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  • Jägsam
    Heerführer


    • 04.12.2007
    • 1364
    • strata montana
    • Tesoro Cibola SE modifiziert !

    #31
    Also....

    hab vor einem Jahrvmal hier ins Forum reingeschaut und dann irgendwann die Sache ernsthaft "in Angriff" genommen. Mittlerweile suche ich völlig entspannt mit Nfg und genieße sogar gesetzl. Unfallversicherungsschutz bei meinen Nachforschungen !

    Gruß
    Zuletzt geändert von Jägsam; 08.12.2008, 20:20.
    Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

    Kommentar

    • Erdspiegel
      Heerführer


      • 16.07.2008
      • 7040
      • zwischen Schutt & Scherben
      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

      #32
      Zitat von Jägsam
      Also....

      hab vor einem Jahrvmal hier ins Forum reingeschaut und dann irgendwann die Sache ernsthaft "in Angriff" genommen. Mittlerweile suche ich völlig entspannt mit Nfg und genieße sogar gesetzl. Unfallversicherungsschutz bei meinen Nachforschungen !

      Gruß
      Wird der Unfallversicherungsschutz durch ein Ehrenamt abgedeckt,oder mußtest Du mit Deiner Unfall-bzw.Kankenversicherung Rücksprache halten?
      Endlich wirds hier mal interessant und wichtig.

      Kommentar

      • Jägsam
        Heerführer


        • 04.12.2007
        • 1364
        • strata montana
        • Tesoro Cibola SE modifiziert !

        #33
        Zitat von Erdspiegel
        Wird der Unfallversicherungsschutz durch ein Ehrenamt abgedeckt,oder mußtest Du mit Deiner Unfall-bzw.Kankenversicherung Rücksprache halten?
        Endlich wirds hier mal interessant und wichtig.
        Hy,

        aufgrund der erteilten NFG dient die Nachforschung auch den Interessen des Landes. Deshalb der Unfallversicherungsschutz.
        Gilt aber nicht für die Suche nach Relikten (z.Bsp. Munition) des ersten und zweiten Weltkrieges...
        Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

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        • IG Phoenix
          Heerführer

          • 17.05.2002
          • 1106
          • Uplengen
          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

          #34
          Zitat von Erdspiegel
          Wird der Unfallversicherungsschutz durch ein Ehrenamt abgedeckt,oder mußtest Du mit Deiner Unfall-bzw.Kankenversicherung Rücksprache halten?
          Endlich wirds hier mal interessant und wichtig.

          Moin,

          in Hessen ist jeder ehrenamtliche Geländebegeher vom Landesamt bei der Gemeindeunfallversicherung versichert falls er nicht im Rahmen eines Vereins sucht. Die Einschränkung der Reliktsuche (WK), kennen wir in Hessen nicht.

          Die NFG kostet nichts, schließlich sind wir ja ehrenamtlich tätig.

          Viele Grüße

          Walter

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          • Erdspiegel
            Heerführer


            • 16.07.2008
            • 7040
            • zwischen Schutt & Scherben
            • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

            #35
            @Jägsam & IG Phönix: Danke für die Einblicke.Ist nämlich ein wichtiges Thema,welches kaum oder nie zur Sprache kommt.Einige Versicherungen wollen Angaben haben,falls man risikoreichen Freizeitaktivitäten nachgeht.Das die Versicherungsfrage von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt wird,hab ich schon vermutet;ist eben ähnlich wie mit den Gebühren für die NFG.
            Gezielte WK-Suche ist bedingt gefährlicher,da man eh' nur erstmal vorsichtig freilegen und an Nichts rumspielen soll.Aber halt nicht gern gesehen,wegen der Aneignung von Ausrüstung bzw.NS-Devotionalien.Das stößt einigen Gutmenschen eben sauer auf,obwohl gewissenhaftes Suchen stellenweise ratsam wäre.In Brandenburg gibt es Erholungsgebiete,die wären nach einem NFG-Sondlergruppeneinsatz bei weitem sicherer und auch weniger Schadstoffbelastet.
            Das man als Sondler mitversichert wird,liegt bestimmt auch daran,das noch gar keine Unfallstatistik nötig war.
            Mal schauen,ob noch ein Bunker-und Höhlenkrabbler eine Weisheit kundgibt.
            Gruß,Erdspiegel

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            • Denarius
              Ratsherr

              • 20.09.2000
              • 279
              • NRW, IVLIACVM
              • Whites MXT, 6000 XL PRO

              #36
              Morgen Zusammen!

