Ist Ötzi eine Leiche oder ein Bodendenkmal?

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  • aut
    Geselle


    • 17.06.2005
    • 89
    • oberösterr
    • Explorer II

    #1

    Ist Ötzi eine Leiche oder ein Bodendenkmal?

    Also, nachdem ich das hier gefunden habe, interessiert mich Eure Meinung:

    Mit seinen über 5.300 Jahren sei Ötzi die weltweit älteste Feuchtmumie, machte Hosp deutlich. Mit der Konservierung habe man Neuland betreten. Weltweit habe es keinen vergleichbaren Fall gegeben. (Zitat Ende)


    Für mich ist Ötzi eine ganz normale Leiche, die zwar das interessante Alter hat, um die Umstände zu erforschen, meiner Meinung nach gehört er aber begraben und nicht ausgestellt. Ich halte das für piätätlos.

    Was haltet Ihr davon ?
  • matin3
    Landesfürst


    • 03.01.2004
    • 745

    #2
    das gehört nun mal dazu

    naja,bevor man über andere entscheidet,sollte man sie besser selber fragen,ob sie begraben werden möchten,aber ötzi kann man ja nicht mehr fragen,er ist so sprachlos !!
    wissenschaftlich ist es höchst interressant,da ötzi auf grund der analyse eine menge erzählen kann,dadurch kann wieder ein teil der geschichtslücken geschloßen werden,es gibt sicherlich reichlich Dinge,die pietätloser sind !!!
    Das Selbst ist sich selbst verborgen.Von allen Schätzen wird der eigene zuletzt ausgegraben.
    (nach Friedrich Nietsche)

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    • aut
      Geselle


      • 17.06.2005
      • 89
      • oberösterr
      • Explorer II

      #3
      Zitat von matin3
      naja,bevor man über andere entscheidet,sollte man sie besser selber fragen,ob sie begraben werden möchten,aber ötzi kann man ja nicht mehr fragen,er ist so sprachlos !!
      wissenschaftlich ist es höchst interressant,da ötzi auf grund der analyse eine menge erzählen kann,dadurch kann wieder ein teil der geschichtslücken geschloßen werden,es gibt sicherlich reichlich Dinge,die pietätloser sind !!!

      Stimmt - und Verwandtschaft hat der auch nicht, die ein Begräbnis fordern könnte

      Aber wie ich das jetzt verfolgt habe, sind die Untersuchungen zum Alter, den Lebensumständen usw. abgeschlossen, man forscht derzeit nur mehr nach geeigneten Methoden der Konservierung, da der Körper vorerst täglich sehr viel abgenommen hat. Mit der neuen Konservierung nimmt er derzeit nur mehr 1 Gramm täglich ab und man beabsichtigt jetzt die Luft im Ausstellungsraum durch Gas zu ersetzen.

      Was mich aber interessieren würde:

      Hat jemand von Euch irgendwo schon den rechtlichen Hintergrund (Ötzi = Bodendenkmal ?) gesehen ?

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      • Bergetiger
        Lehnsmann


        • 20.01.2006
        • 46
        • NRW Dortmund
        • Garrett GTI 1500

        #4
        Hallo
        Respekt vor Leichen? Totenruhe?
        Schaut euch die Ausstellung Körperwelten an! Das ist wohl Antwort genug. Unter dem Decknamen "Kunst" wird Leichenfledderei betrieben. Echt pervers sowas!
        Da soll nochmal einer rummotzen wenn ein Sondengänger auf einem uralten Schlachtfeld buddelt!
        Gruß
        Frank

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        • astra
          Ratsherr


          • 26.08.2004
          • 238
          • Düsseldorf
          • Whites IDX-PRO-Turbo/ Tesoro Siver Sabre

          #5
          Wenn die rausbekommen wer die Nachfahren von ihm sind wird man denen die Rechnung für Bergung und Beerdigung zusenden.
          Das die Untersuchungen abgeschlossen sind ist relativ, da man die heutigen Methoden zu Grunde legt. Vielleicht gibt's in 50 Jahren wieder eine neue Errungenschaft der Technik, die ganz andere Verfahren zulässt, die weitere Aufschlüsse geben können und man ärgert sich das man das Objekt ( mehr ist er für Wissenschaftler oder Gerichtsmediziner nicht) beerdigt hat.
          Zu dem Thema muss ich mich dann auch Fragen , was man mit den in Alkohol eingelegten Gehirnen von Mördern, Verbrechern, Wissenschaftlern (z.B.Einstein), Föten, Missgebildeten Kreaturen usw vor hat. Die Museen sind voll mit Schädeln und Gebeinen, die Kirchen prügeln sich um Knochensplitter von Heiligen und Märtyrern, die sie- im Heiligen Land geborgen-, selbst auseinandergesägt haben, damit jeder ein Stückchen bekommen kann.
          In Kalkutta auf den Strassen verendete Menschen werden z.T. einer Spezialbehandlung unterzogen, damit ihre Skelette an Medizinstudenten als Anschauungsmaterial verkauft werden können.
          In der Gerichtsmedizin ist spätestens Ende mit Totenruhe und Ehre des Menschen (Ich kenne jemanden der dort arbeitet), weiterhin dann beim Bestatter in der Kühltruhe, wenn nicht schon vorher im Krankenhaus. Aber diese Betroffenen werden immerhin beerdigt.
          Zu den bereits angesprochenen Körperwelten braucht man nichts mehr zu sagen.

