Metallsuche in BAWÜ

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  • südi
    Ratsherr

    • 28.06.2003
    • 284
    • BaWü
    • Nase

    #16
    @IG Phoenix:
    Ich wollte nur wissen was beachtet werden muss, einen vordruck wollte ich nicht. Und ich finde es nicht gut, gegen Länder die bereitwillig Ablehnungsbescheide schicken, derart anzugehen. Ich bin mir sicher, die lesen auch mit. Das fördert nicht gerade das vertrauensverhältnis, meinst nicht auch?

    @Jabberwocky6:
    40.-€. Warten wir es ab.

    @lunepi:
    Naja, aber ein Auge wird wohl drauf geworfen.
    Was die Sache erheblich erschwert und nicht unbedingt verbessert- zumal es tatsächlich nur um Neuzeitschrott geht....egal, umsonst habe ich so ein Ding nicht, und Bayern ist gerade mal 60km weg.

    Man kann mir auch ruhig PN's schicken....ich möcht das nämlich nicht weiter breittreten, ok?

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    • IG Phoenix
      Heerführer

      • 17.05.2002
      • 1106
      • Uplengen
      • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

      #17
      Zitat von südi
      @IG Phoenix:
      Und ich finde es nicht gut, gegen Länder die bereitwillig Ablehnungsbescheide schicken, derart anzugehen. Ich bin mir sicher, die lesen auch mit. Das fördert nicht gerade das vertrauensverhältnis, meinst nicht auch?
      Bereitwillig Ablehnungsbescheide schicken.... der Witz ist gut, was heißt da bereitwillig, das liest sich ja so, als stände es der Behörde frei Ablehnungsbescheide zu versenden oder nicht. Es steht ihnen aber nicht frei, sie sind gem. dem Verwaltungsverfahrensgesetz verpflichtet auf Deinen Antrag zu antworten. Ob sie Deinem Antrag statt gegeben oder nicht, das liegt wiederum in ihrem Ermessen.

      ... und was bitte meinst Du mit: "derart vorzugehen"????

      Seit wann geht man mit einem formatierten Antrag "derart vor" ?? und gegen was oder wen?

      Viele Grüße

      Walter

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      • südi
        Ratsherr

        • 28.06.2003
        • 284
        • BaWü
        • Nase

        #18
        >>>.......dass Du gerne eine NFG bekommst um Scherben auf dem Acker auflesen zu dürfen.<<<

        DAS fördert nicht gerade ein gutes Verhältnis.

        >>>Bereitwillig Ablehnungsbescheide schicken.... der Witz ist gut, was heißt da bereitwillig, das liest sich ja so, als stände es der Behörde frei Ablehnungsbescheide zu versenden oder nicht. Es steht ihnen aber nicht frei, sie sind gem. dem Verwaltungsverfahrensgesetz verpflichtet auf Deinen Antrag zu antworten. Ob sie Deinem Antrag statt gegeben oder nicht, das liegt wiederum in ihrem Ermessen.<<<

        Lies es nochmal selbst durch.

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        • IG Phoenix
          Heerführer

          • 17.05.2002
          • 1106
          • Uplengen
          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

          #19
          Lies es nochmal selbst durch.

          Habe ich - und weiter???

          Viele Grüße

          Walter

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          • goldjunge00
            Ritter


            • 14.02.2007
            • 418
            • b-w
            • musketeer/explorerII

            #20
            sorry fürs einmischen!!
            aber ich muß ig phönix mit seiner aussage schon recht geben!!!
            eine antwort "musst" du vom amt bekommen, nur ob sie dir eine nfg ausstellen, wird wohl icht der fall sein!!!
            .... und zum scherben auflesen brauchst keine!.... ...hat phönix doch nett ausgedrückt..... !!

            naja, das mit den gehnemigungen und den sondlern und den archis und den gesetzen und den archis.... oh hatten wir schon... ist sehr sehr verzwickt grad hier in B-W!! und leider kann dir "KEINER" die genaue gesetzeslage erklären, da bräuchtest schon nen eigenen anwalt, der das ganze mal für dich studiert..... nur dem wird danach auch der kopf qualmen!!!

            ist halt so..... aber wer weiß wie lange das noch so geht!!


            schöne verwirrte grüsse goldi
            ...wer zuletzt lacht..... hats spät begriffen!
            und manchmal hab ich nichts zu lachen....

