Entdeckung, wie macht man das?

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  • Invenit
    Einwanderer


    • 24.02.2012
    • 11
    • Niedersachsen

    #16
    @Credi: Doch. Ich kann sogar sehr genau beschreiben was dort zu finden sein könnte. Ausgehend von meinen historischen Recherchen kann ich, so sie denn wie gesagt stimmen, aber das läßt sich ja überprüfen, ganz genau sagen Was, Wann, Warum, Wer und Wie das alles zustande kam.

    Ich versuchs nochmal mit einem Beispiel. Rein spekulativ. Man stelle sich vor jetzt in Kanada zu sein, genauer nahe Halifax. Dort hat es einmal ein Fort der Briten gegeben und es gibt Gerüchte deren Kriegskasse sei verschwunden. Angeblich, wie einige meinen, versteckt im money pit auf oak island. Naja, schön und gut.

    In meinem Fall wäre es so, als hätte ich mich mit der Geschichte Nova Scotias beschäftigt, ohne auf Schatzsuche zu gehen. Dabei wären mir dann so ein paar Kleinigkeiten aufgefallen die, zumindest nach meinen Recherchen, anders gelaufen sind als gemeinhin angenommen. Immer noch rein geschichtlich. Irgendwann macht es dann klick im Kopf und es kommt der Gedanke: "Moment mal, aber wenn das alles so stimmt dann könnte ja, ... mit nicht unbedeutender Wahrscheinlichkeit, ...". Was war passiert? Oder hätte in diesem fiktiven Fall passieren können?

    Vergleichbar wäre eine Situation in der ich mich z.B. mit einem Naturschutzgebiet beschäftigt hätte (keine Ahnung ob es dort eines gibt, spielt aber auch keine Rolle) und mir wäre klar geworden, dass es sehr viel wahrscheinlicher wäre, dass die Briten nicht nur an dieser Stelle vorbei gekommen sind sondern die Topographie genutzt haben um ihre Kriegskasse hier zu verstecken. Die anderen Geschichten stellen sich als Mythen und Spekulationen heraus, interessante Geschichten, aber mehr nicht. Und dann steht man da und denkt wow. Das arbeite ich aus. Ich kann da ja im Moment eh nicht ran, ist ja geschütztes Gebiet. Bis zu dem Tag an dem die Verwaltung beschließt eine Straße durch dieses Gebiet zu bauen. Genau durch die von mir ermittelten Punkte. Und Du denkst Dir: Sie suchen nicht danach, sie wissen nichts davon aber sie könnten das Finden was dort wahrscheinlich liegt.

    Ich kann also, wie in diesem Beispiel, ganz genau sagen was man, wo und warum man es finden könnte. Es erwartet nur niemand dort.
    Aber was machen?

    An Veröffentlichung hatte ich auch schon gedacht. Meine Hoffnung ist, es gibt ne Möglichkeit das alles definitiv abzusichern.


    Ach ja, das Bernsteinzimmer isses nicht. Kann ja noch kommen

    Kommentar

    • Invenit
      Einwanderer


      • 24.02.2012
      • 11
      • Niedersachsen

      #17
      Zitat von IG Phoenix
      ...

      Handelt es sich bei dem Fund in der Höhle um ein archäologisches Gut, kommt eventuell auch das Schatzregal zur Anwendung.

      Was Du machen kannst ist, Deine Entdeckung zu publizieren. Solange der Fund noch nicht gefunden ist, ist das alleine Deine Sache. Wird der Fund aber gefunden und unterliegt er dem Schatzregal, dann ist der Eigentümer das Land und das hat dann, siehe den Prozess um die Urheberrechte an der Himmelsscheibe, die Urheberrechte an der Sache.

      Nur wenn die Sache NICHT unter das Schatzuregal fällt, weil es vom Schatzregal nicht erfasst wird, bleiben die Entdeckerrechte bei Dir, die Eigentumsreglung unterliegt dann dem § 984 BGB.

      Letztlich bleibt Dir aber nichts anderes übrig, als Dich mit dieser Frage an einen Rechtsanwalt zu wenden, denn unsere Angaben, die wir hier machen, sind fern einer Rechtsberatung.

