Genehmigung

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  • Denarius
    Ratsherr

    • 19.09.2000
    • 279
    • NRW, IVLIACVM
    • Whites MXT, 6000 XL PRO

    #46
    Tja, - mit den Genehmigungen ist das in der Tat so eine Sache und stark davon abhängig, an wenn man als Ansprechpartner gerät.

    In erster Instanz ist dabei problematisch, dass bisher keine grundsätzlichen und allgemeingültigen Regelungen in NRW bestehen und die Genehmigungspraxis daher lokal sehr unterschiedlich praktiziert wird und oftmals rechtlich in keinster Weise wasserdicht ist. Daher scheuen sich viele Archäologen entsprechende Schriftstücke auszustellen, wenn sie nicht ohnehin Abneigungen gegen Sondengänger haben, oder Repressalien von Kollegen befürchten, sollten sie eine Kooperation mit Sondengängern eingehen.

    Daher wird meistens nur die Zusammenarbeit bescheinigt und eben keine (Grabungs-)Genehmigung erteilt. Allerdings ist hier etwas in Mache, was die Angelegenheit zukünftlich erleichtern könnte.

    Ich habe seit Jahren für mehrere Kreisgebiete eine solche Bescheinigung, die ich, nebenbei erwähnt, allerdings noch nie benötigt habe, bzw. vorzeigen mußte. Eine Bescheinigung, die den Sondengänger verpflichtet, vor der Suche für jede gewünschte Fläche eine gesonderte Genehmigung einzuholen (mittels Kartenausschnitten, Parzellenangaben, etc.) ist natürlich vollkommener Humbug und wäre praktisch das Endes des Hobbies. Ínsofern haben wir uns gegen solche Auflagen stets verwehrt und klar gesagt, dass wir bei solchen Auflagen von einer Genehmigung absehen würden.

    Wie soll das auch funktionieren ? Ich sehe Acker X, der gerade frisch gepflügt wurde und den ich gerne absuchen möchte. Also mache ich schnell zu Hause einen Schrieb fertig, packe einen Kartenausschnitt dazu und schicke ihn zum Amt. Dort wird dann geprüft, ob der Acker für meine Suche "freigegeben" wird, oder eben nicht. Falls meinem Gesuch zugestimmt wird, erhalte ich dann ungefähr zwei Wochen später meine Genehmigung. Voller Vorfreude fahre ich dann, nachdem ich den Grundstückseigentümer konsultiert habe, zu Acker X um nach Wochen des Wartens endlich dort suchen zu dürfen. Doch Pech gehabt. Der hinterlistige Bauer hat ihn schon bestellt und eine Suche ist somit nicht mehr möglich. Tja, - nun heisst es warten und im nächsten Jahr einen neuen Antrag stellen, da der erteilte nur ein Jahr Gültigkeit besitzt. Viel Spass dabei ;-)

    Es hat anders herum zu laufen und es klappt zumeist auch: Erteilung der Suche für komplette Kreisgebiete. Nennung der ausgenommenen Bodendenkmäler und Grabungsschutzgebiete durch das Amt, oder direkte Einsicht in das Kartenmaterial des Amtes. Die Außenstelle in Xanten wird somit auch nur die Suche in ihrem Zuständigkeitsbereich dulden, bzw. erlauben (für die Kreise Kleve, Viersen, Wesel und die kreisfreien Städte Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a.d. Ruhr und Oberhausen). Für den Rest sind die Außenstellen in Overath, Nideggen-Wollersheim, oder Titz-Höllen zuständig.

    Nach nun ungefähr 4 Jahren der Zusammenarbeit hat sich ein gewisses Vertrauensverhältnis entwickelt und die Kooperation macht Spass und stellt mit Sicherheit eine Bereicherung dar.

    Allerdings war es auch nicht immer ganz unproblematisch und man kann auch leicht zwischen die Stühle geraten, wenn es um die Frage geht, wem denn mögliche Funde zuerst vorgelegt werden sollen. Mitunter braucht man einen langem Atem und ein wenig Fingerspitzengefühl, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

    Bürgernah wird hier bis dato allerdings nur in den wenigsten Fällen gehandelt.

    Viel Glück weiterhin !
    Gruss,
    Denarius
    -• Ich kam, sah und fand •-

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    • Werner B

      #47
      Genehmigung

      hallo denarius,
      wie ich ja schon geschrieben habe, wollte der für essen zuständige leiter der denkmalschutzbehörde in xanten anrufen damit ich von dort eine einladung bekomme. das ist jetzt drei wochen her und bis heute habe ich nichts mehr gehört. nach seiner aussage könnte xanten eine suchgenehmigung erteilen mit der ich in NRW suchen kann, ohne angaben zu machen wo ich suche. er sagte mir auch das er zwei polizeibeamte kenne die solch eine suchgenehmigung besitzen. warscheinlich muss man erst einen wesenstest bestehen um solch eine genehmigung zu erhalten. da haben polizeibeamte mit sicherheit die besseren karten. dabei währe es doch gut wenn man mit den denkmalschutzbehörden zusammen arbeiten würde. ja, erdaushub unterliegt keiner suchgenehmigung, da ist die denkmalschutzbehörde sogar daran interessiert das wir dort suchen, warscheinlich weil sie nicht genug sucher haben die dort suchen. ich werde aber morgen mal in xanten anrufen um zu erfahren was ich weiter machen muss.


