Bad.-Wuertt. Genehmigung JA / NEIN / WIE und was denn nun ???

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  • Nordic
    Anwärter


    • 19.08.2009
    • 16
    • Norwegen

    #1

    Bad.-Wuertt. Genehmigung JA / NEIN / WIE und was denn nun ???

    Hallo Forum, hallo wissende Gemeinde,

    als Neuling habe ich seit Wochen in fast allen erdenklichen Foren gelesen, gestoebert und recherchiert.

    Aber eine verbindliche Antwort auf folgende Frage konnte ich bis jetzt nicht finden:

    Ich moechte in BW mit der Erlaubnis des Grundstueckeigentuemers (Feld und/oder Weinberg) ein wenig sondeln gehen. Unklar ist mir noch die rechtliche Seite.
    Eine Erlaubnis von oberer Stelle gibt es in BW ja nicht. Der Eigentuemer erteilt mir allerdings die Erlaubnis auf seinem Grundstueck zu suchen.

    Kann mir nun etwas Uebles bluehen, falls ich auf einem dieser Grundstueck mit meiner Sonde von einer "Amtsperson" gesehen werde ?


    Welche Rechte hat evtl. diese "Amtsperson" ? Personalienaufname, Beschlagnamung und...und...und...oder ?


    Fragen ueber Fragen, entstanden in dem Amtsdschungel in Baden-Wuerttemberg

    Vielen Dank...........
  • jabberwocky6
    Heerführer


    • 08.08.2006
    • 3164
    • Spätzle-City (B-W)
    • XP Deus, G-Maxx II, Garrett ACE 250

    #2
    Wie Du schon richtig erkannt hast: In B-W ist das ein Dschungel und es gibt keine klaren Aussagen bzw. Gesetzeslagen.

    Die Polizeibehörden haben von der unteren Denkmalbehörde ein Faltblatt erhalten, wie mit Sondlern zu verfahren ist: Festnahme des Sondlers & Beschlagnahmung der Sonden. Allerdings fehlt in diesem Faltblatt die rechtliche Grundlage zu dieser Vorgehensweise, weil es diese nicht gibt. Daher wird das von der Polizei auch nicht angewandt.

    Aus eigener Erfahrung (und nach mittlerweile viel Polizeikontakt) kann ich Dir sagen: Wenn Du auf gestörten Flächen (Acker, Weinberg) suchst, hat niemand etwas dagegen (ausser vielleicht der zugehörige Landwirt). Wäldern & Wiesen sollte man jedoch (wie in anderen Bundesländern auch) fernbleiben.

    Von tatsächlichen Polizeiproblemen in B-W habe ich bislang kaum etwas gehört - und wenn, dann nur von Leuten, die es auch verdient hatten (Sondeln auf BD, Fundunterschlagung).

    Generell wandelst Du in B-W jedoch immer auf dem schmalen Pfad zwischen legal und illegal - hältst Du Dich jedoch an die Dinge, die für legale Sondler anderer Bundesländer auch gelten (kein Sondeln in Wald, Wiese, auf BD usw. sowie im Falle eines Falles Fundmeldung), wirst Du aller Wahrscheinlichkeit nach keine Probleme bekommen. Garantie dafür gibt es allerdings nicht.

    LG Jan
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    • Nordic
      Anwärter


      • 19.08.2009
      • 16
      • Norwegen

      #3
      Hallo Jan,

      erstmal besten Dank fuer die ersten aufklaerenden Zeilen

      Freunde von uns haben u.a. Weinberge, Wiesen (private !), Ackergrund, einen privaten See (eingezaeunt) etc.

      Nach meinem Verstaendnis, darf ich ohne Amtsrepresalien befuerchten zu muessen, auf diesen Flaechen guten Gewissens vor mich hin sondeln. Natuerlich mit meines Freundes Erlaubnis. Das Gleiche gilt auch fuer die Weinberge meines Nachbarn...

      Was aber nun, wenn ein uebereifriger Landsheriff meint, er muesse sich meinem neuen Spielzeug habhaft machen und eine Lawine lostritt ???

      Irgendwie schon schlimm, wenn man ohne boese Hintergedanken lediglich mit seinen beiden Jungs ein wenig Freizeit mit seinem neuen Hobby verbringen moechte.
      Und wenn es dann dumm laeuft, dann wird man auch noch wie ein Schwerverbrecher vorgefuehrt.

      Ich lebte 19 Jahre in vielen verschiedenen Laendern, aber niemals in einem, in welchem man sein ganzes Leben lang derart fuer dumme, unmuendige Buerger erklaert wird, wie in unserem eigenen.
      Ebenfalls hatte ich niemals im Ausland das Gefuehl, sein ganzes Leben lang von einer fragwuerdigen "Obrigkeit" derart reglementiert zu werden...

