das ganze wird etwas komplizierter...
um anspruch auf den fund zu haben müsste der originale eigentümer (erbe) in diesem fall überhaupt erstmal wissen, dass es diesen schatz gibt. er muss nicht wissen WO er ist.
dazu heisst es: "Eine Sache ist dann verloren, wenn sie nicht herrenlos, aber besitzlos ist." -> Das heißt, der Verlierer hält sich noch für den Eigentümer, kann aber die tatsächliche Herrschaftsmacht über sie nicht ausüben
weiss aber der (vermeintliche eigentümer) nichts von dieser sache ist sie sowohl besitzlos als auch herrenlos.
wie auch immer gelagert, verfällt nach 6 Monaten dieser Anspruch erstmalig und die Sache geht in das Eigentum des Finders über.Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben.
Im übrigen finde ich die Aussage, dass der Fund in das Fundbüro gebracht wurde recht interessant... das würde ja von Vorhinein ausschliessen, dass es sich hier um einen Schatzfund (nach BGB) handeln würde.
Damit verliert aber Grundstückseigentümer seinen 50% Anteil.
aber vlt. kann man das ja auch später noch regeln. in jedem fall hat der finder am ende geld
30k wenn er pech hat .. 500k mit etwas weniger pech .. 1mio bei keinem pech
übrigens würde es nciht helfen, wenn in seinem arbeitsvertrag irgendwas stehen würde wie "alle funde sind eigentum der firma" ... die firma bräuchte zwingend einen auftrag der eine suche nach einem schatz explizit einschliesst.
bei einer fundsache würde die regelung sowieso nicht greifen.
um anspruch auf den fund zu haben müsste der originale eigentümer (erbe) in diesem fall überhaupt erstmal wissen, dass es diesen schatz gibt. er muss nicht wissen WO er ist.
dazu heisst es: "Eine Sache ist dann verloren, wenn sie nicht herrenlos, aber besitzlos ist." -> Das heißt, der Verlierer hält sich noch für den Eigentümer, kann aber die tatsächliche Herrschaftsmacht über sie nicht ausüben
weiss aber der (vermeintliche eigentümer) nichts von dieser sache ist sie sowohl besitzlos als auch herrenlos.
wie auch immer gelagert, verfällt nach 6 Monaten dieser Anspruch erstmalig und die Sache geht in das Eigentum des Finders über.Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben.
Im übrigen finde ich die Aussage, dass der Fund in das Fundbüro gebracht wurde recht interessant... das würde ja von Vorhinein ausschliessen, dass es sich hier um einen Schatzfund (nach BGB) handeln würde.
Damit verliert aber Grundstückseigentümer seinen 50% Anteil.
aber vlt. kann man das ja auch später noch regeln. in jedem fall hat der finder am ende geld

übrigens würde es nciht helfen, wenn in seinem arbeitsvertrag irgendwas stehen würde wie "alle funde sind eigentum der firma" ... die firma bräuchte zwingend einen auftrag der eine suche nach einem schatz explizit einschliesst.
bei einer fundsache würde die regelung sowieso nicht greifen.
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