BAYERN: Gesetze im Wald?

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  • FrankMUC
    Einwanderer

    • 14.10.2003
    • 7
    • Freising, nähe MUCII
    • '66 Findmachine

    #1

    BAYERN: Gesetze im Wald?

    Steinigt mich nicht.

    Ich habe mich umgesehen, auch hier, und teils widersprüchliche Aussagen bekommen. Ich poste jetzt hier mal, was ich verstanden habe - wenn ich falsche liege, kommentiert mich bitte. Hier ein paar Auszüge.

    1. Ich bin aus Bayern. Suchen ist hier nicht generell verboten.
    2. Suche auf BD oder in der Nähe schon.
    3. Wenn nicht in der Nähe bekannter BD >> Suchen erlaubt.
    4. Graben außerhalb bekannter BD ist auch erlaubt, bis Funde auf ein BD hinweisen. >> Melden.
    5. Generell melden, wenn der Verdacht auf ein BD besteht.
    6. In Wäldern nicht in Schonungen (4m etc.) und in Schutzbereichen, in der Nähe der Wege ist aber Suchen erlaubt, Graben nur vorsichtig mit Verschließen des Löchleins nach der Grabung.

    Liege ich da grob richtig. Den Bayernviewer habe ich schon genutzt.

    Aber wie gesagt sind einige Aussagen widersprüchlich.

    Darf ich nun auf "Staatsgebiet" suchen? Ja, oder?

    Wenn ja, auch in Wäldern?

    Wenn nicht in Wäldern - gar nicht oder nur eingeschränkt?

    Und wenn ich nicht in der Nähe von BD bin, darf ich auch den Spaten ansetzen so lange nicht nicht vermuten muss, auf ein BD gestossen zu sein?

    Vielleicht kann ja der ein oder andere alte Hase mit Bayernerfahrung hier meine Aussagen kommentieren. Oder in der Luft zerfetzen. Sprich: Mich zurechtweisen.

    Danke an die, die sich die Mühe machen! Nett von euch!

    Der blutige Anfänger, der echt nach bestem Wissen und Gewissen quergelesen hat.

    Ein sonniges und fundträchtiges Wochenende euch allen!!!
  • Mr.T
    Heerführer


    • 15.02.2007
    • 2653
    • Holzkirchen-Bayern
    • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

    #2
    Also soweit mir bekannt, ist weder das Suchen noch das Graben im Wald erlaubt.
    Grüße aus Holzkirchen
    Mr.T



    Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
    Albert Einstein

    Kommentar

    • chabbs
      Heerführer


      • 18.07.2007
      • 12179
      • ...

      #3
      Zitat von Mr.T
      Also soweit mir bekannt, ist weder das Suchen noch das Graben im Wald erlaubt.
      Also, in Bayern habe ich da aber auch schon wiedersprüchliches gehört. Ich würde mich mal an Thidrik wenden....ich glaube, der hatte da mal etwas zu gesagt.

      Kommentar

      • jacobson15
        Ritter


        • 17.06.2007
        • 312
        • Oberbayern

        #4
        Soweit ich das beurteilen kann bist du richtig, aber bleib von den BD`s weg. Die Kreise im Bayernviewer spiegeln nicht den wahren Suchverbotsradius, der ist Interpretationssache des LDA.

        Für die Suche auf öffentlichen Grund empfehle ich dir dich mit dem LRA zwecks einer Genehmigung in Verbindung zu setzen. Unser Landratsamt sieht nach Anfrage keinen Bedarf für eine spezielle Genehmigung und verweist auf die einzelnen Gesetzesvorschriften die einzuhalten sind: z.B: Privatgrund, Naturschutz, Meldepflichtiges usw. Auch dürfen keine grossflächigen Bodeneingriffe erfolgen. (z.B: Minibagger)

        Auf Privatgrund brauchst du die Genehmigung des Eigentümers. (auch im Privatforst).

        Hier noch einiges zur Gesetzeslage bei Fund:

        Achtung, das folgende gilt nur für Bayern da es hier kein Schatzregal gibt.