      Gute Besserung Deutschland, gute Besserung BW...

      Beste Gruesse


      Stefan

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      • IG Phoenix
        Heerführer

        • 17.05.2002
        • 1106
        • Uplengen
        • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

        #4
        Nach meinem Verstaendnis, darf ich ohne Amtsrepresalien befuerchten zu muessen, auf diesen Flaechen guten Gewissens vor mich hin sondeln. Natuerlich mit meines Freundes Erlaubnis. Das Gleiche gilt auch fuer die Weinberge meines Nachbarn...

        Hallo Stefan,

        eigentlich eben nicht, weil das nur die eine Seite ist, die privatrechtliche Seite. Daneben gibt es das öffentliche Recht, in diesem FAll das Denkmalschutzgesetz, was besagt, dass Nachforschungen nach Bodendenkmäler einer Genehmigung bedürfen.

        Du fragst nach den Rechten einer Amtsperson, da kommt im Falle des Sondengehens nur die Polizei oder der Förster, bzw. wo es sie noch gibt auch der Feldschutz, oder wo es sie schon gibt, die Wachpolizei oder die Ordnungspolizei (Ordnungsamt) in Frage.

        Alle haben das Recht Deine NFG zu kontrollieren und Deine Personalien zu überprüfen. Mehr werden sie nicht machen, solange Du auf Privatgelände suchst. Die Polizei und der Förster könnten (!) den Detektor und das Grabungswerkzeug einziehen.

        Deine Personalien werden in BW dann der unteren Denkmalschutzbehörde weitergegeben, die Informiert die AG Raubgrabung beim Landeskriminalamt in Stuttgart, Leiter ist KHK Schönleber und der könnte jetzt beim zuständigen Richter einen Durchsuchungsbeschluss erwirken, wegen Verdacht der Unterschlagung zum Nachteil des Bundeslandes, welches aufgrund des Schatzregals Eigentümer aller archäologischen Bodenfunde ist, auch wenn diese auf Privatgelände entdeckt werden und der Entdecker illegal, also ohne NFG gesucht hat.
        Bei einem legalen Fund (Umgraben Deines Gemüsebeetes) bleibst Du dagegen Eigentümer des archäologischen Fundes, wenn dieser nicht von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung ist und somit eingezogen werden kann.

        Steht aber alles auch im Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg.

        Viele Grüße

        Walter

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        • Nordic
          Anwärter


          • 19.08.2009
          • 16
          • Norwegen

          #5
          Ein erneutes Dankeschoen fuer die aufklaerenden Informationen.

          Deinen Infos zufolge ist ja jeder "Sondler" bereits mit einem Bein im Knast, auch wenn er z.B. nach dem Bogen schiessen seine verschwundenen Pfeile suchen wurde (und das muss ich auch hin und wieder, ich schiesse seit 1986 einen Recurve Bogen und nam sogar an der Deutschen Meisterschaft teil !).

          Es waere ja nur im Ermessen der Amtsperson, ob hierbei weitere Schritte gg. den Sondler eingeleitet werden.

          Wobei es keine Rolle spielen wuerde, ob er seine Pfeile (Bogensport), das verschwundene Collier seiner Frau, die Uhr seines Sohnes oder ein paar Meteoritenteile oder aber auch seine Hausschluessel sucht.

          Sobald einer von irgendeinem Amt bloed will, wird aus dem Sondler ein Grabraeuber "gemacht" und ab geht die Post ?!?!

          Einer meiner Bekannter ist Richter bei dem BGH und sagte mir einmal bei einem Spaziergang nach einem Mittagessen: "Recht sprechen heisst nicht Gerechtigkeit sprechen..."

          Ich sehe die Richtigkeit meines Handelns des Auswanderns, ein erneutes Mal wieder bestaetigt !!!

          Nicht jeder mit einem Detektor ist ein Grabraeuber. Ebenso wenig ist jeder mit einem Sportwagen ein Rennfahrer und eine Person mit einem Taschenmesser ein potentieller Amoklaeufer !!!

          Wenn ich so darueber nachdenke, da koennte mir mein heutiges Fruehstueck wieder hochkommen

          Das von gestern ebenso.....

          Erinnert mich schon fast an die im Mittelalter uebliche "Sippenhaftung"
          Zuletzt geändert von Nordic; 30.09.2009, 21:13.

