Entschuldige, das muss ich nochmal meinen Senf dazu loswerden. In Kroatien hatte ich ein Segelboot liegen und dort war es, dass wenn dir einer hilft auf See (Abschleppen) und du wirfst Ihm das Seil zu, gilt das als Bergung und er hat Anspruch auf vollen Bergelohn, der am Schiffswert gemessen wird. Wirft er dir ein Seil zu hat er gar keinen Anspruch! Da haben sich einige Fischer nebenher eine goldene Nase verdient an den unerfahrenen Charterseglern die zwischen den vielen Inseln dort immer mal aufgelaufen sind.

Zu dem Link mit dem Forstamt kann ich nur sagen, dass der Ober den Unter sticht, denn
Wald ist ja normalerweise eine ungestörte Oberfläche, und das Forstamt kann sich in diesen Fällen nicht über das Denkmalgesetz via Behördenordnung drüberstellen. Das ist ja auch so, als holte man sich vom Förster und Waldeigentümer die Erlaubnis, aber ich denke nicht, dass das im Sinne des Denkmalgesetzes, wegen der ungestörten Kulturschicht, ist. Jetzt gibt es da natürlich auch die Grauzone, dass der Wald vorher Acker war usw., aber da wirds dann haarig und am besten wäre da ein Anwalt, aber im Eigentlichen ist ja klar, dass der Wald nicht zum Sondeln frei ist, so schade es auch ist


, NUR war ich mit meinem Link schon weit weg vom Thema. Ich glaube hier gings um Bayern

Aus dem Denkmalschutzgesetz? Das gilt aber nur für ausgewiesene Denkmäler und nicht für den normalen Wald.



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