Die meisten Hortfunde werden nicht gemeldet, klagt Professor Helmut Bernhard, der Leiter des Landesamts für Denkmalpflege in Speyer. Archäologische Funde müssten angezeigt werden. Nach dem rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetz gelten antike oder mittelalterliche Hortfunde als „herrenloses Gut”. Der Finder sei demnach Besitzer des Fundes, sofern kein besonderer wissenschaftlicher oder materieller Wert besteht.
Diese Aussage hat mich doch ein wenig überrascht....das heisst doch wenn ich was finde darf ich das behalten...lieg ich da jetzt richtig oder hab ich da was falsch verstanden???
Diese Aussage hat mich doch ein wenig überrascht....das heisst doch wenn ich was finde darf ich das behalten...lieg ich da jetzt richtig oder hab ich da was falsch verstanden???
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