        Du kannst grundsätzlich drei Arten von Funden machen:

        Ab 10 Euro Wert:

        Herrenlose Funde: Der Eigentümer ist nicht mehr bestimmbar oder hat sein Eigentum aufgegeben. Fundrecht: 50/50 mit Grundstückseigentümer § 984 BGB und muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.

        Funde deren Eigentümer ermittelbar sind: Anspruch auf Finderlohn: 3-5% oder vorherige Teilungsvereinbarung mit dem Eigentümer bei Auftragssuche. § 971BGB folgende. Aber auch den Aufwand der Suche könnt ihr einfordern beim Eigentümer.
        Meldet sich sechs Monate kein Eigentümer z.B: liegt auf dem Fundamt, gehört es dem Finder, aber der Eigentümer kann drei Jahre lang zurückfordern. (ungerechtfertigte Bereicherung) Ebenfalls Grundstückeigentümer 50% des Fundwertes wenn 984 eintritt.

        Historische Funde: Im Auftrag z.B. des LDA auf BD`s. Je nach Vertrag mit dem Amt, meist Honorarsuche oder Aufwandsentschädigung, kein Anrecht auf Fundteilung oder Finderlohn.
        Sonstige historische Funde nicht auf BD gefunden. Meldung an die Denkmalämter oder entsprechenden Behörden und Vorkaufs- und Auswertungsrecht des Landes. Ebenfalls Anspruch des Grundstückbesitzers.

        Das Sachenrecht gilt seit 1990 auch für Strandgut.

        Kommentar

        • Mr.T
          Heerführer


          • 15.02.2007
          • 2653
          • Holzkirchen-Bayern
          • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

          #5
          Zitat von chabbs
          Also, in Bayern habe ich da aber auch schon wiedersprüchliches gehört. Ich würde mich mal an Thidrik wenden....ich glaube, der hatte da mal etwas zu gesagt.
          Das ist doch die Geschichte mit gestörtem und ungestörtem Boden. Also Acker gestört und Wald ungestört.
          Grüße aus Holzkirchen
          Mr.T



          Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
          Albert Einstein

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12179
            • ...

            #6
            Zitat von jacobson15

            Das Sachenrecht gilt seit 1990 auch für Strandgut.

            Strandgut in Bayern klingt super!


            Zum anderen...ich will hier niemanden zu etwas ermutigen, aber wiedersprüchliches hatte ich auch gehört- deshalb: genauestens abchecken!

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            • Mr.T
              Heerführer


              • 15.02.2007
              • 2653
              • Holzkirchen-Bayern
              • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

              #7
              Zitat von chabbs
              Strandgut in Bayern klingt super!


              Zum anderen...ich will hier niemanden zu etwas ermutigen, aber wiedersprüchliches hatte ich auch gehört- deshalb: genauestens abchecken!
              Wieso...hast Du denn noch nie was vom Bayerischen Meer gehört?
              Grüße aus Holzkirchen
              Mr.T



              Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
              Albert Einstein

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              • jacobson15
                Ritter


                • 17.06.2007
                • 312
                • Oberbayern

                #8
                Zitat von Mr.T
                Wieso...hast Du denn noch nie was vom Bayerischen Meer gehört?
                Du wirst lachen, ich hab auch gedacht in Bayern - Strandgut - eine Lachnummer. Und dann kam der Fall am Starnberger See. Da hat sich im Sturm ein teures Segelboot losgerissen und wurde an Land gespült. Der Grundeigentümer hat gedacht Strandgut prima nach Seerecht kann ich jetzt bei Zurückgabe so um ein Drittel des Bootswertes raushandeln. Nix wars - drei Prozent des Zeitwertes - gab es. Sachen gibts im Sachenrecht!