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          • Wossi
            Anwärter


            • 16.03.2009
            • 15
            • Remstal Württemberg
            • leider noch keiner

            #6
            sorry für ein bisschen OT aber wenn jemand aus dem Raum Stuttgart mal Lust und Zeit hat mir ein bisschen den Umgang mit einer Sonde und Vorgehensweise beim suchen zu zeigen, ich kenne einige Besitzer von Felder die z.T. nicht mehr bewirtschaftet werden gleich neben Bahnanlagen.
            Da hätte ich natürlich die Erlaubnis vom Eigentümer.
            Wenige hunderte meter entfernt wurde bei Bauarbeiten vor Jahren ein frühzeitlicher Friedhof (genau Epoche weiß ich leider nicht auswendig) entdeckt, leider inzwischen überbaut. Außerdem hat mein Kumpel der Besitzer auch schon Projektile von ami/brit. Jabos gefunden. ABER das hier kein falscher Eindruck entsteht ich suche und vorallem WILL KEINE Mumpe finden! Da reichen mir meine schanzerfahrungen aus der BW-Zeit.(was da alles rauskommt auf so alten trüpls..)
            Also nomel sorry wollt wegen sowas aber auch kein neues Thema aufmachen.
            Und hab gedacht hier ist die Chance groß das jemand mitliest.

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            • jabberwocky6
              Heerführer


              • 08.08.2006
              • 3164
              • Spätzle-City (B-W)
              • XP Deus, G-Maxx II, Garrett ACE 250

              #7
              Hi Wossi! Wenn Du magst zeige ich Dir gerne mal, was man mit einem Detektor alles anstellen kann. Ob dafür allerdings Felder neben ehemaligen Bahnanlagen gut geeignet sind, weiß ich nicht wirklich (starke Verschrottung) - aber Versuch macht kluch... Notfalls hat Dein Bekannter ja vielleicht auch noch andere Felder. Oder Du kommst einfach zu mir :-) Kannst Dich ja mal per PN melden (wenn Du noch 2 Beiträge machst) oder icq (siehe mein Profil).

              LG Jan
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              • IG Phoenix
                Heerführer

                • 17.05.2002
                • 1106
                • Uplengen
                • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                #8
                Hallo Stefan,

                richtig erkannt und mal ein Beispiel aus Hessen, wir haben hier beim HLKA auch eine AG Raubgrabung, die seit neusten SG Kulturgutschutz heißt.

                Ein SG wollte einen Detektor verkaufen und ist dem dem Käufer auf eine Baustelle (ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers) gefahren, weil da eben viel lose Erde rumliegt.

                Die Polizei kam, kontrollierte die Personalien, wollte die NFG sehen, die es nicht gab, erteilte einen Platzverweis und fuhr wieder weg.

                Zwei Wochen später, morgens um 06.00 Uhr, klingelte es an der Türe des besagten SG, er machte auf, bekam einen Durchsuchungsbeschluss gezeigt, wurde darauf hingewiesen, welche Gegenstände gem. des Beschlusses zu beschlagnahmen seien (Detektor, Funde, Karten, PC), durchsuchten die Wohung, nahmen alle im Beschluss aufgeführten Sachen mit und zogen wieder ab.

                Nach einigen Monaten bekam er alles wieder zurück, weil unter den Funden keine archäologischen Fundstücke waren.

                Viele Grüße

                Walter

                Kommentar

                • IG Phoenix
                  Heerführer

                  • 17.05.2002
                  • 1106
                  • Uplengen
                  • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                  #9
                  äh, zur Erklärung:

                  SG Kulturgutschutz SG = Sachgebiet (Teilbereich in einem Dezernat)

                  SG ohne Kulturgutschutz SG = Sondengänger

                  Kommentar

                  • Pfälzer
                    Ritter


                    • 09.01.2006
                    • 518
                    • B.-W.

                    #10
                    Nach einigen Monaten bekam er alles wieder zurück, weil unter den Funden keine archäologischen Fundstücke waren.
                    Klasse Aktion Walter. Erinnert mich irgendwie an die Münzaktionen.

                    Jürgen
                    Jürgen

                    Kommentar

                    • Nordic
                      Anwärter


                      • 19.08.2009
                      • 16
                      • Norwegen

                      #11
                      Erschreckend, einfach erschreckend und abschreckend, was ich hier lesen muss...

                      Gibt es denn keine rechtsverbindlichen Publikationen, Gesetzes- oder Regelwerke ueber dieses Thema ?

                      Da faengt man ja automatisch an, an der Rechtsstaatlichkeit und den Gesetzen zu zweifeln und es ergeben sich daraus viele Fragen mit den Begriffen "Bananenrepublik", "(Amts-) Willkuer" und "Gleichberechtigungsgrundsatz", "Hetzkampagne" und beginnt mit diesen zu handtieren...

