Oberpfälzer sicher: Wir wissen, wo das Bernsteinzimmer ist
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Letztendlich kann es sein... aber genauso eben auch nicht...
Mal losgelöst von der Glaubwürdigkeit und der Wahrscheinlichkeit, dass die beiden Recht haben, stelle ich mir folgende Fragen:
Dürfte eigentlich ein ehemaliger BND-Mitarbeiter
a) seinen Klar-Namen veröffentlichen
b) Angaben darüber machen, dass er BND-Mitarbeiter war
c) Angaben darüber machen, was er beim BND gemacht hat ?
Unabhängig davon, stelle ich mir auch die Frage, ob das BZ tatsächlich ein Politikum werden könnte? Würde die Tschechische Republik tatsächlich "Probleme" bekommen? Wäre der Effekt der Sensation nicht viel größer?
Würde man nicht als Schlossherr(in) alles daran geben, das zu überprüfen?
Unterstellt man, dass das BZ im / vor August 1944 aus Königsberg weggeschafft wurde, war es aber bis Schloss Friedland ganz schön lange unterwegs... so ca. 7 Monate... ganz schön lange Zeit...Kommentar
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Hihi. Das "Berndseinzimmer" (muß ich mir merken) mal außen vor, aber soweit ich mich erinnern kann gabs auf Schloß Friedland (heute Frýdlant) tatsächlich Aktivitäten in passender Zeit. Aber nicht in dem Ausmaß, wie es das "preußische Harzkabuff" erfordern würde.
Auch wenn ich den üblichen "Naahziiie-Geheimlegenden" gegenüber sonst eher skeptisch bin, aber dort wurden tatsächlich von deutschen Truppen kurz vor Eintreffen der Roten Armee Teile einer historischen Waffensammlung, Kunstgegenstände aus dem Schloß und zur damaligen Zeit übliche Militärausrüstungsteile im Brunnen versenkt.
Erstaunlicherweise blieben die bis in die 90ger Jahre dort drin und wurden da erst geborgen. Hab da mal einen Film oder Beitrag gesehen, schon ewig her, keine Ahnung mehr wo und wann.
Es hatte sich aber dabei nicht um immense kulturhistorische Güter von Weltrang gehandelt, falls das wer denkt. Die übliche "Grundausstattung" eines Burgmuseums halt und auch keine extraordinären Mengen.§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!Kommentar
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Naja, ganz ehrlich, das BZ war seinerzeit auch nur besseres Kunstgewerbe. Wertvoll schon aber nicht halb so bedeutend wie nach dem Krieg durch die DDR Kommunisten gemacht. Als Anklage was der fiese Nazionalgermane dem armen "sklawischen" Brudervolk angetan hat. (Das ist Ironie, ich schreibst dazu weil es nicht jeder versteht)





Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.Kommentar





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