          Moral ist eben eine biegsame Angelegenheit

          Gruß Astra

          Kommentar

          • Thaddeus
            Einwanderer


            • 28.01.2006
            • 4

            #6
            Wie sieht es unter dem genanntem Aspekt des "Störens der Totenruhe" eigentlich mit den erhaltenen, altägyptischen Mumien aus?
            Diese wurden an einem Bestimmten Ort zur letzten Ruhe gebettet. (Eine Pyramide, eine Gruft, usw.)
            Insofern ist auts Frage schon angebracht.
            Wieso gelten die Gesetze in Bezug auf die Wahrung der Totenruhe nur für die Gegenwart, nicht jedoch für steinzeitliche oder antike Leichen?
            Haben wir keinen Respekt vor der Religion und/oder den Ritualen unserer Vorfahren, oder betrachten wir die alten Körper schlicht und ergreifend nur als Museumsstück, nicht jedoch als Mensch.
            Auch hier wieder die Frage: Wie weit darf Wissenschaft gehen?

            Kommentar

            • aut
              Geselle


              • 17.06.2005
              • 89
              • oberösterr
              • Explorer II

              #7
              Zitat von Thaddeus
              Wie sieht es unter dem genanntem Aspekt des "Störens der Totenruhe" eigentlich mit den erhaltenen, altägyptischen Mumien aus?
              Diese wurden an einem Bestimmten Ort zur letzten Ruhe gebettet. (Eine Pyramide, eine Gruft, usw.)
              Insofern ist auts Frage schon angebracht.
              Wieso gelten die Gesetze in Bezug auf die Wahrung der Totenruhe nur für die Gegenwart, nicht jedoch für steinzeitliche oder antike Leichen?
              Haben wir keinen Respekt vor der Religion und/oder den Ritualen unserer Vorfahren, oder betrachten wir die alten Körper schlicht und ergreifend nur als Museumsstück, nicht jedoch als Mensch.
              Auch hier wieder die Frage: Wie weit darf Wissenschaft gehen?
              Genau das war auch mein Gedanke und wenn ich da die Aussagen einer Schweizerin vor Gericht finde, die da angibt, sie hätte die Leiche schon vor dem eigentlichen Finder gesehen und angespuckt, um beweisen zu können, dass sie die eigentliche Finderin sei ...

              Welches Gesetz sagt eigentlich, dass Leichen ab einem bestimmten Alter keine Leichen mehr sind ....

              Kommentar

              • tiesto
                Bürger


                • 07.02.2006
                • 152
                • Saarland

                #8
                eine leiche ist und bleibt immer eine leiche.
                es ist halt schwer zu beurteilen, ob man eine leiche wie ötzi einfach in ruhe liegen lässt, oder ob man sie nicht doch wissenschaftlich untersucht.
                egal was man da macht, es gibt für beides viele vor- und nachteile. wie so oft im leben

                Kommentar

                • Sorgnix
                  Admin

                  • 30.05.2000
                  • 25923
                  • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                  • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                  #9
                  upps. alter Thread.
                  ... fast schon so alt, der könnte glatt ein Denkmal sein ...
                  lassen wir das.

                  Die eigentliche Frage ist noch nicht beantwortet worden ...

                  Ist Ötzi eine Leiche oder ein Bodendenkmal
                  Nun. Eine Leiche bleibt wohl IMMER eine Leiche.
                  ... so sie sich nicht in das zersetzt, was sie vor Beginn ihres als "Mensch" bezeichneten Daseins mal war: eine Ansammlung von Staub, Erde, Wasser, Atome etc.

                  Ein Bodendenkmal ist Ötzi sicher nicht (mehr).
                  ... denn er liegt nicht mehr im Boden

                  Aber er ist ein Kulturdenkmal.
                  Zugegeben, zwar ein etwas außergewöhnliches, aber es (er) steht für die Menschen dieser frühen Zeit. Und dieses Denkmal ist weitaus anschaulicher für den Beobachter, als manch aufgetürmter Steinhaufen o.ä. ...

                  ... und von der Sorte "Denkmal" gibt´s ja noch mehr. Die Pharaonen, ganz "normale" Mumien, etc.

                  So sehe ich das.
                  Jörg
                  Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                  zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                  (Heiner Geißler)

                  Kommentar

                  • sparrow
                    Einwanderer


                    • 28.06.2004
                    • 5

                    #10
                    Hallo,

                    ich weiss gar nicht warum Ihr Euch so aufregt. Offensichtlich graut Euch vor dem Schicksal das Eurem Körper bevorsteht.
                    Zum Thema Totenruhe solltet Ihr Euch gelegtlich mal die Friedhofsordnung des nächstgelegenen Friedhofes ansehen. Euren Resten stehen maximal 25 Jahre der "ewigen" Ruhe (wahlwiese bis zum Jüngsten Gericht) zu. Danach ist Abräumen angesagt.