              Eine kurze Frage zu folg. Zitat:

              "Hy, aufgrund der erteilten NFG dient die Nachforschung auch den Interessen des Landes."

              Hast Du diese Aussage ggfls. in schriftlicher Form vorliegen, oder wurde dies nur mündlich erwähnt?

              Besten Dank,
              Denarius
              -• Ich kam, sah und fand •-

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              • Lucky050977
                Registered User
                • 02.03.2008
                • 307
                • Worms
                • Auge

                #37
                @Erdspiegel:

                Ich muss Dir widersprechen, was die unterschiedlichen Regelungen des Unfallversicherungsschutze in den Ländern angeht.

                Wichtig: Ich schreibe jetzt nur über den Versicherungschutz über die Berufsgenossenschaft bzw. den GUV, nicht über den der privaten Unfallversicherungen!!!

                Die Grundsätze sind im SGB VII (Sozialgesetzbuch 7) geregelt.

                §2 Abs. 1 Nr. 10 a SGB VII:




                Das hilft vielleicht ein bischen weiter.

                Gruß

                Lucky

                Kommentar

                • Erdspiegel
                  Heerführer


                  • 16.07.2008
                  • 7040
                  • zwischen Schutt & Scherben
                  • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                  #38
                  Zitat von Lucky050977
                  @Erdspiegel:

                  Ich muss Dir widersprechen, was die unterschiedlichen Regelungen des Unfallversicherungsschutze in den Ländern angeht.

                  Wichtig: Ich schreibe jetzt nur über den Versicherungschutz über die Berufsgenossenschaft bzw. den GUV, nicht über den der privaten Unfallversicherungen!!!

                  Die Grundsätze sind im SGB VII (Sozialgesetzbuch 7) geregelt.

                  §2 Abs. 1 Nr. 10 a SGB VII:




                  Das hilft vielleicht ein bischen weiter.

                  Gruß

                  Lucky
                  Habe mich da auch etwas mißverständlich ausgedrückt.Es gilt auch zu berücksichtigen,für welche Art der Suche eine NfG ausgestellt wird.Und nicht jeder Sondler mit NfG ist ein Träger eines Ehrenamtes.Z.B.der VKsvg.e.V.;die Leute arbeiten ehrenamtlich und suchen in WK-Gebieten,wären also versichert.Ein Anderer hat eine NfG für historische,bewegliche Bodendenkmäler;sucht er dann aber einmal nach WK-Objekten,was in seinem Bundesland NfG.frei ist,kann dies vom Versicherungsschutz abweichen.
                  Ist kompliziert,hier schwer zu erklären,aber man müßte sich da schon etwas erkundigen,wenn man auf der sicheren Seite stehen will.

                  Kommentar

                  • Lucky050977
                    Registered User
                    • 02.03.2008
                    • 307
                    • Worms
                    • Auge

                    #39
                    Da hast Du recht.

                    Ist ein weites Spektrum und Rechtsprechung (BSG) gibts auch haufenweise.

                    Ein konkretes Urteil (Sondlerbezogen) habe ich auf Anhieb nicht gefunden.

                    Wenn ich mal Zeit hab, suche ich mal.

                    Gruß

                    Lucky

                    Kommentar

                    • IG Phoenix
                      Heerführer

                      • 17.05.2002
                      • 1106
                      • Uplengen
                      • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                      #40
                      Zitat von Lucky050977
                      @Erdspiegel:

                      Ich muss Dir widersprechen, was die unterschiedlichen Regelungen des Unfallversicherungsschutze in den Ländern angeht.

                      Wichtig: Ich schreibe jetzt nur über den Versicherungschutz über die Berufsgenossenschaft bzw. den GUV, nicht über den der privaten Unfallversicherungen!!!

                      Die Grundsätze sind im SGB VII (Sozialgesetzbuch 7) geregelt.

                      §2 Abs. 1 Nr. 10 a SGB VII:




                      Das hilft vielleicht ein bischen weiter.

                      Gruß

                      Lucky
                      Vielen Dank,

                      da haben wir ja einen klasse Rechtsanspruch auf die Gemeindeunfallversicherung für alle Nicht-Hessen. Gerade NW versichert seine Sondengänger wohl bisher nicht - wenn meine Info richtig ist.