      viele grüsse werner

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      • zirpl
        Heerführer

        • 15.09.2002
        • 1729
        • Bei den 7 Zwergen
        • Tesoro Cortez

        #48
        Hey Werner,

        habe mich gestern auch auf den Dornenvollen Weg einer Genehmigung begeben! Mal sehen wie es läuft.
        Der Bürgermeister war sehr zugänglich,mal sehen wie die anderen reagieren!

        Ich hab mich von der zugänglichsten Seite gezeigt!!

        Gruß Zirpl

        Kommentar

        • Werner B

          #49
          genehmigung

          hallo zirpl,
          nachdem ich heute deine mail bekommen habe , habe ich mich weiter um eine suchgenehmigung bemüht. in xanten habe ich dann mit der zuszändigen leiterin gesprochen. es gibt zwei arten von genehmigungen, einmal die suchgenehmigung für sondengänger die in gebieten suchen in denen es zuständige stadtarchäologen gibt und dann kann man noch als ehrenamtlicher sondengänger mit einer genehmigung aus xanten suchen, in gebieten, in denen es keinen zuständigen stadtarchäologen gibt. die auflagen sind allerdings für beide die gleichen. eine falsche information war, das man für jedes flurstück eine neue genehmigung beantragen muss, sondern man kann vier bis fünf flustücke angeben auf denen man suchen möchte. wenn diese dann genehmigt sind muss man sie mit der genehmigung bei der suche bei sich tragen. ich habe am 9.1.04 einen thermin mit der leiterin der xantener aussenstelle und sie wird mir dann informationen geben wie ich weiter vorgehen muss.



          veile grüsse werner

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          • zirpl
            Heerführer

            • 15.09.2002
            • 1729
            • Bei den 7 Zwergen
            • Tesoro Cortez

            #50
            Ist..

            doch mal ne Aussage! Hört sich an als würde da der richtige Weg eingeschlagen. Ich glaube eine erfolgreiche Bescheinigung könnte die Scene verändern!

            Zirpl

            Kommentar

            • Skarabeus
              Banned
              • 30.08.2003
              • 183
              • Bayern

              #51
              Also ich hab da ja auch so nee Sache mit meiner
              Grabungsgenehmigung,

              denn ich hatte einmal geschrieben das ich
              das Bernsteinzimmer suche und eine
              Grabungsgenehmigung bei den zuständigen
              Behörden beantragt habe, und auch schon am
              ende war, weil ich abgewiesen wurde,

              ich muß dazu sagen das es nicht ganz einfach
              ist denn,

              man benötigt nicht nur eine GG sondern
              gleich mehrere,
              bei mir sah es so aus:

              1, eine vom Archäologischen Denkmalschutz,
              2, eine vom Eigentümmer,
              3, eine vom Naturschutzbehörde,
              4, eine vom Bergbauamt,

              und ich muß sagen,
              man stößt erst einmal auf wiederstand, was
              eigentlich verständlich ist,
              kommt nämlich ein jeder dann würden überall
              im Wald löcher sein, wo die Spaziergänger
              hineinfallen,

              aber wenn man den Beamten klarmacht,
              das es ein ernstgemeintes Unternehmen
              im Sinne der Allgemeinheit ist, und mann
              keine Schäden zurücklässt,
              dann sind diese Behörden auch nur Menschen,

              und ich mußte mich eines besseren belehren
              lassen,

              da ich diese Beamten auch nicht gerade
              wohlgesinnt gegenübergetreten bin, habe
              ich meine Genehmigungen doch erhalten,
              hier muß ich ein Dankeschön an die Beamten
              aussprechen mit dennen ich es zu tun hatte,

              wenn es möglicherweiße auch nicht immer
              so ist.

              Ich kann es nur jeden empfehlen, wer eine
              Grabungsgenehmigung haben will,
              keine Scheu,
              denn diese Beamten sind auch nur Menschen,

              das selbe gilt für Sondler, geht einfach hin
              und fragt nach der Genehmigung, keinen wird
              der Kopf abgerissen, im schlimmsten Fall
              ist es eine Absage,

              ich wurde auch belehrt.
              Ein Weiser Mann sprach..... Suchet so werdet Ihr finden,
              ich bin nicht Weise
              aber sag....suchet das was Ihr finden wollt, so findet Ihr alles nur nicht das was Ihr sucht, aber die Hauptsache ist Ihr findet was.

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