      Viele Grüße

      Walter
      Hm, wahrscheinlich muss ich mich tatsächlich noch an einen Fachnawalt wenden. Trozdem noch mal ne Frage.

      Unabhängig davon was letztenendes dabei raus kommt, sondern nur im Hinblick darauf was rauskommen könnte, sollte ich dem "Land", das heißt den zuständigen Stellen, meine Theorien zuschicken, sie also expliziert informieren oder reicht einfach ne Veröffentlichung wo auch immer?

      Kommentar

      • Sorgnix
        Admin

        • 30.05.2000
        • 25938
        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

        #18
        ... wenn es mir um die Reihenfolge ginge, dann würde ich die "zivile" Veröffentlichung vorziehen. Erst dann das LDA informieren.

        Es soll schon vorgekommen sein, daß eine Buchausgabe etwas "verspätet" auf den Markt kam, jemand anderes schneller war ...

        Da Du selber von "Theorien" sprichst, ist das eh der bessere Weg.
        ... als wissenschaftlich Forschender würde ich mich auch eher auf faktisch belegte Forschungsergenisse stürzen als auf Theorien ...
        => soll heißen: Ne allgemein nicht akzeptierte Theorie verschwindet eh recht schnell in der Schublade. Da erinnert sich dann später keiner mehr dran.

        Deshalb: Bereichere uns mit einem schönen Bericht zu Deinen Forschungsergebnissen


        Hauptsache, die Höhle liegt jetzt nicht direkt bei mir vor der Haustür ...

        Gruß
        Jörg


        P.S.:
        Eine "Veröffentlichen" wurde ich nicht unbedingt (nur) in so einem schönen Forum wie diesem machen - so es nicht für ne dreibändige Buchausgabe reicht, ginge auch ne Fachzeitschrift.
        Eine Frage des Umfangs.
        Dankbar ist da z.B. auch ne Schatzsucherzeitung.
        Nugget z.B. ... ( )

        (... der war für Walther )
        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

        (Heiner Geißler)

        Kommentar

        • masterTHief
          Landesfürst

          • 27.11.2001
          • 985
          • In einer Höhle in der Erde
          • Schlumberger Titan

          #19
          Schatzsuche

          - wenngleich ich auch nicht der "Walter" bin -
          (=> hat auch keiner behauptet )



          Zu unterscheiden ist regelmäßig die geplante Schatzsuche von der Zufallsentdeckung!

          Aus dem - höchstrichterlichen BGH-Urteil - zum Lübecker Münzfund des Baggerführers Köpsell.
          Das Gericht hat den Fund als einen solchen gewertet, der nicht Ausfluß geplanter oder gezielter Schatzsuche war, sondern Spiel des Zufalls.
          Siehe BGHZ 103, 101.

          Hier u. a. auch genannt der Wille des Gesetzgebers:
          „...
          § 984 BGB will, worauf das Berufungsgericht mit Recht hinweist, durch die Zuweisung des Entdeckeranteils denjenigen belohnen, durch dessen Tätigkeit der Schatz der Verborgenheit entzogen und so der menschlichen Herrschaft wieder zugeführt wird (RG SeuffA 51, 12, 14; RGZ 70, 301, 311; Wolff/Raiser aaO. S. 317);
          ...


          Dr. Hilgers, früher in der Öffentlichkeitsarbeit des Rheinischen Landesmuseums tätig, hatte meine Frage nach dem „wem gehört der Schatz?“ einmal präzise – aber unjuristisch knapp – so beantwortet:
          „Dem, von dem der heiße Tipp kommt!“


          Die vom BGH o. g. „Tätigkeit“, die maßgeblich dafür ist, daß der Schatz der Verborgenheit entzogen und so der menschlichen Herrschaft wieder zugeführt wird, wird bei einer geplanten Schatzsuche vor allen Dingen - auch chronologisch(!) vor den praktischen Grabungstätigkeiten - die den Grabungen vorausgehenden und die ihnen (zu)erst zugrundeliegende theoretischen Forschungs-Grundlagen (Schatzsuche aufgrund von alten Quellen, Archiven, Überlieferungen usw.) als „maßgeblich“ zu würdigen haben.

