Zunächst einmal ein freundliches Hallo. 
Ich hoffe, dass mir jemand von hier bei einem kleinen Problem helfen kann. Es handelt sich weitestgehend um eine rechtliche Sache. Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet (weiter unten gesehen, daher hoffe ich passt der thread hierher), aber vielleicht weiß doch der eine oder andere Bescheid.
Die Sache ist die. Ich habe Überlegungen angestellt und möchte mir dahingehend die Entdeckerrechte sichern, weiß aber leider nicht genau was ich machen oder worauf ich achten muss.
Meinen Überlegungen nach, sollten sie stimmen, sind an bzw. unter einer bestimmten Stelle mit einer durchaus gegebenen Wahrscheinlichkeit geschichtliche Artefakte zu finden, so die Theorie. Das Problem ist, dass ich die nicht überprüfen kann, denn es handelt sich bei diesem Ort um einen denkmalgeschützten Platz. Bodendenkmal sagt man wohl dazu. Graben is also nicht, zumindest nicht für einen Privatmann. Ich will ja schließlich nichts kaputt machen. Allerdings sind Untersuchungen dieses Ortes von anderer Seite nicht gänzlich ausgeschlossen. Und um ehrlich zu sein, ich möchte nicht, dass jemand anderes zufällig über eine Sache stolpert die ich schon lange vermute.
Bei Recherchen zu Schatzfunden bin dann irgendwann auf diese Sache gestoßen:
Also dachte ich daran diese Sache zu nutzen. Die Frage ist nur: Wie?
Reicht es aus wenn ich meine Überlegungen aufschreibe und bei einem Notar hinterlege? Nur wenn die Sachen dann gefunden würden können die Finder ja noch immer sagen sie hätten davon nichts gewusst oder wissen können.
Muss ich meine Ideen also veröffentlichen? Und wenn ja wo? Reicht die Veröffentlichung im Internet weil da ja praktisch jeder ran kommt?
Oder muss ich die Sachen an die zuständigen Ämter, wie z.B. dem Amt für Denkmalschutz, schicken?
Oder alle diese Sachen?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Invenit

Ich hoffe, dass mir jemand von hier bei einem kleinen Problem helfen kann. Es handelt sich weitestgehend um eine rechtliche Sache. Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet (weiter unten gesehen, daher hoffe ich passt der thread hierher), aber vielleicht weiß doch der eine oder andere Bescheid.
Die Sache ist die. Ich habe Überlegungen angestellt und möchte mir dahingehend die Entdeckerrechte sichern, weiß aber leider nicht genau was ich machen oder worauf ich achten muss.
Meinen Überlegungen nach, sollten sie stimmen, sind an bzw. unter einer bestimmten Stelle mit einer durchaus gegebenen Wahrscheinlichkeit geschichtliche Artefakte zu finden, so die Theorie. Das Problem ist, dass ich die nicht überprüfen kann, denn es handelt sich bei diesem Ort um einen denkmalgeschützten Platz. Bodendenkmal sagt man wohl dazu. Graben is also nicht, zumindest nicht für einen Privatmann. Ich will ja schließlich nichts kaputt machen. Allerdings sind Untersuchungen dieses Ortes von anderer Seite nicht gänzlich ausgeschlossen. Und um ehrlich zu sein, ich möchte nicht, dass jemand anderes zufällig über eine Sache stolpert die ich schon lange vermute.
Bei Recherchen zu Schatzfunden bin dann irgendwann auf diese Sache gestoßen:
Münchener Kommentar; Sachenrecht; 5. Auflage; Mai 2009; § 984 zu Schatzfund: „ Anders als im Fall des § 965 Abs. 1 liegt in der Entdeckung und nicht in der Inbesitznahme des Schatzes die zentrale Voraussetzung für den Eigentumserwerb. Diese gesetzgeberische Entscheidung verhindert, dass der Finder eine historisch bedeutsame Grabungsstätte zerstört, um seine Rechte zu sichern. Es genügt, dass er nach der Ausgrabung Besitz begründet, weil ihm nach Offenbarung der Fundstelle niemand zuvor kommen kann (RdNr. 9). Das Tatbestandsmerkmal hat dieselbe Bedeutung wie das „Finden“ im Fall des § 965. Es bedeutet die Wahrnehmung des Schatzes (§ 965 RdNr. 9). Schon aus dem Wortlaut geht hervor, dass es nicht darauf ankommen kann, dass der Schatzfinder den Schatz aktiv freigelegt hat; es genügt, wenn ihm hierein Zufall (Erosion) entgegengearbeitet hat; denn auch in diesen Fällen will § 984 einen Anreiz zur Offenbarung des Schatzes setzen (RdNr. 1) und nicht der Zerstörung einer archäologisch interessanten Grabungsstätte Vorschub leisten.“
Reicht es aus wenn ich meine Überlegungen aufschreibe und bei einem Notar hinterlege? Nur wenn die Sachen dann gefunden würden können die Finder ja noch immer sagen sie hätten davon nichts gewusst oder wissen können.
Muss ich meine Ideen also veröffentlichen? Und wenn ja wo? Reicht die Veröffentlichung im Internet weil da ja praktisch jeder ran kommt?
Oder muss ich die Sachen an die zuständigen Ämter, wie z.B. dem Amt für Denkmalschutz, schicken?
Oder alle diese Sachen?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Invenit













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