Gesetzeslage in Brandenburg?

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  • Spatenschlepper
    Bürger


    • 24.10.2007
    • 131
    • .

    #16
    Zitat von Erdspiegel
    Der Stand der Dinge ist der,das der Gebrauch von Metalldetektoren im Land Brandenburg genehmigungspflichtig ist.
    Die Behauptung hört man immer wieder, aber keiner kann ne Rechtsgrundlage nennen.
    Das einzigste was ich bisher dazu gefunden hab ist das hier:



    Das verbietet aber nicht den Gebrauch einer Sonde allgemein.
    (das Denkmalgesetz und den zivilrechtlichen Kram mal ausser acht gelassen)
    MFG der den Spaten schleppt.

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    • Erdspiegel
      Heerführer


      • 16.07.2008
      • 7038
      • zwischen Schutt & Scherben
      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

      #17
      Zitat von Spatenschlepper
      Die Behauptung hört man immer wieder, aber keiner kann ne Rechtsgrundlage nennen.
      Das einzigste was ich bisher dazu gefunden hab ist das hier:



      Das verbietet aber nicht den Gebrauch einer Sonde allgemein.
      (das Denkmalgesetz und den zivilrechtlichen Kram mal ausser acht gelassen)
      Der Sondengebrauch ist deshalb genehmigungspflichtig,weil man damit nach Kampfmittel,Militaria,Wertgegenständen oder Bodendenkmäler sucht.Und die Rechtsgrundlage ist in den einzelnen Gesetzen geregelt.Außerdem ist das Graben auch erlaubnispflichtig.Wer sucht schon ohne zu graben?
      Der Gesetzeswust ist so konstruiert,das man immer gegen irgendetwas verstößt,es sei denn man läßt sich an die Kette legen.
      Eine allgemeine Rechtsgrundlage hält das System auch nicht für nötig,da sowieso keiner mit 'ner Klage durchkommt.
      Die Wehrmacht hat auch nicht gefragt,bevor sie meiner Oma eine Flak in den Garten gestellt hat.
      Wer will,kann sich 'ne Sondelgenehmigung in Brandenburg holen(die gibt's) und wer nicht will,der eben nicht.

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      • ogrikaze
        Moderator

        • 31.10.2005
        • 11298
        • Leipzig
        • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

        #18
        So dazu hab ich jetzt auch mal ne Frage Ihr Allwissenden. Was ist eigentlich wenn mein Jäger des Vertrauens in Brandenburg am Hochsitz Jagdmuni verloren hat und ich geh sie suchen. Soll er da den KMRD holen? Oder ne Sondergenehmigung beantragen.

        Das ist jetzt kein Witz oder ne faule Ausrede, wirklich passiert und ich habs auch im Laubwald gefunden. Ist der Jäger, wo immer die Borstentiere für den Stammtisch herkommen. Aber was wäre wenn da der falsche Zeitgenosse vorbeikommt.
        Gruß Sven

        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
        Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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        • Caddy
          Banned
          • 10.05.2008
          • 2194
          • Vorpommern

          #19
          Zitat von ogrikaze
          So dazu hab ich jetzt auch mal ne Frage Ihr Allwissenden. Was ist eigentlich wenn mein Jäger des Vertrauens in Brandenburg am Hochsitz Jagdmuni verloren hat und ich geh sie suchen. Soll er da den KMRD holen? Oder ne Sondergenehmigung beantragen.

          Das ist jetzt kein Witz oder ne faule Ausrede, wirklich passiert und ich habs auch im Laubwald gefunden. Ist der Jäger, wo immer die Borstentiere für den Stammtisch herkommen. Aber was wäre wenn da der falsche Zeitgenosse vorbeikommt.
          Kann Dir in dem Falle keiner verbieten , könntest ja auch mit dem Leitungsprüfer aus dem Baumarkt über den Rasen kriechen . Ansonsten siehe § 14 eures Denkmalschutzgesetzes .
          Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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          • IG Phoenix
            Heerführer

            • 17.05.2002
            • 1106
            • Uplengen
            • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

            #20
            Zitat von Erdspiegel

            Eine allgemeine Rechtsgrundlage hält das System auch nicht für nötig,da sowieso keiner mit 'ner Klage durchkommt.

            Nanana, bitte keine Falschmeldungen!

            Schon mal was vom "Mythos-Urteil" gehört? Wenn wir 1999 in Hessen nicht das Landesamt für Denkmalpflege wegen Nachforschungsgenehmigungen verklagt hätten - und auch gewonnen haben - dann gäbe es heute noch keine NFG.

            Das gilt auch für Brandenburg. Antrag stellen, bei Ablehnung Widerspruch einlegen unter Hinweis auf das Mythos-Urteil, bei Zurückweisung des Widerspruchs Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. So kommt man auch in Brandenburg zu seiner NFG.

            Viel Erfolg

            Walter

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            • Cowboybasti
              Heerführer


              • 07.04.2006
              • 2208
              • Süd-Niedersachsen
              • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

              #21
              das mit der jagdmunition ist ganz einfach als auftragssuche zu deuten und auch zu belegen! wenn du da nach einer verlorenen sache suchst dessen besitzer noch ausfindig zu machen ist und der dir den "auftrag" gegeben hat , so kann dir normalerweise niemand etwas!!!!!

              und nochmal wegen der genehmigung und metaldetektoren , man kann es auch ganz einfach so sagen......

              das suchen (also piepsen lassen) mit einer sonde kann dir niemand verbieten , ERST der eingriff in den boden um den fund zu bergen , der ist genehmigungspflichtig!
              aber wie erdspiegel schon gesagt hat - wer sucht schon ohne zu graben?!
              Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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