          In diesem Urteil wird vom BGH auch ein altes RGH-Urteil zur Abgrenzung hinsichtlich der dort damals anhängigen geplanten Schatzsuche angeführt:

          „...
          Hiermit hat die Revision keinen Erfolg. Zwar ist - worauf sie an sich mit Recht hinweist - im Anschluß an die Entscheidung RGZ 70, 308, 310 allgemein anerkannt, daß bei einer geplanten und gezielten Schatzsuche nach der Verkehrsanschauung nicht der hierzu angestellte Arbeitnehmer, der den Schatz findet, sondern der Arbeitgeber als Geschäftsherr und Leiter der Schatzsuche "Entdecker" im Sinne des § 984 BGB.
          ...“


          Der dem Reichsgerichtshof (RGH) damals zur Entscheidung vorliegenden Sachverhalt entnehme ich dem Aufsatz von Rudolf Patzwaldt „Der Schatzfund im BGB“ (NUGGET Nr. 48/50).
          Die Ausführungen wurden dem Autor gegenüber als juristisch zutreffend bestätigt durch Herrn Rechtsanwalt Robert Selk, München, Spezialist auch für (Schatz-)Fundrecht

          „...
          Der Schatzerwerb
          gilt nach dem BGB als besondere Art des Fundes. Anders als bei verlorenen Sachen ist hier rechtlich allein die Entdeckung maßgeblich. Die Entdeckung allein begründet ein durch das Eingreifen Dritter nicht mehr zerstörbares Anwartschaftsrecht auf den Eigentumserwerb.

          Das Recht des Entdeckers
          Die Entdeckung ist die Wahrnehmung, die eine mögliche Bloßlegung, Inbesitznahme, den abschließenden Fund, erst begründet. Der Fund muß durch die Entdeckung jedoch nicht sichergestellt sein. Allerdings muß diese Inbesitznahme als Folge der Entdeckung auch (nach-)vollzogen werden. Die Besitznahme durch irgend jemand genügt also für den Erwerb des Eigentums.

          Wer den Entdecker belauscht und aufgrund der dadurch erworbenen Kenntnis heimlich den Schatz in Besitz nimmt, bewirkt den Eigentumserwerb am Schatz, aber wider seinen Willen nicht für sich, sondern für den Entdecker.

          Die Tat des Lauschers zerstört eben nicht das Erwerbsrecht des Entdeckers.
          Ob die Entdeckung Spiel des Zufalls oder Ergebnis planmäßiger Forschung ist, macht bezüglich der Begründung eines Entdeckerrechtes keinen Unterschied, kann aber auch für die Frage von Bedeutung sein, wem das Entdeckerrecht gebührt.


          Die Zufallsentdeckung
          Beim sogenannten Zufallsfund ist die Zuweisung des Entdeckerrechtes verhältnismäßig unproblematisch, weil Entdeckung und Inbesitznahme (Fund) im gleichen Augenblick geschehen.

          Besser sollte sich im Sprachgebrauch zur Abgrenzung der Rechtslage bei verlorenen Sachen hier allerdings der Begriff der Zufallsentdeckung einbürgern. Findet der Bauer in seinem Acker zufällig keltische Münzen, hat er als Zufallsentdecker und Grundstückseigner hundertprozentigen Anspruch.


          Wer hingegen durch Arbeiter oder andere unselbständige Gehilfen nach einem Schatz graben läßt, ist Entdecker der Schätze, die dabei bloßgelegt werden, auch wenn er persönlich dabei nicht mitwirkt, den Schatz niemals selbst gesehen hat, seine Leute gelten nur als seine Werkzeuge.


