Genehmigung

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  • soundtrack
    Lehnsmann


    • 07.04.2008
    • 39
    • BW

    #1

    Genehmigung

    hallo , brauche ICH um auf dem Acker zu suchen nur die Genehmigung des Landwirts ... O. brauche ich da auch noch die GENEhmigung der zuständigen Behörden
  • SeekandFind
    Banned
    • 23.05.2008
    • 1509
    • Region Cuxhaven
    • Bounty Hunter IV

    #2
    Zitat von soundtrack
    hallo , brauche ICH um auf dem Acker zu suchen nur die Genehmigung des Landwirts ... O. brauche ich da auch noch die GENEhmigung der zuständigen Behörden
    Wow, mal eine ganz neue Frage.

    Also, wenn du nur auf dem Acker nach dir selbst, dem Sinn des Lebens oder einer Marienerscheinung suchen willst, reicht die Genehmigung des Bauern.

    Suchst du mit einem Metalldetektor brauchst du auch noch die Genehmigung der zuständigen Behörde.

    "Mein Pferd hat hier ein Hufeisen verloren, dass will ich finden, bevor die sich beim wälzen verletzt." oder "Ich habe einen Pfeil mit meinem Bogen verschossen, den suche ich." sind jeweils nette, zurechtgelegte Floskeln, die nicht viel bringen, wenn man mit einem Spaten in der Hand Löcher buddelt oder auch nur den Spaten dabei hat.

    Daher erst mit dem Bauern reden, da hilft ein GE Ausdruck des besagten Ackers da kann der Bauer dann seine Anschrift und Einwilligung draufschreiben. Dann mit dem Ausdruck zu Behörde und eine Genehmigung holen. Irgendwie habe ich so einen leisen Verdacht, dieser Vorgang wurde in diesem Forum schon mal besprochen.

    Es schadet übrigens gar nicht, dem Bauern nach so einer Tour mal den Schrott, den man zwangsläufig so ausbuddelt zu zeigen, nach dem Motto "Schau mal, was ich für Kram aus deiner Wiese geholt habe, sei froh, dass du das nicht im Reifen hattest."

    Noch ein Tipp: Versuche den Kontakt zu den "alten Hasen" deiner Region aufzubauen, die haben sicher Tipps auf Lager.

    Martin

    Kommentar

    • Cowboybasti
      Heerführer


      • 07.04.2006
      • 2209
      • Süd-Niedersachsen
      • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

      #3
      @ SeekandFind

      haste schön erklärt und auch genaurichtig!

      SUCHEN darf man mit einem metalldetektor überall wenn man es nur piepen hören will (außer denkmäler) , aber sobald man einen eingriff in den erdboden vornimmt braucht man eine genehmigung, weil dieses dann eine ordnungswiedrigkeit bis straftat wäre (ohne genehmigung) und jeh nach schwehre des falles bis zu 250000 euro geahndet wird da dieses dann illegale schatzsuche wäre.

      die genehmigung wird dir ausgestellt, soweit ich weiß , da sie dir die ausstelen müssen . auch wenn das überall anderst gemacht wird, jah nach dem wie die leute auf sondengänger können!


      aber probier es einfach mal aus, schlimm ist es nicht und eigentlich dürfte ja nix im wege stehen das du sie bekommst.
      lg. Basti
      Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

      Kommentar

      • chabbs
        Heerführer


        • 18.07.2007
        • 12179
        • ...

        #4
        Boah, Basti... gib Dich mal n wenich mühe beim schraiben tun

        Ansonsten hat Seekandind alles westentliche gesagt. Du findest auch viel über die Forensuche...."Genehmigung", "rechtliche Aspekte". Hier darf man wohl auch auf eine interessante Seite zur rechtlichen Problematik verweisen....klick.

        Kommentar

        • IG Phoenix
          Heerführer

          • 17.05.2002
          • 1106
          • Uplengen
          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

          #5
          Zitat von soundtrack
          hallo , brauche ICH um auf dem Acker zu suchen nur die Genehmigung des Landwirts ... O. brauche ich da auch noch die GENEhmigung der zuständigen Behörden

          Moin,

          keine Ahnung von was meine "Vorschreiber" da geschrieben haben. Laut Deinen Profil wohnst Du in Baden-Württemberg und da stellt das Landesamt für Denkmalpflege grundsätzliche KEINE Nachforschungsgenehmigungen aus.

          Die Nachforschung nach archäologischen Bodendenkmälern mit Hilfe von Metalldetektoren ist in BW komplett illegal.

