Steinigt mich nicht. 
Ich habe mich umgesehen, auch hier, und teils widersprüchliche Aussagen bekommen. Ich poste jetzt hier mal, was ich verstanden habe - wenn ich falsche liege, kommentiert mich bitte. Hier ein paar Auszüge.
1. Ich bin aus Bayern. Suchen ist hier nicht generell verboten.
2. Suche auf BD oder in der Nähe schon.
3. Wenn nicht in der Nähe bekannter BD >> Suchen erlaubt.
4. Graben außerhalb bekannter BD ist auch erlaubt, bis Funde auf ein BD hinweisen. >> Melden.
5. Generell melden, wenn der Verdacht auf ein BD besteht.
6. In Wäldern nicht in Schonungen (4m etc.) und in Schutzbereichen, in der Nähe der Wege ist aber Suchen erlaubt, Graben nur vorsichtig mit Verschließen des Löchleins nach der Grabung.
Liege ich da grob richtig. Den Bayernviewer habe ich schon genutzt.
Aber wie gesagt sind einige Aussagen widersprüchlich.
Darf ich nun auf "Staatsgebiet" suchen? Ja, oder?
Wenn ja, auch in Wäldern?
Wenn nicht in Wäldern - gar nicht oder nur eingeschränkt?
Und wenn ich nicht in der Nähe von BD bin, darf ich auch den Spaten ansetzen so lange nicht nicht vermuten muss, auf ein BD gestossen zu sein?
Vielleicht kann ja der ein oder andere alte Hase mit Bayernerfahrung hier meine Aussagen kommentieren. Oder in der Luft zerfetzen. Sprich: Mich zurechtweisen.
Danke an die, die sich die Mühe machen! Nett von euch!
Der blutige Anfänger, der echt nach bestem Wissen und Gewissen quergelesen hat.
Ein sonniges und fundträchtiges Wochenende euch allen!!!

Ich habe mich umgesehen, auch hier, und teils widersprüchliche Aussagen bekommen. Ich poste jetzt hier mal, was ich verstanden habe - wenn ich falsche liege, kommentiert mich bitte. Hier ein paar Auszüge.

1. Ich bin aus Bayern. Suchen ist hier nicht generell verboten.
2. Suche auf BD oder in der Nähe schon.
3. Wenn nicht in der Nähe bekannter BD >> Suchen erlaubt.
4. Graben außerhalb bekannter BD ist auch erlaubt, bis Funde auf ein BD hinweisen. >> Melden.
5. Generell melden, wenn der Verdacht auf ein BD besteht.
6. In Wäldern nicht in Schonungen (4m etc.) und in Schutzbereichen, in der Nähe der Wege ist aber Suchen erlaubt, Graben nur vorsichtig mit Verschließen des Löchleins nach der Grabung.
Liege ich da grob richtig. Den Bayernviewer habe ich schon genutzt.
Aber wie gesagt sind einige Aussagen widersprüchlich.
Darf ich nun auf "Staatsgebiet" suchen? Ja, oder?
Wenn ja, auch in Wäldern?
Wenn nicht in Wäldern - gar nicht oder nur eingeschränkt?
Und wenn ich nicht in der Nähe von BD bin, darf ich auch den Spaten ansetzen so lange nicht nicht vermuten muss, auf ein BD gestossen zu sein?
Vielleicht kann ja der ein oder andere alte Hase mit Bayernerfahrung hier meine Aussagen kommentieren. Oder in der Luft zerfetzen. Sprich: Mich zurechtweisen.

Danke an die, die sich die Mühe machen! Nett von euch!
Der blutige Anfänger, der echt nach bestem Wissen und Gewissen quergelesen hat.
Ein sonniges und fundträchtiges Wochenende euch allen!!!

Kommentar