Grundstücksbetretung

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  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #16
    Zitat von ralph2910
    Da muss ich leicht widersprechen ...

    der Pächter hat das Recht an der Sache mit FRUCHTGENUSS ( wie man rechtlich sagt ).

    Dies bedeutet, dass er selbst eine Entscheidung treffen kann wer seinen gepachteten Acker betritt und wer nicht.

    Wenn dann etwas wertvolles gefunden wird, würde ich klar dazu tendieren, dass der Eigentümer die 50% erhält. Das auf jeden Fall.

    Ja, aber es geht ja gerade eben nicht nur um das Betreten und bewirtschaften. Sondern eben um den Fall, dass man was findet. Und das dürfte gegeben sein, wenn Du einen Metalldetektor und einen Spaten dabei hast.

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    • Tino
      Bürger


      • 23.06.2009
      • 150
      • Düsseldorf
      • Garrett ACE 150

      #17
      Ok das man den eigentümer fragen muss ist klar... wie ist das aber mit der grabungs genehmigung? Wenn ich jetzt mit dir Chabbs zusammen suchen gehen würde.Irgendwo hier in Düsseldorf z.B. würd das so einfach gehen?
      Spartaner fragen nicht wieviele, sonder wo!

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      • chabbs
        Heerführer


        • 18.07.2007
        • 12179
        • ...

        #18
        Zitat von Tino
        Ok das man den eigentümer fragen muss ist klar... wie ist das aber mit der grabungs genehmigung? Wenn ich jetzt mit dir Chabbs zusammen suchen gehen würde.Irgendwo hier in Düsseldorf z.B. würd das so einfach gehen?
        Ich würde das eben telefonisch oder per Mail beim Amt anmelden. Antwort abwarten, fertig.

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        • fleischsalat
          Moderator

          • 17.01.2006
          • 7794
          • Niedersachsen

          #19
          Zitat von Tino
          ??? Hilf mir was heißt das ???
          Eine Anspielung auf das hier:

          Alles was nicht in die anderen Foren passt, keine politischen Diskussionen.
          Willen braucht man. Und Zigaretten!

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          • Tino
            Bürger


            • 23.06.2009
            • 150
            • Düsseldorf
            • Garrett ACE 150

            #20
            Zitat von IG Phoenix
            Moin,



            Jeder der eine Nachforschung durchführt bedarf einer eigenen NFG. Zuschauer führen keine Nachforschung durch, sondern schauen lediglich bei einer Nachforschung zu ohne selbst nachzuforschen und brauchen daher keine eigene NFG, auch eine Person, die ggf. die Löcher buddelt benötigt keine NFG.
            Ok. Und wie ist das mit den Feldern? Also ich musste bei meiner Genehmigungs beantragung Felder angeben wo ich suchen möchte.Dann muss ja der jenige mit dem ich zusammen suchen möchte die selben Felder angegeben haben oder nicht?
            Spartaner fragen nicht wieviele, sonder wo!

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            • IG Phoenix
              Heerführer

              • 17.05.2002
              • 1106
              • Uplengen
              • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

              #21
              Ja Tino, das ist in NW besonders blöde geregelt. In Hessen bekommst Du die NFG für einen ganzen Landkreis, nicht nur für ein Feld. Da gibt es dann immer 30-40 Sondengänger, die ebenfalls für diesen Landkreis eine NFG haben und mit denen Du dann auch gemeinsam suchen kannst.

              Da in NW die Bürokratie oder sollte man sagen,das Misstrauen gegenüber Sondengängern, so groß ist, dass man ihnen nur einen einzigen Acker als Suchgebiet zugesteht - ja, dann muss jeder Mitsondengeher auch genau für diesen Acker eine NFG haben.

              Wenn allerdings in NW "Claims" verteilt werden, dazu kann ich nichts sagen, dass können nur Leute aus NW wissen, dann werden vermutlich keine zwei oder mehr NFG für ein und denselbe Acker erteilt werden.

              Viele Grüße

              Walter

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              • chabbs
                Heerführer


                • 18.07.2007
                • 12179
                • ...

                #22
                Meinst Du NRW?

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                • IG Phoenix
                  Heerführer

                  • 17.05.2002
                  • 1106
                  • Uplengen
                  • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                  #23
                  Hallo Chabbs,

                  für alle Bundesländer gibt es eine offizielle Abkürzung, einen Zweibuchstaben-Code.

                  NW steht für Nordrhein-Westfalen
                  BR = Berlin
                  NI = Niedersachsen,
                  SN = Sachsen
                  ST = Sachsen-Anhalt
                  HE = Hessen
                  BY = Bayern
                  HB = Bremen
                  HH = Hamburg
                  TH = Thüringen
                  SH, MV, BB, RP, SL, BW erklären sich von selbst.

                  Viele Grüße

                  Walter

                  Kommentar

                  • gerohoschi
                    Heerführer


                    • 24.07.2005
                    • 1830
                    • DDR

                    #24
                    Zitat von Tino
                    Hallo
                    Hab da mal ne Frage.

                    Also, ich möchte auf einem Feld suchen was einem Graf von sowiso gehört.Habe nun erfahren das dieser Graf wohl ein etwas schwierigerer Zeitgenosse ist.Die Felder hat der Graf aber verpachtet.