          Dazu folgender Fall aus der Praxis.
          Es hat jemand ein Haus erworben. Der Verkäufer hat dem Käufer erklärt, daß sich an einer bestimmten Stelle des Hauses der Überlieferung nach ein Schatz befände. Ob der Preis der ansonsten gewöhnlichen Immobilie damit gerechtfertigt werden sollte, ist zwar nicht überliefert, man wurde sich jedoch handelseinig.
          Der neue Eigentümer ließ das Haus auch im Bereich der schatzträchtigen Stelle umbauen. Die beauftragten Arbeiter wurden auf das mögliche Vorhandensein eines Schatzes hingewiesen und zu der gebotenen Vorsicht verpflichtet.
          Planmäßige Schatzsuche

          Der Schatz wurde gefunden, der Arbeiter, der den Schatz bloßgelegt hat, machte Ansprüche geltend, die das Reichsgericht damals zu Recht abgewiesen hat.
          Der Hauseigentümer als Auftraggeber der mit dem Umbau gleichzeitig auch durchgeführten planmäßigen Schatzsuche bekam das Entdeckerrecht zugesprochen.
          Hier war keine Zufallsentdeckung im oben genannten Sinne gegeben, sondern Entdeckung infolge planmäßiger Tätigkeit.
          Dieses Reichsgerichtsurteil hat seit Jahrzehnten grundsätzliche Bedeutung.


          Vor wenigen Jahren hat ein spektakulärer Schatzfund auch in rechtlicher Hinsicht Aufsehen erregt und sogar den Bundesgerichtshof hinsichtlich des Entdeckeranteiles beschäftigt.
          Als Lübecker Baggerführer-Urteil hat es seinen Platz in der Rechtsgeschichte gefunden.
          Wieder ging es um die Abgrenzung der Zufallsentdeckung von einer planmäßig betriebenen Schatzsuche.

          Der in Diensten eines Abbruchunternehmens stehende Baggerführer Jürgen Köpsell hatte in Ausübung seiner Tätigkeit einen Münzschatz des 14. und 15. Jahrhunderts bloßgelegt. Auftraggeber des mit dem Abbruch betrauten Unternehmens war das Land Schleswig-Holstein. Das Land, das beauftragte Unternehmen und der beim Unternehmer beschäftigte Baggerführer stritten jahrelang um das Entdeckerrecht.

          Die Bundesrichter bestätigten in diesem Fall das Grundsatzurteil des Reichsgerichtshofes für den Fall einer geplanten Schatzsuche, haben aber den hier verhandelten Sachverhalt als das gewürdigt, was er auch war, eben nur ein Häuserabbruch, keine Schatzsuche.
          Das Auffinden des Schatzes erfolgte zufällig, anläßlich einer auf Abbruch gerichteten Tätigkeit. Daß unter dem abzubrechenden Haus ein Münzschatz verborgen sein könnte, hat keiner der Beteiligten auch nur vermutet.

          Und: Jürgen Köpsell hatte sich (z.B. vor Beginn der Arbeit) nicht zur Übertragung von Entdeckerrechten oder zur Ablieferung eines etwaig zu entdeckenden Schatzes verpflichtet.

          Das Entdeckerrecht wurde dem Baggerführer zuerkannt, die Entdeckung war - gemäß höchst*richterlicher Entscheidung - ein Spiel des Zufalls.

          Darüber hinaus ist das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung, weil die Richter, selten genug, hier auch den Willen des Gesetzgebers betont haben, daß “... mit dem Entdeckeranteil derjenige belohnt werden soll, durch dessen Tätigkeit der Schatz der Verborgenheit entzogen und der menschlichen Herrschaft wieder zugeführt wird.”

          Dieser Lohn wird hier nicht nur auf den praktisch Tätigen begrenzt, dürfte also auch demjenigen gebühren, der durch planmäßige theoretische Forschungen die Grundlage dafür erarbeitet, daß ein Schatz der Verschollenheit entzogen werden kann.
          ...“


          Gruß

          masterTHief




          ... ich habe mir erlaubt, der Übersichtlich- bzw. leichteren Lesbarkeit einige ( ) Absätze einzufügen ...