                      Viele Grüße

                      Walter

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                      • Denarius
                        Ratsherr

                        • 20.09.2000
                        • 279
                        • NRW, IVLIACVM
                        • Whites MXT, 6000 XL PRO

                        #41
                        In NRW gilt die Versicherung nur für Ehremamtliche Mitarbeiter.

                        Von "oben" (Herrn Dr. Kunow sei's gedankt) gibt es indes den Erlaß, dass man nur EM werden kann, wenn man auf den Einsatz eines Metalldetektors verzichtet. Zudem sind die einzuholenden Genehmigungen je nach Kreis recht kostenintensiv. Im Grunde ist man hier Bürger zweiter Klasse und wird aufgrund der sinnvollen Zuhilfenahme eines Metalldetektor bei Feldbegehungen diskreminiert. Zumindest aber darf man die Funde behalten, was der Gruppe der Ehrenamtlichen - zumindest offiziell - untersagt ist.

                        Würde der Allgemeinheit durch die archäologische Feldarbeit des Sondengängers jedoch ein Nutzen erwachsen, könnte man ggfls. den Passus der Gebührenfreiheit/Erlass erwirken, bzw. einfordern. Darauf zielte auch meine letzte Frage.

                        Gruss,
                        Denarius
                        -• Ich kam, sah und fand •-

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                        • Jägsam
                          Heerführer


                          • 04.12.2007
                          • 1364
                          • strata montana
                          • Tesoro Cibola SE modifiziert !

                          #42
                          Zitat von Denarius
                          Morgen Zusammen!

                          Eine kurze Frage zu folg. Zitat:

                          "Hy, aufgrund der erteilten NFG dient die Nachforschung auch den Interessen des Landes."

                          Hast Du diese Aussage ggfls. in schriftlicher Form vorliegen, oder wurde dies nur mündlich erwähnt?

                          Besten Dank,
                          Denarius
                          Hy,

                          wenn man im festgelegten Umfang der NFG tätig wird dient das tatsächlich den Interessen des Landes. Das steht so in den Bedingungen zu der NFG drin...

                          Ich muss aber @IG Phönix noch kurz widersprechen:
                          Suche nach Relikten aus WK 1+2 ist ausdrücklich ausgenommen, wohl auch in Hessen !

                          Gruß
                          Zuletzt geändert von Jägsam; 09.12.2008, 17:42.
                          Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

                          Kommentar

                          • IG Phoenix
                            Heerführer

                            • 17.05.2002
                            • 1106
                            • Uplengen
                            • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                            #43
                            Zitat von Jägsam
                            Hy,

                            Ich muss aber @IG Phönix noch kurz widersprechen:
                            Suche nach Relikten aus WK 1+2 ist ausdrücklich ausgenommen, wohl auch in Hessen !

                            Gruß
                            Moin,

                            ich habe nicht angezweifelt, dass die Reliktsuche in NW unfallrechtlich ausgenommen ist, ich habe geschrieben, dass es einen derartigen Passus in Hessen nicht gibt und aufgrund des Gesetzeslage auch nicht geben kann.

                            Wo hast Du eine gegenteilige Information her?

                            Viele Grüße

                            Walter

                            Kommentar

                            • Jägsam
                              Heerführer


                              • 04.12.2007
                              • 1364
                              • strata montana
                              • Tesoro Cibola SE modifiziert !

                              #44
                              Zitat von IG Phoenix
                              Moin,

                              ich habe nicht angezweifelt, dass die Reliktsuche in NW unfallrechtlich ausgenommen ist, ich habe geschrieben, dass es einen derartigen Passus in Hessen nicht gibt und aufgrund des Gesetzeslage auch nicht geben kann.

                              Wo hast Du eine gegenteilige Information her?

                              Viele Grüße

                              Walter
                              N` abend,
                              den Passus hab ich in den beiliegenden Bedingungen zu § 21 der aktuellen hess. NFG gelesen!
                              Gruß
                              Zuletzt geändert von Jägsam; 10.12.2008, 21:06.
                              Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

                              Kommentar

                              • Kirche77
                                Landesfürst


                                • 25.10.2008
                                • 970
                                • Sachsen
                                • XP GMP

                                #45
                                beruhigt euch Weihnachten steht vor der Tür !


                                MfG Maik !
                                Für arme Eltern kann man nichts, aber für arme Schwiegereltern !

                                Kommentar

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