                    Ewige Ruhe finden in Deutschland nur:
                    Kriegsopfer - wenn Sie denn auf den entsprechenden Friedhöfen beerdigt werden.
                    Angehörige des Jüdischen Glaubens - Ihre Friedhöfe werden in Deutschland mit absoluter Sicherheit nicht mehr verändert.
                    Und mit etwas Glück die Leichen, bzw. Leichenteile in den Museen.
                    (Allerdings: Wer einmal den Schlendrian mit Museumsgut erlebt hat, hat auch hier seine Zweifel.)

                    Zum Ötzi - Ötzi ist eine kulturhistorisch und wissenschaftlich interssante und bedeutsame Leiche - ein Kulturgut. Ein Bodendenkmal wäre er wenn er im Gletscher verblieben wäre und man diesen Bereich unter Schutz gestellt hätte.

                    Gruß

                    Sparrow

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                    • Pfälzer
                      Ritter


                      • 09.01.2006
                      • 518
                      • B.-W.

                      #11
                      Also für mich ist Ötzi ebenfalls ein Kulturdenkmal. Und noch ein bewegliches dazu. Und da keiner zur Zeit einen Anspruch auf ihn geltend machen kann, obliegt er eben der Wissenschaft.

                      Die Totenruhe zu achten - nun ja -, welche Ruhe.

                      Aber eine Sache wäre bestimmt sehr interessant. In der Annahme in ca. 50-100 Jahren könnte man genetisch ohne Probleme seine Nachkommen bestimmen.

                      Hätten die eigentlich noch ein Anrecht auf Herausgabe der Leiche ?
                      Jürgen

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                      • masterTHief
                        Landesfürst

                        • 27.11.2001
                        • 985
                        • In einer Höhle in der Erde
                        • Schlumberger Titan

                        #12
                        Nach Bundesgesetz ist eine Leiche wohl ein "herrenloser, nicht aneigenbarer Gegenstand".
                        Herausgabe der Leiche kann ich mir nicht vorstellen, ab auf den Friedhof damit.

                        masterTHief
                        - nur echt mit "TH" -

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                        • BOBO
                          Heerführer


                          • 04.07.2001
                          • 4417
                          • Coburg
                          • Nokta SimpleX+

                          #13
                          Würde mal in den Gesetzestext zur "Störung der Totenruhe" nachlesen.

                          Also genau HIER

                          Egal was mit Özi passiert oder passierte - es ist schon mal keine Störung der Totenruhe meiner Meinung nach

                          Vergleiche doch mal Deine Fragestellung mit dem Umgang von Pharaonen?
                          Zuletzt geändert von BOBO; 18.10.2006, 16:50.
                          MfG BOBO

                          Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

                          Kommentar

                          • sparrow
                            Einwanderer


                            • 28.06.2004
                            • 5

                            #14
                            Die Frage ist doch bei diesem Text:
                            1. Wer oder was ist befugt ? Ein Friedhofsgärtner z.B..
                            2. Was ist eigentlich "beschimpfender Unfug"?

                            Die "etwas" unsachgemäße Bergung wurde diesen Begriff meiner Meinung nach durchaus rechtfertigen.

                            Diese Ausstellung mit "plastifizierten Leichen" wohl noch mehr.
                            Raubgrabungen nach Militaria werden wohl auch dazu gerechnet.

                            Gruß

                            Sparrow

                            Kommentar

                            • BOBO
                              Heerführer


                              • 04.07.2001
                              • 4417
                              • Coburg
                              • Nokta SimpleX+

                              #15
                              Die Frage ist doch bei diesem Text:
                              1. Wer oder was ist befugt ? Ein Friedhofsgärtner z.B..
                              (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
                              Genau - wer war zur Auffindung vom Özi der Berechtigte? Meiner Meinung nach die Kripo - oder? Beim Auffinden war es immer noch eine unbekannte Leiche mit unbekannter Totesursache -> also Kripo

                              2. Was ist eigentlich "beschimpfender Unfug"?
                              Naja, wenn Du z.B. auf dem Friedhof rumbrüllst.

                              Die "etwas" unsachgemäße Bergung wurde diesen Begriff meiner Meinung nach durchaus rechtfertigen.
                              Meiner Meinung nach nicht. Mal ein anderes Beispiel. Ein Friedhof, welcher aufgegeben wurde muß a.G. eines Industrieparks weichen. Du findest auf dem Aushub einen Schenkelknochen und nimmst ihn an dir. So ist das nach dem Gesetz nicht mehr Störung der Totenruhe - oder? Weil ja der Eigentümer die Besitzansprüche daran aufgegeben hatte. Ohne jetzt mal Rücksicht auf die Ethik zu nehmen.
                              Zuletzt geändert von BOBO; 19.10.2006, 16:42.
                              MfG BOBO

                              Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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