          Sorgnix - 23:45
          - nur echt mit "TH" -

          Kommentar

          • allradteam
            Landesfürst


            • 06.12.2005
            • 910
            • Bayern
            • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

            #20
            masterTHief: vielen Dank für die qualifizierten Auskünfte

            ... und hier noch ein Billigtip (von einem Patentanwalt): Sende dir per Einschreiben mit Rückschein einen versiegelten Brief, in dem du deine Entdeckung genau beschreibst. Öffne ihn aber nicht. Somit kann in einem späteren Verfahren der genaue Zeitpunkt deiner "internen" Publikation nachgewiesen werden. Eine Kopie ist hier auch noch sehr hilfreich. Kostet nicht viel Geld, aber bringt relativ hohe Sicherheit.

            Kommentar

            • Invenit
              Einwanderer


              • 24.02.2012
              • 11
              • Niedersachsen

              #21
              Zitat von allradteam
              masterTHief: vielen Dank für die qualifizierten Auskünfte

              ... und hier noch ein Billigtip (von einem Patentanwalt): Sende dir per Einschreiben mit Rückschein einen versiegelten Brief, in dem du deine Entdeckung genau beschreibst. Öffne ihn aber nicht. Somit kann in einem späteren Verfahren der genaue Zeitpunkt deiner "internen" Publikation nachgewiesen werden. Eine Kopie ist hier auch noch sehr hilfreich. Kostet nicht viel Geld, aber bringt relativ hohe Sicherheit.
              Danke für den Tipp. Aber, wie schon geschrieben, hab ich den nicht ganz so günstigen Weg über den Notar gewählt.

              Aber auch mein Dank gilt masterTHief. Die Auskünfte sind nicht nur qualifiziert, sondern auch äußert umfangreich. Die haben mir sehr weitergeholfen. Ich lese daraus, dass meine Überlegungen den zitierten Paragraphen betreffend gar nicht mal so falsch waren. Eines allerdings ist mir (leider) noch immer nicht so ganz klar. In dem Paragraphen ist zu lesen "Offenbarung der Fundstelle" und ich weiß noch nicht was da im Einzelnen dazu gehört. An Zeitschriften hab auch ich schon gedacht. von denen hat sich allerdings (vielleicht noch) keiner gemeldet. An Zeitschriften aus dem Sondengängerbereich hatte ich allerdings nicht gedacht, da es bei der recherche ursprünglich ja auch nicht um einen Schatz ging. An eine Veröffentlichung im Netz hab ich natürlich schon gedacht. Das sind die Vorteile der modernen Zeit; jeder kann das machen und die ganze Welt kann es lesen. man ist nicht mehr auf z.B. Verlage angewiesen. Naja und auch dem Verein hab ich Bescheid gesagt. Die können so jedenfalls nicht so tun als wüßten sie von nichts. Klingt irgendwie gemein, hielt ich aber für notwendig. Aber wollen oder müssen die entsprechenden Ämter auch benachrichtigt werden. Nicht, dass die als Irgendwiequasibesitzer nachher sagen, das hätte direkt geschehen müssen, wir suchen ja nicht permanent das Internet ab. Andererseits stecken die ja voller Beamter die für soetwas womöglich keine Zeit oder kein Interesse haben. Oder tatsächlich gar nicht zuständig sind?.

              @sorgnix: Wenn es soweit ist werde ich die Ergebnisse auch hier vorstellen. Keine Sorge

              Kommentar

              • paulnovo
                Bürger


                • 26.02.2012
                • 130
                • Brandenburg
                • C.SCOPE

                #22
                auch, wenn mein Kommentar bis auf einen (Invenit) nicht gefallen wird, so schlage ich vor, dass du dir einfach einige komplizen suchst und das ding durchziehst Das klingt zwar fast nach bankraub... aber egal die frage ist ja nur, ob man mit leeren oder vollen händen dastehen wird !
                unterschätze NIEMALS deinen gegenüber

                Kommentar

                • masterTHief
                  Landesfürst

                  • 27.11.2001
                  • 985
                  • In einer Höhle in der Erde
                  • Schlumberger Titan