          Viele Grüße

          Walter Franke

          Kommentar

          • oxx
            Ritter


            • 07.03.2005
            • 518
            • DE

            #6
            *hmpf* immer das gleiche...

            § 21
            Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.
            Viel Spass!

            Kommentar

            • goldjunge00
              Ritter


              • 14.02.2007
              • 418
              • b-w
              • musketeer/explorerII

              #7
              wenn mir das jemand erklären könnte warum das in Ba-Wü so komplet illegal ist!!!!!!
              wobei es doch in den nächstgelegensten bundesländern erlaubt ist, in denen die vor- und frühgeschichte mindestens gleich ist....! naja und in manchen ländern ist es sogar komplet erlaubt! (england, österreich,...) da sind die archis nicht so "ehrenkäsig" wie in ,z.B.,Ba-Wü!
              hab auch nur dumme komentare ,bis jetzt ,von denen bekommen ,die sich für "extrem besonders" halten!
              ach ja , ... wie hoch sind die fundmeldungen gleich nochmal in Ba-Wü im schnitt ..... 0,000001 pro jahr (oder so)! und ,z.b., in bayern als vergeich...0,000001 pro sekunde.....


              gut fund wünscht euer goldi
              ...wer zuletzt lacht..... hats spät begriffen!
              und manchmal hab ich nichts zu lachen....

              Kommentar

              • Kirche77
                Landesfürst


                • 25.10.2008
                • 970
                • Sachsen
                • XP GMP

                #8
                Sehr schönes Statemant goldjunge00


                Grüße Maik !
                Für arme Eltern kann man nichts, aber für arme Schwiegereltern !

                Kommentar

                • IG Phoenix
                  Heerführer

                  • 17.05.2002
                  • 1106
                  • Uplengen
                  • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                  #9
                  Moin,

                  die Nachforschung nach BD ohne NFG ist nicht nur in BW illegal, sondern auch in allen anderen Bundesländern - nur, dass einige dieser anderen Bundesländer NFG erteilen und BW eben nicht. Eine Ausnahme ist Bayern, da geht es auch ohne NFG, aber hier geht es ja um BW.

                  BW leht eine Zusammenarbeit mit Sondengängern komplett ab, weil sie glauben Schwierigkeiten zu haben, die bösen Buben von den guten Buben trennen zu können. Entsprechende Aussagen der Denkmalschützer aus BW zu diesem Thema stehen einige im Netz.

                  Im örtlichen Bereich soll es aber ein paar Fälle von stiller Übereinkunft geben, wo die Suche einiger weniger, als besonders vertrauenswürdig eingestufer, Personen hingenommen wird.

                  Viele Grüße

                  Walter

                  Kommentar

                  • Pfälzer
                    Ritter


                    • 09.01.2006
                    • 518
                    • B.-W.

                    #10
                    Tagchen Walter

                    Schwer unterwegs, wa ?

                    BW leht eine Zusammenarbeit mit Sondengängern komplett ab, weil sie glauben Schwierigkeiten zu haben, die bösen Buben von den guten Buben trennen zu können. Entsprechende Aussagen der Denkmalschützer aus BW zu diesem Thema stehen einige im Netz.
                    Das ist richtig. Aber die Damen und Herren sind ebenfalls Dienstleister. Gut, sie haben es noch nicht bemerkt und viele können vielleicht mit der Pflicht zur Bürgernähe/aufklärung/hilfe, im Rahmen ihres Auftrages, nichts anfangen. Auch mit Gesetzestexten haben sie erhebliche Schwierigkeiten. Nobody ist perfect.

                    So what.

                    Nur......, die Sondler in B-W tragen zu dieser Misere ebenfalls in erheblichem Umfang bei. Das ist auch eine Tatsache. Und wir reden hier nicht von den schweren Jungs. Das kann man auch nicht wegdiskutieren.

                    Jürgen
                    Jürgen

                    Kommentar

                    • IG Phoenix
                      Heerführer

                      • 17.05.2002
                      • 1106
                      • Uplengen
                      • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                      #11
                      Hallo Jürgen,

                      völlig richtig. Natürlich müsste auch BW NFG erteilen, aber solange sie keiner dazu zwingt, warum sollten sie es tun.

                      BW ist in einer völlig verzwackten Situation. Eine - fast könnte man schon sagen zwei - Generation(en) von Sondengängern haben dort illegal gesucht und nichts den Archäologen gemeldet. Diese, unter ihrem Landesfürsten Planck, tragen daran eine erhebliche Mitschuld. Jetzt regiert dort das gegenseite Mißtrauen und nichts geht mehr.

