wenn ich hier so ein bisschen herum lese bekomme ich den Eindruck dass viele von Euch sich mit den entsprechenden Gesetzestexten und Paragraphen richtig gut auskennen - das tu ich nicht und ehrlich gesagt, für mich gibts fast nix schlimmeres als Beamtendeutsch lesen und verstehen zu müssen. Deshalb hoffe ich auf ein paar Antworten in Klartext, für dumme sozusagen.
Also, was passiert denn eigentlich wenn ich in meinem eigenen Garten etwas finde, wem gehört der Fund, kann ich Funde verkaufen? Ich könnte mir vorstellen dass das damit zusammen hängt was ich finde (so ein richtiger Hammer wie einen goldenen Hut oder was banaleres wie z.B. eine Handvoll Tonscherben von einem mittelalterlichen Nachttopf) und wie tief ich gegraben habe?? Ach ja, Bundesland ist RLP
Hintergrund ist der dass mein Grundstück in Steinwurfweite (weiter Wurf) zu einer Stelle liegt an der vor geraumer Zeit von den Profis eine Bandkeramiker-Siedlung ausgegraben wurde und außerdem wohl der mittelalterliche Ortskern auch mehr oder weniger da war wo jetzt mein Haus steht (der Ort wurde glaube ich wegen der Pest aufgegeben und ein Stück weiter wieder aufgebaut - Heute ist dieser "neue" Ort dann bis zum aufgegebenen, alten Kern gewachsen). Klar ist das wie Lotto spielen dass ich ausgerechnet auf meinem Grund etwas finden werde, ich würd aber trotzdem gerne wissen was passiert wenn ich tatsächlich was finden werde.
Also, ich bin auf Eure Kommentare gespannt, viele Grüße,
g



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