                  #23
                  Zitat von allradteam

                  masterTHief: vielen Dank für die qualifizierten Auskünfte

                  ... und hier noch ein Billigtip (von einem Patentanwalt): Sende dir per Einschreiben mit Rückschein einen versiegelten Brief, in dem du deine Entdeckung genau beschreibst. Öffne ihn aber nicht. Somit kann in einem späteren Verfahren der genaue Zeitpunkt deiner "internen" Publikation nachgewiesen werden. Eine Kopie ist hier auch noch sehr hilfreich. Kostet nicht viel Geld, aber bringt relativ hohe Sicherheit.
                  Ich hatte damals mein Forschungsergebnis auf ca. 4 DIN-A-4-Seiten niedergeschrieben und meine Unterschrift darunter - damit die Autorenschaft - notariell beurkunden lassen.
                  Kostete auch nicht viel, ist aber Gegenstand nortarieller Urkunde
                  (nur sollte man den Zeitpunkt nicht preisgeben).

                  Gruß

                  masterTHief
                  - nur echt mit "TH" -

                  Kommentar

                  • masterTHief
                    Landesfürst

                    • 27.11.2001
                    • 985
                    • In einer Höhle in der Erde
                    • Schlumberger Titan

                    #24
                    Hallo paulnovo,

                    ja, das beste ist es, wenn man als erster selber mit dem Hintern auf dem Schatz sitzt und dann die Polizei und Behörden ruft - oder auch seoinen Anwalt, jedenfalls Zeugen!

                    aufgemerkt:
                    Auch wenn die Inbesitznahme (der Fund) mit ungesetzlichen Mitteln zustandegekommen ist - wie Hausfriedensbruch u. a. - beeinträchtigt diese Handlungsweise nicht(!) das Entdeckerrecht und das (Mit-)Eigentum im Sinne des § 984 BGB.

                    masterTHief
                    - nur echt mit "TH" -

                    Kommentar

                    • Invenit
                      Einwanderer


                      • 24.02.2012
                      • 11
                      • Niedersachsen

                      #25
                      Zitat von masterTHief
                      Hallo paulnovo,

                      ja, das beste ist es, wenn man als erster selber mit dem Hintern auf dem Schatz sitzt und dann die Polizei und Behörden ruft - oder auch seoinen Anwalt, jedenfalls Zeugen!

                      aufgemerkt:
                      Auch wenn die Inbesitznahme (der Fund) mit ungesetzlichen Mitteln zustandegekommen ist - wie Hausfriedensbruch u. a. - beeinträchtigt diese Handlungsweise nicht(!) das Entdeckerrecht und das (Mit-)Eigentum im Sinne des § 984 BGB.

                      masterTHief
                      Nun, ich habe nicht vor mich illegal durch zu graben. Aber das können die Leute vom Verein auch nicht. Zudem hab ich sie von meinen Theorien informiert und das rechtzeitig. Das gilt sowohl für den Zeitpunkt, denn von ihnen war noch niemand dort wo er hin müßte um etwas zu finden, und zum anderen die Theorie betreffend. Ihre Auffassung weicht grundsätzlich von meinen ab und das haben sie öffentlich gemacht. Keiner von ihnen kann behaupten er oder sie wäre "plötzlich" auf die gleichen Ideen gekommen wie ich. Abgesehen davon, dass die Theorien zu komplex sind um sie sich einfach mal so innerhalb kürzester Zeit auszudenken. Ich habe mehrere Jahre gebraucht und bei der Recherche nachvollziehbare Spuren hinterlassen (wenn man weiß wo man suchen muss).

                      Meine Forschungsergebnisse haben einen Umfang von 76 Seiten in 12Punkt-Schrift (gut inkl. einiger Bilder zur Veranschaulichung. Und zum Ende hin sind auch einige, mehr oder weniger, Spekulationen dabei; aber deshalb hab ich daraus auch einen Anhang gemacht).

                      Aber ohne Auflagen kommen auch die nicht weiter. Die können sich auch nicht einfach draufsetzen. Und hiernach:

                      "Das Recht des Entdeckers
                      Die Entdeckung ist die Wahrnehmung, die eine mögliche Bloßlegung, Inbesitznahme, den abschließenden Fund, erst begründet. Der Fund muß durch die Entdeckung jedoch nicht sichergestellt sein. Allerdings muß diese Inbesitznahme als Folge der Entdeckung auch (nach-)vollzogen werden. Die Besitznahme durch irgend jemand genügt also für den Erwerb des Eigentums.

