demoversion vorlieb nehmen.

                Oder du klickst einfach auf Patricks Link

                *schnurr*

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                • Deistergeist
                  Moderator

                  • 24.11.2002
                  • 19525
                  • Barsinghausen am Deister

                  #9
                  Zitat: § 1

                  Kampfmittel im Sinne dieser Verordnung sind gewahrsamslos gewordene Gegenstände militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die


                  1. Explosivstoffe enthalten oder aus Explosivstoffen bestehen (z. B. Patronen, Granaten, Bomben, Zünder, Minen, Spreng-, Treib- und Zündmittel; dazu gehören auch Raketen für militärische Anwendung einschließlich der Treibsätze),

                  2. Kampfstoffe, Nebelstoffe, Brandkampfstoffe und Reizstoffe enthalten.





                  Meine persönliche(!) Meinung: Definitiv leere Hülsen von Pistolen/Gewehrmunition dürften keine Probleme machen.

                  MfG Nichtsondelndergeist
                  "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

                  Kommentar

                  • munfrosch
                    ... auf Lebenszeit gesperrt -unverbesserliches Entschärfungs"Talent"
                    • 20.09.2007
                    • 2135
                    • Raum Dresden
                    • Whites DFX, MD 318B

                    #10
                    Zitat von Deistergeist
                    Meine persönliche(!) Meinung: Definitiv leere Hülsen von Pistolen/Gewehrmunition dürften keine Probleme machen.

                    MfG Nichtsondelndergeist
                    Wirklich legale bzw leere Hülsen, auch Große, eh nicht denn die werden mWn auch nicht erfasst

                    Kommentar

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