                      M. E. müsste eine Gruppe dort gut vorbereitet gegen die Praxis des Landesamtes Klagen - nur eine solche Gruppe sehe ich nicht.

                      Viele Grüße

                      Walter

                      Kommentar

                      • chabbs
                        Heerführer


                        • 18.07.2007
                        • 12179
                        • ...

                        #12
                        Walter, Jürgen... immer wieder die gleiche Diskussion. Ich weiß, bei euch ist es nicht so schön und sonnig wie in NRW o.dgl. aber zuerst mal hör ich euch (bin ja auch noch nicht so lange hier, die Hauptdiskussionen waren wohl vor meiner Zeit) nur nörgeln, und ihr werft mit Andeutungen und Interna um euch, die andere User einfach nicht verstehen können. Sorry, aber der Threadstarter hat eine Frage gestellt und das, was ihr da erzählt, kann er doch eigentlich gar nicht wirklich nachvollziehen, oder?

                        Liebe Grüße

                        Chabbs

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                        • IG Phoenix
                          Heerführer

                          • 17.05.2002
                          • 1106
                          • Uplengen
                          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                          #13
                          Sorry,


                          ... hier zur Erklärung:

                          Insiderwissen ist eigentlich verständlich formuliert. Einige Sucher in BW sind den Landesmämtern bekannt, sie nehmen auch von Ihnen die Fundmeldungen entgegen, geben ihnen aber keine NFG, weil der Landesarchäologe keine offizielle Zusammenarbeit wünscht.

                          Andeutungen ist wohl der Hinweis auf die Mitschuld der Sucher in BW. Deren Mitschuld ist, dass sie nicht melden.

                          Nörgeln, klar, weil die Sucher in BW nicht Willens sind sich durchzusetzen.

                          Viele Grüße

                          Walter

                          Kommentar

                          • chabbs
                            Heerführer


                            • 18.07.2007
                            • 12179
                            • ...

                            #14
                            Danke.

                            Aber wie sollen sie denn melden, wenn es doch keine NFG gibt? Sie sondeln doch dann illegal, wenn ich das recht verstehe? Dann trotzdem zum nächsten Amt rennen und sich da mit seinen Funden profilieren...nun, es ist nachvollziehbar, dass das nicht getan wird.

                            Mir geht´s ja nur um einen Verhaltensleitfaden für die Hobby-Neueinsteiger in eurer Gegend. Die Frage taucht ja immer wieder mal auf, wird aber immer nur in einem gewissen Rahmen beantwortet: Von "strikt verboten", über "such doch einfach" bis "such doch einfach, und gib nachher die Funde an"... ist da ja beinahe alles dabei.

                            Mich würde interessieren, wie es konkret gehandhabt wird. Was passiert, wenn man ohne NFG sucht und gräbt (keine BDs natürlich) und dann seine Funde abgibt?

                            LG Chabbs

                            Kommentar

                            • Pfälzer
                              Ritter


                              • 09.01.2006
                              • 518
                              • B.-W.

                              #15
                              Mich würde interessieren, wie es konkret gehandhabt wird. Was passiert, wenn man ohne NFG sucht und gräbt (keine BDs natürlich) und dann seine Funde abgibt?
                              Nichts, überhaupt nichts. Was soll denn passieren ? Das Melden der Funde entspricht der Gesetzeslage.
                              Das Nichtmelden könnte eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen.

                              @Walter

                              M. E. müsste eine Gruppe dort gut vorbereitet gegen die Praxis des Landesamtes Klagen - nur eine solche Gruppe sehe ich nicht.
                              Warum soll jemand eine Klage anstrengen. Ich habe es dir doch schon einmal geschrieben. Die Gesetzeslage ist m.E. glasklar und es bedarf keiner Klage.

                              Jetzt regiert dort das gegenseite Mißtrauen und nichts geht mehr.
                              Dr. Biel ist aus dem Rennen(Pension), Prof. Planck wird bald folgen. Diejenigen, welche deren Dienstposten einnehmen, können etwas ändern. Ob sie es wollen - das wird sich zeigen. Am Gesetz wird sich dennoch nichts ändern. Zumindestens meine ich zu erkennen: Die Schwaben sind zufrieden mit diesem Murks.




                              Sie sondeln doch dann illegal, wenn ich das recht verstehe?
                              Definiere du mal illegal aus deiner Sichtweise. Als kleines BonBon zur GuteNachtGeschichte. Bist du dir sicher das deine NFG gesetzeskonform ist ?

                              Jürgen
                              Jürgen

                              Kommentar

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