                      Wer den Entdecker belauscht und aufgrund der dadurch erworbenen Kenntnis heimlich den Schatz in Besitz nimmt, bewirkt den Eigentumserwerb am Schatz, aber wider seinen Willen nicht für sich, sondern für den Entdecker.

                      Die Tat des Lauschers zerstört eben nicht das Erwerbsrecht des Entdeckers.
                      Ob die Entdeckung Spiel des Zufalls oder Ergebnis planmäßiger Forschung ist, macht bezüglich der Begründung eines Entdeckerrechtes keinen Unterschied, kann aber auch für die Frage von Bedeutung sein, wem das Entdeckerrecht gebührt.
                      "

                      können sie, wenn ich es richtig verstehe, auch nichts machen. Informiert heißt ja (natürlich) nicht Übertragung der Rechte, sondern in diesem Fall Sicherstellung derselben. Sie können nicht sagen sie hätten von nichts gewußt.

                      Und sie müssen, was ich erst seit gestern weiß, weil ich es dann erst gelesen hab, nach Weitergabe meiner Infos laut Denkmalschutzgesetz
                      "§ 13 Erdarbeiten
                      (1) Wer Erdarbeiten an einer Stelle vornehmen will, von der er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Kulturdenkmale befinden, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde
                      ." selber auch die Behörden informieren und dürfen nicht alleine rumgraben.

                      Damit sind / müssen die Behörden vor Ort sein und sie selbst können eventuelle Funde weder als Zufalls- noch als geplant gesuchte -Funde als ihre deklarieren, da nun beides nicht mehr zutreffen kann.

                      Kommentar

                      • erich 1964
                        Heerführer


                        • 31.08.2007
                        • 4108
                        • Raetia - Rätien
                        • Cibola SE , Ace 150, Garrett Pro Pinpointer

                        #26
                        Zitat von masterTHief
                        Auch wenn die Inbesitznahme (der Fund) mit ungesetzlichen Mitteln zustandegekommen ist - wie Hausfriedensbruch u. a. - beeinträchtigt diese Handlungsweise nicht(!) das Entdeckerrecht und das (Mit-)Eigentum im Sinne des § 984 BGB.

                        masterTHief

                        Also jetz glaubs ichs dann
                        Sei mir nicht böse, aber das würde ich so nicht stehen lassen......
                        mfg Erich
                        Das Leben ist das, was man mit seinen Gedanken daraus macht!

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                        • chabbs
                          Heerführer


                          • 18.07.2007
                          • 12179
                          • ...

                          #27
                          Doch, ist leider richtig. Auch bei einer Raubgrabung erwirbt der Straftäter Eigentum an den Funden. Das ist DAS Hauptargument für das Schatzregal aus Archi-Sicht.

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                          • Invenit
                            Einwanderer


                            • 24.02.2012
                            • 11
                            • Niedersachsen

                            #28
                            Dann sollen sie diesen Passus ändern und dafür das Schatzregal abschaffen.

                            Nach allem was ich bislang dahingehend weiß und gehört habe, würden auf diese Weise mehr Funde übergeben, könnten mehr und bessere wissenschaftliche Schlüsse gezogen werden und die die Sondengänger würden nicht mehr pauschal als Raubgräber vorveruteilt.

                            Pauschal zusammengefasst würde "alles besser".

                            Kommentar

                            • chabbs
                              Heerführer


                              • 18.07.2007
                              • 12179
                              • ...

                              #29
                              Boah, bitte nicht das Thema.

                              Kommentar

                              • Invenit
                                Einwanderer


                                • 24.02.2012
                                • 11
                                • Niedersachsen

                                #30
                                Zitat von chabbs
                                Boah, bitte nicht das Thema.
                                Hey,bin neu hier

                                Hätte mir aber denken können, dass das Thema ... o.k. kein Wort mehr

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