                    Jetzt die Frage: Kann ich nicht einfach den aktuellen Pächter Fragen ob ich auf den Feldern suchen darf oder muss ich unbedingt zum Besitzer,also dem Grafen?

                    Achso... hab noch ne Frage.

                    Ich Lese immer mal wieder in Themen von Leuten die zusammen Sondeln gehen und Frage mich dann immer ob die dann Beide fürs selbe Feld ne genehmigung brauchen? Ober wie sieht das aus?

                    Gruß Andi
                    Hier noch mein Senf aus der Tube:
                    Du musst lediglich den Besitzer (also den Pächter) fragen.
                    Eigentümer ist der Herr von und zu.
                    Eigentum = die rechtliche Herrschaft über eine Sache (und ein Grundstück ist eine, wenn auch immobile, aber Sache.
                    Besitz (auch Pacht!)= die tatsächliche Herrschaft an einer Sache.
                    Der Herr von und zu überträgt per Pachtvertrag sämtliche betretungstechnischen,an seiner eigentümlichen Sache ihm zustehenden
                    Rechte leihweise an den Pächter, also Besitzer, solange dieser auch gewisse Auflagen wie das pünktliche Zahlen der Pacht etc. einhält. Das ist eine rein zivilrechtliche Geschichte.
                    "Bin ich nur glücklich, wenn es schmerzt?" (bo)

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                    • Tino
                      Bürger


                      • 23.06.2009
                      • 150
                      • Düsseldorf
                      • Garrett ACE 150

                      #25
                      Zitat von gerohoschi
                      Hier noch mein Senf aus der Tube:
                      Du musst lediglich den Besitzer (also den Pächter) fragen.
                      Eigentümer ist der Herr von und zu.
                      Eigentum = die rechtliche Herrschaft über eine Sache (und ein Grundstück ist eine, wenn auch immobile, aber Sache.
                      Besitz (auch Pacht!)= die tatsächliche Herrschaft an einer Sache.
                      Der Herr von und zu überträgt per Pachtvertrag sämtliche betretungstechnischen,an seiner eigentümlichen Sache ihm zustehenden
                      Rechte leihweise an den Pächter, also Besitzer, solange dieser auch gewisse Auflagen wie das pünktliche Zahlen der Pacht etc. einhält. Das ist eine rein zivilrechtliche Geschichte.

                      Ah cool also kann ich dem Graf von Nörgel quasi aus dem Weg gehen und muss mich nur mit dem Pächter unterhalten.

                      Hoffe der hat da nix gegen.Ist nämlich eine echt interessante stelle zum suchen.So direkt neben nem Alten Römer Kastell.
                      Spartaner fragen nicht wieviele, sonder wo!

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                      • DFX
                        Banned
                        • 04.07.2008
                        • 2076
                        • Taka-Tuka-Land

                        #26
                        Hoffe der hat da nix gegen.Ist nämlich eine echt interessante stelle zum suchen.So direkt neben nem Alten Römer Kastell.
                        Ach bitte, wen willst Du denn jetzt damit provozieren?
                        Wenn Du etwas essbares siehst, leg es um!

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                        • Siebken
                          Heerführer


                          • 12.01.2005
                          • 6470
                          • Nicht von dieser Welt.
                          • XP Deus

                          #27
                          Zitat von Tino
                          Hoffe der hat da nix gegen.Ist nämlich eine echt interessante stelle zum suchen.So direkt neben nem Alten Römer Kastell.
                          Der war jetzt nicht schlecht!
                          "Man muss etwas machen, um selbst keine Schuld zu haben. Dazu brauchen wir einen harten Geist und ein weiches Herz. Wir haben alle unsere Maßstäbe in uns selbst, nur suchen wir sie zu wenig."
                          Sophie Scholl/Jacques Maritain

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                          • DFX
                            Banned
                            • 04.07.2008
                            • 2076
                            • Taka-Tuka-Land

                            #28
                            Zitat von Siebken
                            Der war jetzt nicht schlecht!
                            Don`t troll the feed...,

                            war natürlich umgekehrt.

                            Wenn Du etwas essbares siehst, leg es um!

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                            • Siebken
                              Heerführer


                              • 12.01.2005
                              • 6470
                              • Nicht von dieser Welt.
                              • XP Deus

                              #29
                              Ja, Ok
                              "Man muss etwas machen, um selbst keine Schuld zu haben. Dazu brauchen wir einen harten Geist und ein weiches Herz. Wir haben alle unsere Maßstäbe in uns selbst, nur suchen wir sie zu wenig."
                              Sophie Scholl/Jacques Maritain

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                              • chabbs
                                Heerführer


                                • 18.07.2007
                                • 12179
                                • ...

                                #30
                                Hier oder was? http://www.hausbuergel.de/hausbuergel/index.html

                                Na, wenn´s nur in der Nähe liegt und nicht auf dem BD. Dazu auf gestörtem Boden...aber Du wirst das ja auch alles mit Deinem zuständigen Denkmalamt abgesprochen haben.


                                Mit der Eigentumsgeschichte bin ich aber noch nicht durch. Betreten ist ja vielleicht eine Sache im Pachtvertrag.... aber die Funde gehören zur Hälfte dem Eigentümer. Nicht dem Pächter.

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