Nur ein Spaß. Also, illegal heißt für mich, dass ich für eine Tat, die ich begangen habe, rechtlich belangt werden kann. Klar: ich gehe irgendwo sondeln (also, wohnte ich ich z.B. bei euch in BW), die Polizei kontrolliert mich und nimmt mir meine Sonde weg, und lässt ein Gerichtsverfahren gegen mich anstreben.
Meine NFG ist eine Erlaubnis nach §13 Denkmalschutzgesetz, NRW. Und natürlich die Erlaubnis zur Suche vom jeweiligen Grundstückseigentümer. Moralisch sichere ich meine Nachtruhe damit ab, dass ich Funde ordentlich katalogisiere und geschlossen dem für mich zuständigen LDA melde und vorlege.
Ganz abgesehen, dass bisher noch keiner von den mich kontrollierenden Polizisten wirklich die §13 Erlaubnis sehen wollte, sondern sich immer nur nach Einvernehmen des Grundstückseigentümers erkundigte...
Aber ich will jetzt ja auch endlich mal verstehen, wie das bei euch läuft... Ich gehe also ohne eine NFG suchen, ergrabe mir irgendwas schönes und setzte mich, mit Gauß-Krüger und dem Fund in Bewegung in Richtung eures Landeskonservators, Denkmalsamts, Museums... Was passiert? Nichts?
Und wenn die Polizei mich stellt? Was passiert? Nichts?
Was habt ihr denn dann alle für ein Problem? Keins? Warum dann der ganze Buhei in den unzähligen Foren?
Liebe Grüße

Chabbs





Ist ja nicht schlimm.










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