Funde aus dem Mittelalter....

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  • Horst D
    Heerführer


    • 08.02.2005
    • 1393
    • Speyer

    #1

    Funde aus dem Mittelalter....

    Die meisten Hortfunde werden nicht gemeldet, klagt Professor Helmut Bernhard, der Leiter des Landesamts für Denkmalpflege in Speyer. Archäologische Funde müssten angezeigt werden. Nach dem rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetz gelten antike oder mittelalterliche Hortfunde als „herrenloses Gut”. Der Finder sei demnach Besitzer des Fundes, sofern kein besonderer wissenschaftlicher oder materieller Wert besteht.

    Diese Aussage hat mich doch ein wenig überrascht....das heisst doch wenn ich was finde darf ich das behalten...lieg ich da jetzt richtig oder hab ich da was falsch verstanden???
  • seal
    Landesfürst


    • 02.12.2004
    • 747
    • Frankfurt am Main
    • Tesoro Tejon

    #2
    Die Einschränkung mit

    dem wissenschaftlichen oder materiellen Werten ist ein Kaugummibegriff den wohl jeder Landesdenkmalpfleger nach seinem Gusto auslegen kann.
    Ich denke mal das so mancher die Brocken lieber im Museumskeller verstauben lässt, als sie in Privatbesitz zu lassen.
    Das ist aber nur meine bescheidene Meinung und außerdem ist die Warscheinlichkeit einen solchen Fund mit der Sonde zu machen doch außerst gering.
    Grüße
    Tom
    Lieber ein stabiler Bunker als ein wackeliges Fertighaus

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    • jlandgr
      Landesfürst

      • 06.09.2002
      • 992
      • Mainz,RLP+Göttingen,NDS
      • Archivsuche, Detektor=Augen

      #3
      Nur mal so einwerfend, aber kommt es dabei nicht auch drauf an, ob man den Fund "zufällig", ohne gezielte Nachforschungen macht, oder eben mit der Metallsonde. Dann sollte man auch die entsprechende Suchgenehmigung haben, Erlaubnis des Grundstücksbesitzers etc., wenn man im Nachhinein keine Schwierigkeiten will, oder? Natürlich sollte man die Genehmigungen sowieso haben, aber wenn so ein Fund mit der Sonde und "ohne" Genehmigung gemacht wird, dann dürfte der Fund wohl wirklich nicht gemeldet werden, kann ich mir denken. Oder ein "zufälliger" Fund wird inszeniert? Könnte aber auch auffliegen. Ob gezielte Suche auch angenommen wird, wenn zwar keine Sonde, aber ein vorheriger Bibliotheksbesuch mit Fachpublikationen nachweisbar ist? Fragen über Fragen.
      Naja, wie auch immer, kenne mich da nicht genau aus, aber dies mal so als Gedanken zum Thema. Von Großbritannien hört man ja Wunderdinge, wie dort das Verhältnis Sondengänger zu Archäölogen geregelt ist, aber das wird hier wohl ein Traum bleiben oder gibt es irgendwo ähnliche Ansätze.
      Bin bisher aber "Archivwurm", insofern nicht so von der Materie betroffen, aber irgendwann würde ich mir schon gerne eine Sonde zulegen. Müsste aber schauen, wie das dann rechtlich aussieht, denn wenn ich suche, habe ich eigentlich wenig Lust auf Versteckspiele im Flecktarn vor Polizei/Grundstückseigentümern und neugierigen Spaziergängern (man hört ja, oder liest zwischen den Zeilen, da die wildesten Sachen angesichts der deutschen Rechtslage heraus).

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      • Horst D
        Heerführer


        • 08.02.2005
        • 1393
        • Speyer

        #4
        nehmen wir mal an, ich als speyerer ( rhein anwohner ) geh bei niedrigwasser an demselben spazieren und finde am ufer einen topf mit münzen, also nichts unbedingt weltbewegendes .....darf ich den fund behalten, eventuell sogar verkaufen, oder muss ich den auf jeden fall melden.

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        • Phobos
          Heerführer


          • 04.06.2005
          • 1290
          • Magdeburg
          • F2

          #5
          Wenn ich richtig informiert bin darf ich nur in Bayern und Hessen( Jedenfalls zwei Bundesländer) Funde als Eigentum beanspruchen. Alle anderen Länder haben ein sog. Schatzregal, d.h. alle Funde ans Land.
          D.H. aber auch das ich nicht wild rumsuchen darf, selbst in o.g. Ländern nicht. Der Eigentümer muss immer zustimmen. Vorsicht also: Sog. "Freie Natur" hat ja auch einen Eigentümer. U.U. das Land....

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