Hallo Forum, hallo wissende Gemeinde,
als Neuling habe ich seit Wochen in fast allen erdenklichen Foren gelesen, gestoebert und recherchiert.
Aber eine verbindliche Antwort auf folgende Frage konnte ich bis jetzt nicht finden:
Ich moechte in BW mit der Erlaubnis des Grundstueckeigentuemers (Feld und/oder Weinberg) ein wenig sondeln gehen. Unklar ist mir noch die rechtliche Seite.
Eine Erlaubnis von oberer Stelle gibt es in BW ja nicht. Der Eigentuemer erteilt mir allerdings die Erlaubnis auf seinem Grundstueck zu suchen.
Kann mir nun etwas Uebles bluehen, falls ich auf einem dieser Grundstueck mit meiner Sonde von einer "Amtsperson" gesehen werde ?
Welche Rechte hat evtl. diese "Amtsperson" ? Personalienaufname, Beschlagnamung und...und...und...oder ?
Fragen ueber Fragen, entstanden in dem Amtsdschungel in Baden-Wuerttemberg
Vielen Dank...........
als Neuling habe ich seit Wochen in fast allen erdenklichen Foren gelesen, gestoebert und recherchiert.
Aber eine verbindliche Antwort auf folgende Frage konnte ich bis jetzt nicht finden:
Ich moechte in BW mit der Erlaubnis des Grundstueckeigentuemers (Feld und/oder Weinberg) ein wenig sondeln gehen. Unklar ist mir noch die rechtliche Seite.
Eine Erlaubnis von oberer Stelle gibt es in BW ja nicht. Der Eigentuemer erteilt mir allerdings die Erlaubnis auf seinem Grundstueck zu suchen.
Kann mir nun etwas Uebles bluehen, falls ich auf einem dieser Grundstueck mit meiner Sonde von einer "Amtsperson" gesehen werde ?
Welche Rechte hat evtl. diese "Amtsperson" ? Personalienaufname, Beschlagnamung und...und...und...oder ?
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