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            • fischli_95
              Ratsherr


              • 02.06.2009
              • 229
              • Baden Württemberg
              • MD 318B

              #21
              und wie siehts jetzt aus ist es in BW erlaubt oder nicht und wenn ja wo kann man sich eine genehmigung holen?
              Wer suchet der findet und wer auf eine Mine tritt verschwindet (alte Minensucher Weißheit)

              Kommentar

              • jabberwocky6
                Heerführer


                • 08.08.2006
                • 3164
                • Spätzle-City (B-W)
                • XP Deus, G-Maxx II, Garrett ACE 250

                #22
                Erlaubt ist es nicht wirklich, so lange Du jedoch Bodendenkmälern, Ausgrabungen, Wäldern & Wiesen fern bleibst, ist es auch nicht wirklich verboten. Eine Genehmigung wirst Du jedoch keinesfalls erhalten. Das höchste der Gefühle, was ich bislang in BW gesehen habe, war eine Schreiben des LDA, daß die Suche auf gestörten Flächen (= Acker) nicht genehmigungspflichtig ist. Allerdings datiert das schon vor ein paar Jahren, heute bekommt man nicht mal diese Aussage mehr schriftlich.

                LG Jan
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                • fischli_95
                  Ratsherr


                  • 02.06.2009
                  • 229
                  • Baden Württemberg
                  • MD 318B

                  #23
                  Also mein dad ist Polizist, wenn ich mit dem dort einspaziere und er direkt fragt denke ich auch das wir eine richtige Antwort bekommen!!!

                  Und Theoretisch könnte ich auf einem Acker(wenn es der Bauer erlaubt) Sondeln und es wäre nicht verboten, oder?


                  gruß

                  marius
                  Wer suchet der findet und wer auf eine Mine tritt verschwindet (alte Minensucher Weißheit)

                  Kommentar

                  • ghostwriter
                    Moderator

                    • 24.09.2003
                    • 12048
                    • Großherzogtum Baden
                    • Suchnadeln

                    #24
                    @fischli_95: du kannst dich vorher auch mal hier "durchklicken" ...

                    ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
                    … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

                    dr. koch - "1984"
                    😲

                    Kommentar

                    • fischli_95
                      Ratsherr


                      • 02.06.2009
                      • 229
                      • Baden Württemberg
                      • MD 318B

                      #25
                      Danke

                      Danke,

                      ja über die suchfunktion kann man schon viel finden!!!!!

                      gruß

                      marius
                      Wer suchet der findet und wer auf eine Mine tritt verschwindet (alte Minensucher Weißheit)

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                      • goldjunge00
                        Ritter


                        • 14.02.2007
                        • 418
                        • b-w
                        • musketeer/explorerII

                        #26
                        ....im endefeckt brauchst du "nur" eine "nachforschungsgehnemigung", wenn du eine nachforschung mit einem bestimmten ziel vor augen hast....: "ich vermuhte hier eine römische villa und möchte mal nachforschen.....!"

                        wenn du in gebieten unterwegs bist, natürlich nur gestörte flächen, auf denen weder was vermutet wird, noch ein BD eingetragen ist und der grundstückseigentümer es erlaubt,... wer soll dagegen was sagen....?
                        nur bei einem zufällig gemachten fund, muß man es natürlich melden!!!
                        übrigens, auch mit einer genehmigung, kannst du nur auf gestörten flächen suchen! der unterschied ist das du eine nachforschung betreiben kannst!!!!

                        wie schon gesagt, es ist nicht einfach in B-W, aber es gibt immer einen weg!
                        man kann es auch sehen wie ein guter anwalt: gesetze kann man biegen, aber man sollte sie nicht brechen!! der jenige der das gesetz am weitesten biegen kann hat recht!!!!!

                        wie immer sind diese aussagen ohne gewähr!!!!

                        shöne grüße eure goldi
                        ...wer zuletzt lacht..... hats spät begriffen!
                        und manchmal hab ich nichts zu lachen....

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