Grundstücksbetretung
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Ok das man den eigentümer fragen muss ist klar... wie ist das aber mit der grabungs genehmigung? Wenn ich jetzt mit dir Chabbs zusammen suchen gehen würde.Irgendwo hier in Düsseldorf z.B. würd das so einfach gehen?Spartaner fragen nicht wieviele, sonder wo!
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Zitat von IG PhoenixMoin,
Jeder der eine Nachforschung durchführt bedarf einer eigenen NFG. Zuschauer führen keine Nachforschung durch, sondern schauen lediglich bei einer Nachforschung zu ohne selbst nachzuforschen und brauchen daher keine eigene NFG, auch eine Person, die ggf. die Löcher buddelt benötigt keine NFG.Spartaner fragen nicht wieviele, sonder wo!
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Ja Tino, das ist in NW besonders blöde geregelt. In Hessen bekommst Du die NFG für einen ganzen Landkreis, nicht nur für ein Feld. Da gibt es dann immer 30-40 Sondengänger, die ebenfalls für diesen Landkreis eine NFG haben und mit denen Du dann auch gemeinsam suchen kannst.
Da in NW die Bürokratie oder sollte man sagen,das Misstrauen gegenüber Sondengängern, so groß ist, dass man ihnen nur einen einzigen Acker als Suchgebiet zugesteht - ja, dann muss jeder Mitsondengeher auch genau für diesen Acker eine NFG haben.
Wenn allerdings in NW "Claims" verteilt werden, dazu kann ich nichts sagen, dass können nur Leute aus NW wissen, dann werden vermutlich keine zwei oder mehr NFG für ein und denselbe Acker erteilt werden.
Viele Grüße
WalterKommentar
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Hallo Chabbs,
für alle Bundesländer gibt es eine offizielle Abkürzung, einen Zweibuchstaben-Code.
NW steht für Nordrhein-Westfalen
BR = Berlin
NI = Niedersachsen,
SN = Sachsen
ST = Sachsen-Anhalt
HE = Hessen
BY = Bayern
HB = Bremen
HH = Hamburg
TH = Thüringen
SH, MV, BB, RP, SL, BW erklären sich von selbst.
Viele Grüße
WalterKommentar
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Hallo
Hab da mal ne Frage.
Also, ich möchte auf einem Feld suchen was einem Graf von sowiso gehört.Habe nun erfahren das dieser Graf wohl ein etwas schwierigerer Zeitgenosse ist.Die Felder hat der Graf aber verpachtet.
Jetzt die Frage: Kann ich nicht einfach den aktuellen Pächter Fragen ob ich auf den Feldern suchen darf oder muss ich unbedingt zum Besitzer,also dem Grafen?
Achso... hab noch ne Frage.
Ich Lese immer mal wieder in Themen von Leuten die zusammen Sondeln gehen und Frage mich dann immer ob die dann Beide fürs selbe Feld ne genehmigung brauchen? Ober wie sieht das aus?
Gruß Andi
Du musst lediglich den Besitzer (also den Pächter) fragen.
Eigentümer ist der Herr von und zu.
Eigentum = die rechtliche Herrschaft über eine Sache (und ein Grundstück ist eine, wenn auch immobile, aber Sache.
Besitz (auch Pacht!)= die tatsächliche Herrschaft an einer Sache.
Der Herr von und zu überträgt per Pachtvertrag sämtliche betretungstechnischen,an seiner eigentümlichen Sache ihm zustehenden
Rechte leihweise an den Pächter, also Besitzer, solange dieser auch gewisse Auflagen wie das pünktliche Zahlen der Pacht etc. einhält. Das ist eine rein zivilrechtliche Geschichte."Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)Kommentar
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Hier noch mein Senf aus der Tube:
Du musst lediglich den Besitzer (also den Pächter) fragen.
Eigentümer ist der Herr von und zu.
Eigentum = die rechtliche Herrschaft über eine Sache (und ein Grundstück ist eine, wenn auch immobile, aber Sache.
Besitz (auch Pacht!)= die tatsächliche Herrschaft an einer Sache.
Der Herr von und zu überträgt per Pachtvertrag sämtliche betretungstechnischen,an seiner eigentümlichen Sache ihm zustehenden
Rechte leihweise an den Pächter, also Besitzer, solange dieser auch gewisse Auflagen wie das pünktliche Zahlen der Pacht etc. einhält. Das ist eine rein zivilrechtliche Geschichte.
Ah cool also kann ich dem Graf von Nörgel quasi aus dem Weg gehen und muss mich nur mit dem Pächter unterhalten.
Hoffe der hat da nix gegen.Ist nämlich eine echt interessante stelle zum suchen.So direkt neben nem Alten Römer Kastell.Spartaner fragen nicht wieviele, sonder wo!
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"Man muss etwas machen, um selbst keine Schuld zu haben. Dazu brauchen wir einen harten Geist und ein weiches Herz. Wir haben alle unsere Maßstäbe in uns selbst, nur suchen wir sie zu wenig."
Sophie Scholl/Jacques MaritainKommentar
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Ja, Ok"Man muss etwas machen, um selbst keine Schuld zu haben. Dazu brauchen wir einen harten Geist und ein weiches Herz. Wir haben alle unsere Maßstäbe in uns selbst, nur suchen wir sie zu wenig."
Sophie Scholl/Jacques MaritainKommentar
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Hier oder was? http://www.hausbuergel.de/hausbuergel/index.html
Na, wenn´s nur in der Nähe liegt und nicht auf dem BD. Dazu auf gestörtem Boden...aber Du wirst das ja auch alles mit Deinem zuständigen Denkmalamt abgesprochen haben.
Mit der Eigentumsgeschichte bin ich aber noch nicht durch. Betreten ist ja vielleicht eine Sache im Pachtvertrag.... aber die Funde gehören zur Hälfte dem Eigentümer. Nicht dem Pächter.
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