                      Ich bekomme langsam das Gefuehl, jedem auserkorenen Foerster oder Polizisten seiner Willkuer ausgeliefert zu sein
                      Zuletzt geändert von Nordic; 02.10.2009, 10:44.

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                      • curious
                        Heerführer


                        • 25.04.2004
                        • 3859
                        • Köln
                        • tesoro/ebinger

                        #12
                        Zitat von Nordic
                        Erschreckend, einfach erschreckend und abschreckend, was ich hier lesen muss...

                        Gibt es denn keine rechtsverbindlichen Publikationen Gesetzes- oder Regelwerke ueber dieses Thema ?

                        Da faengt man ja automatisch an, an der Rechtsstaatlichkeit und den Gesetzen zu zweifeln und es ergeben sich daraus viele Fragen mit den Begriffen "Bananenrepublik", "(Amts-) Willkuer" und "Gleichberechtigungsgrundsatz", "Hetzkampagne" zu handtieren...
                        Jetzt wird es politisch, das sollten wir hier vermeiden, da die Jenigen, die unsere Politiker gewählt haben, auch hier im Forum sind.

                        Lies einfach mal die alten Beiträge zu Thema, dann wird das Bild klarer.

                        Mein TiP:
                        Wenn du in BW im Auftrag von Ordnungs- oder Forstamt suchst, bekommst du sogar Hilfe beim Buddeln. (da gibts zu Schwätze bei d´r Hocketse)
                        Gruß Alex

                        Selbst eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.
                        Woddy Allen
                        यहां तक कि एक टूटी हुई घड़ी ठीक दो बार एक दिन है. वुडी एलेन

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                        • Nordic
                          Anwärter


                          • 19.08.2009
                          • 16
                          • Norwegen

                          #13
                          Ich lese, lese und lese... Aber die Erleuchtung ist noch in weiter Ferne

                          Ich gehe nun mal langsam auf die aelteren Beitraege los.....

                          Uebrigens, es sollte nicht politisch werden. Ich will ja keinen Glaubenskrieg anzetteln.

                          Habe nur etwas dagegen, sobald die persoenliche Willkuer ins Spiel kommt und man ggf. dieser ausgeliefert wird.

                          Der eine Foerster ist u.U sympathisch und interessiert, der Polizist an gleicher "Sondelstelle" geht ab wie ein frisch geoeltes Zaeppfchen ...?

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                          • curious
                            Heerführer


                            • 25.04.2004
                            • 3859
                            • Köln
                            • tesoro/ebinger

                            #14
                            Zitat von Nordic
                            Ich lese, lese und lese... Aber die Erleuchtung ist noch in weiter Ferne


                            Der eine Foerster ist u.U sympathisch und interessiert, der Polizist an gleicher "Sondelstelle" geht ab wie ein frisch geoeltes Zaeppfchen ...?
                            Ha, ha, gaanz typisch!
                            Da bist du schon wenn du nur aus dem Nachbardorf kommst schon ein Neigschmeggdr!!!

                            Hobby verbindet! Grundkenntnisse im Obst- oder Weinbau, Angel- und Radsport, Tierhaltung und Satelitentechnik sind Voraussetzung.

                            Zu verschenken hat dort keiner was. Solange alle Funde in das Gemeindehaus wandern, besteht öffentliches Interesse und die Gemeindeverwaltung sichert alles ab, auf dem kurzen Dienstweg. Die ganzen Hocketse-Plätze und Schützenwiesen müssen ja gesäubert werden...
                            Dann kommen noch zig Leute dazu, die mal irgendwann auf irgend einem Acker was verloren haben...soviel Zeit kann man gar nicht haben!
                            Gruß Alex

                            Selbst eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.
                            Woddy Allen
                            यहां तक कि एक टूटी हुई घड़ी ठीक दो बार एक दिन है. वुडी एलेन

                            Kommentar

                            • IG Phoenix
                              Heerführer

                              • 17.05.2002
                              • 1106
                              • Uplengen
                              • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                              #15
                              Hallo Jürgen,

                              naja, sie versuchen halt irgendwie tätig zu werden, aber sie haben das Problem, dass die einschlägigen Gesetze meistens haarscharf an den Sachverhalten vorbeischrammen, die bei illegalen Sondengängern auftreten.

                              In einem Bericht in der kommenden DSM haben wir das Problem aufgegriffen, ist nicht auf unserem Mist gewachsen, wir stellen es nur vor.

                              Nötig wäre ein eigenen Gesetz für das Sondengehen, aber da scheitert ja wieder an den diversen Landesinteressen. So bleibt eine effektive Strafverfolgung auf der Strecke.

                              Viele Grüße

                              Walter

                              Kommentar

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