da ich mich ja inzwischen einigermassen durchs Forum gelesen habe (dabei manchmal aus dem Staunen -negativ- nicht mehr herauskam) meine ich, dass die Antwort auf diese Frage auch auf der Startseite steht.
Mit ausreichender Erklärung eines wohl ehemaligen Moderators.
@ Munfrosch, wenn die Frage abzielt auf "wo finde ich § 1" dann würd ich sagen: so ziemlich am Anfang
Beim Lesen aber bitte § 6 Ziffer 2 nicht übersehen.
Jedenfalls in der Version NRW. Bei euch scheint das ja wohl Ländersache zu sein und dementsprechend auch unterschiedliche Verordnungen existent.
Kampfmittel im Sinne dieser Verordnung sind gewahrsamslos gewordene Gegenstände militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die
1. Explosivstoffe enthalten oder aus Explosivstoffen bestehen (z. B. Patronen, Granaten, Bomben, Zünder, Minen, Spreng-, Treib- und Zündmittel; dazu gehören auch Raketen für militärische Anwendung einschließlich der Treibsätze),
2. Kampfstoffe, Nebelstoffe, Brandkampfstoffe und Reizstoffe enthalten.
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