Was zählt als Fund-Munition?
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Die genaue Definition von Kampfmitteln, bzw. Fundmunition findest du hier
unter §1:
Phillip J. Fry
Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich ! -
http://www.umwelt-online.de verlangt einen Benutzernamen und ein Passwort. Ausgabe der Website: "umwelt-online"Die genaue Definition von Kampfmitteln, bzw. Fundmunition findest du hier
unter §1:
http://www.umwelt-online.de/regelwer...nrw/kampfm.htm
und wo kann ich die § auswählen???
UND BITTE keine auf Bundeslandebene, da diese alel anders sind, sondern das allgemeine "Gesetz"Zuletzt geändert von munfrosch; 05.10.2008, 18:33.Kommentar
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da ich mich ja inzwischen einigermassen durchs Forum gelesen habe (dabei manchmal aus dem Staunen -negativ- nicht mehr herauskam) meine ich, dass die Antwort auf diese Frage auch auf der Startseite steht.
Mit ausreichender Erklärung eines wohl ehemaligen Moderators.
@ Munfrosch, wenn die Frage abzielt auf "wo finde ich § 1" dann würd ich sagen: so ziemlich am Anfang
Beim Lesen aber bitte § 6 Ziffer 2 nicht übersehen.
Jedenfalls in der Version NRW. Bei euch scheint das ja wohl Ländersache zu sein und dementsprechend auch unterschiedliche Verordnungen existent.
*schnurr*Kommentar
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Zitat: § 1
Kampfmittel im Sinne dieser Verordnung sind gewahrsamslos gewordene Gegenstände militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die
1. Explosivstoffe enthalten oder aus Explosivstoffen bestehen (z. B. Patronen, Granaten, Bomben, Zünder, Minen, Spreng-, Treib- und Zündmittel; dazu gehören auch Raketen für militärische Anwendung einschließlich der Treibsätze),
2. Kampfstoffe, Nebelstoffe, Brandkampfstoffe und Reizstoffe enthalten.
Meine persönliche(!) Meinung: Definitiv leere Hülsen von Pistolen/Gewehrmunition dürften keine Probleme machen.
MfG Nichtsondelndergeist"The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-Kommentar



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