Hallo, habe mir jetzt durchs Denkmalschutzgesetz von brandenburg geforstet, nach der suche ob es ein generelles verbot von suchen und graben gibt, hab aber nichts gefunden, muss ich da noch ein anderes gesetz beachten???
Gesetzeslage in Brandenburg?
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ja da steht wer gezielt nach denkmälern sucht... wenn ich nun aber auf feld gehe und nach coladosen suche?? da is ja die gefahr sehr hoch das ich altlasten finde?? deswegen sagen ja alle immer es ist verboten zu suchen und zu graben... oder wenn ich an den strand gehe und nach münzen suche... wie siehts da aus??Kommentar
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strandsuche wird so weit ich weiß als Spaßsuchen gedeutet und aufgenommen.
und du hast ganz recht, sobald du die sonde benutzt, nimmst du automatisch in kauf auf alles mögliche zu stoßen , sei es müll , militaria, oder antikes.
und aus genau diesem grund braucht man eine such /grabungsgenehmigung!!!!!
egal ob du dann mit dieser genehmigung auf ackerflächen oder wiesen suchst. in der genehmigung ist eine karte angehängt auf der farblich hervorgehoben die flächen sind, auf denen du suchen darfst.
und da du auch auf einem feld wo kein denkmal bekannt ist , trotzdem auf eins stoßen kannst , brauchst du diese genehmigung.
genehmigung heißt ja nicht das du auf oder um ein denkmal suchen darfst!Zuletzt geändert von Cowboybasti; 18.06.2009, 12:54.Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -Kommentar
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in brandenburg ist es nahezu unmöglich an eine genehmigung zu kommen von der unteren denkmalschutzbehörde wird im keim erstickt .GRUSS STEFAN
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genauso seh ich das auch und sollte mal das ein oder andere stück kommen welches nach archi schreit halt bei ihnen abgeben .ich find es definitiv wichtig die bauern zu fragen denn was nützt die beste erlaubnis vom amt ohne erlaubnis vom grunstückseigentümer ,ich zb.such in obstplantagen und hausgärten .GRUSS STEFAN
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also wenns so ziemlich unmöglich ist eine genehmigung zu bekommen , dann sehe ich es genau so das man es trotzdem einfach macht! dann sind sie selbst schuld.
meine archäologin hat mal zu mir gesagt , wenn ich dir keine genehmigung geben würde, dann würdest du es trotzdem machen und wir hätten dann im endeffect beide nix davon . und so ist es auch ,.
dann sind die in brandenburg sebst schuld und dürfen nicht lästern.
aber wartet es mal ab , da wird sich irgendwann auch mal was ändern!Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -Kommentar
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Ein sehr kluger Satz ! Ist aber bis jetzt von einigen Ämtern noch nicht verstanden worden. Einfacher ist es , das Wort Raubgräber zu benutzen.Zuletzt geändert von Caddy; 18.06.2009, 16:25.Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnteKommentar
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Der Stand der Dinge ist der,das der Gebrauch von Metalldetektoren im Land Brandenburg genehmigungspflichtig ist.Ganz egal wo,wann,wie und weshalb.
Die allgemeine Präsenz von Ordnungsbeamten wurde erhöht;nicht wegen der Sondler,sondern wegen illegaler Müllentsorgung,Schwarzangler,Parken im Wald,Hunde ohne Leine sonstwo,unerlaubte Baumaßnahmen......usw.
Nun hängt es von den Beamten ab,die auch in Zivil unterwegs sind, was Sache sein wird.
Wirst Du ohne LDA-Genehmigung auf dem Acker angetroffen,gibt es zwei Möglichkeiten:
1.Es gibt eine mündliche Verwarnung; Du darfst dich schnell,ohne Sang & Klang entfernen und nicht nie wieder sehen lassen.
2.Es gibt das volle Brett;zumindest mit Detektorbeschlagnahme und Bußgeldverfahren.Ob's denn noch schärfer wird,steht in den Sternen.
Um in den Genuß der ersten Möglichkeit zu kommen,sollte man schon Einiges draufhaben.
Wer da mit Floskeln,Gestammel oder 'Schlüssel verloren' anfängt,kann's gleich sein lassen.
Gruß,ErdspiegelKommentar
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Übrigens Ork noch mal zum §2 speziell Absatz 4. Wegen Streitigkeiten zum Thema Denkmal und Bodendenkmal , habe ich mich mal aus einem anderen Forum höflichst verabschiedet . Und ich wette da schnallen es einige heute noch nicht . Da hies es , auf und nach Bodendenkmälern wird nicht gesucht , nur wird z.B. in unseren Bundesländern das Wort Bodendenkmal etwas anders definiert . Obwohl es selbst bei Wiki eindeutig erklärt wird . Auslegungssache halt . So wie ich es verstehe ,auf unsere BL bezogen , ist jeder Knopp in der Erde ein Bodendenkmal .
Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnteKommentar
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Übrigens Ork noch mal zum §2 speziell Absatz 4. Wegen Streitigkeiten zum Thema Denkmal und Bodendenkmal , habe ich mich mal aus einem anderen Forum höflichst verabschiedet . Und ich wette da schnallen es einige heute noch nicht . Da hies es , auf und nach Bodendenkmälern wird nicht gesucht , nur wird z.B. in unseren Bundesländern das Wort Bodendenkmal etwas anders definiert . Obwohl es selbst bei Wiki eindeutig erklärt wird . Auslegungssache halt . So wie ich es verstehe ,auf unsere BL bezogen , ist jeder Knopp in der Erde ein Bodendenkmal .
Genau so sieht's aus.
Und der Archi endscheidet dann,ob der olle Knopp im Zusammenhang mit Fundgegend & Fundumstand von wissenschaftlicher Bedeutung ist oder nicht.Kommentar
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Wir können die Sache auch noch etwas weiter treiben : Wenn meine Kinder durch die Natur laufen , und irgendwas interessantes von der Erde aufheben , könnten sie ,laut Gesetz , schon ein Bodendenkmal verschoben haben.... Wenn es gewisse Ämter mal verstehen würden , das wir auch gerne einen Fotoapparat mitführen , auch in der Lage sind GPS -Daten festzuhalten , sämtliche interessante Funde zur Meldung bringen , gerne an einer Zusammenarbeit bereit sind usw. .... evtl. öffnen sich dann auch mal ein paar Tore in unseren Bundesländern .
So jetzt hat der Caddy sich mal wieder etwas aufgeregt , war auch mein letzter Beitrag in diesem Thema .
Gruss an alle Geknickten vom CaddyTolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnteKommentar
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