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                • arglthesheep
                  Ritter


                  • 04.01.2008
                  • 334
                  • Bayern

                  #9
                  naja es gibt ja auch noch den Am-Meer-See ;O)
                  Ausserdem ist Strandgut am Süsswasser doch auch Strandgut oder muss es salzig schmecken? ;O)

                  Kommentar

                  • Caddy
                    Banned
                    • 10.05.2008
                    • 2194
                    • Vorpommern

                    #10
                    Passt zwar nicht so recht zum Thema , aber ich habe Wiki mal bemüht . http://de.wikipedia.org/wiki/Strandrecht

                    Bitte bis zum Ende lesen , bevor es zu Missverständnissen kommt.
                    Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

                    Kommentar

                    • FrankMUC
                      Einwanderer

                      • 14.10.2003
                      • 7
                      • Freising, nähe MUCII
                      • '66 Findmachine

                      #11
                      Also darf ich im Wald nicht suchen oder graben. Ok.
                      Und auch sonst auf Grund der dem Staat gehört nicht?
                      Und bei BD schon dreimal nicht. Ok, das ist auch klar und stört mich nicht.

                      Aber das klingt ja so, als dürfte ich nirgends außer auf Privatgrund mit Erlaubnis meine Sonde schwingen.

                      Das wäre ja zu bitter.

                      Kommentar

                      • Caddy
                        Banned
                        • 10.05.2008
                        • 2194
                        • Vorpommern

                        #12
                        Ich kann Dir jetzt nicht ganz folgen . Hast Du was spezielles im Auge ?
                        Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

                        Kommentar

                        • Drusus
                          Heerführer


                          • 31.08.2005
                          • 3464
                          • München, Bayern
                          • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                          #13
                          Lektüre zum Thema "Waldsondeln in Bayern" - nicht generell verboten - siehe: http://www.sondengaenger-deutschland...gentuemer.html

                          Viele Grüße,
                          Günter
                          Quis custodiet ipsos custodes?

                          Kommentar

                          • jacobson15
                            Ritter


                            • 17.06.2007
                            • 312
                            • Oberbayern

                            #14
                            Zitat von Caddy
                            Passt zwar nicht so recht zum Thema , aber ich habe Wiki mal bemüht . http://de.wikipedia.org/wiki/Strandrecht

                            Bitte bis zum Ende lesen , bevor es zu Missverständnissen kommt.
                            Entschuldige, das muss ich nochmal meinen Senf dazu loswerden. In Kroatien hatte ich ein Segelboot liegen und dort war es, dass wenn dir einer hilft auf See (Abschleppen) und du wirfst Ihm das Seil zu, gilt das als Bergung und er hat Anspruch auf vollen Bergelohn, der am Schiffswert gemessen wird. Wirft er dir ein Seil zu hat er gar keinen Anspruch! Da haben sich einige Fischer nebenher eine goldene Nase verdient an den unerfahrenen Charterseglern die zwischen den vielen Inseln dort immer mal aufgelaufen sind.

                            Kommentar

                            • jacobson15
                              Ritter


                              • 17.06.2007
                              • 312
                              • Oberbayern

                              #15
                              Deine Frage wird im Aufsatz über das Charta von Valetta für Bayern angesprochen, ziem

                              Guck hier unter Punkt 3.3. da wird die Situation in Bayern für Sondengeher beschrieben.

                              Weiter kann ich hier nur für unseren Landkreis sprechen: Generell ist es bei uns nicht verboten im Wald zu suchen. Du solltest aber mit den Behörden abgestimmt sein: Landratsamt, Forst und nach der Grabung deine Eingriffe in den Boden sorgfältig wieder schliessen. Da gibt es gerade am Steinriegel, auf der Suche nach dem Reichsbankgold fürchterliche Buddellöcher, von solchen Nasen. Im Privatforst muss der Grundeigentümer zustimmen. Meist handeln wir das so dass wir uns beim Forstamt nach dem zuständigen Förster oder Eigentümer erkundigen und dem erklären was wir wollen. Nach ein paar Bier und dem Geschenk von ein paar Kleinfunden gab es noch nie Probleme. Auch sind einige froh wenn der Wehrmachtsschrott und sonstiger Schrott aus dem Wald verschwindet. Jäger sind manchmal während der Schonzeit http://www.jagd-bayern.eu/Jagdzeiten.490.0.html problematisch, da wollen die Ruhe für ihre Tiere. Naturschutzgebiete immer meiden. (sind in den TOPOS ausgewiesen. Das gleiche gilt natürlich für Grabungsschutzgebiete in denen die Suche komplett verboten ist.

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