Tja, - mit den Genehmigungen ist das in der Tat so eine Sache und stark davon abhängig, an wenn man als Ansprechpartner gerät.
In erster Instanz ist dabei problematisch, dass bisher keine grundsätzlichen und allgemeingültigen Regelungen in NRW bestehen und die Genehmigungspraxis daher lokal sehr unterschiedlich praktiziert wird und oftmals rechtlich in keinster Weise wasserdicht ist. Daher scheuen sich viele Archäologen entsprechende Schriftstücke auszustellen, wenn sie nicht ohnehin Abneigungen gegen Sondengänger haben, oder Repressalien von Kollegen befürchten, sollten sie eine Kooperation mit Sondengängern eingehen.
Daher wird meistens nur die Zusammenarbeit bescheinigt und eben keine (Grabungs-)Genehmigung erteilt. Allerdings ist hier etwas in Mache, was die Angelegenheit zukünftlich erleichtern könnte.
Ich habe seit Jahren für mehrere Kreisgebiete eine solche Bescheinigung, die ich, nebenbei erwähnt, allerdings noch nie benötigt habe, bzw. vorzeigen mußte. Eine Bescheinigung, die den Sondengänger verpflichtet, vor der Suche für jede gewünschte Fläche eine gesonderte Genehmigung einzuholen (mittels Kartenausschnitten, Parzellenangaben, etc.) ist natürlich vollkommener Humbug und wäre praktisch das Endes des Hobbies. Ínsofern haben wir uns gegen solche Auflagen stets verwehrt und klar gesagt, dass wir bei solchen Auflagen von einer Genehmigung absehen würden.
Wie soll das auch funktionieren ? Ich sehe Acker X, der gerade frisch gepflügt wurde und den ich gerne absuchen möchte. Also mache ich schnell zu Hause einen Schrieb fertig, packe einen Kartenausschnitt dazu und schicke ihn zum Amt. Dort wird dann geprüft, ob der Acker für meine Suche "freigegeben" wird, oder eben nicht. Falls meinem Gesuch zugestimmt wird, erhalte ich dann ungefähr zwei Wochen später meine Genehmigung. Voller Vorfreude fahre ich dann, nachdem ich den Grundstückseigentümer konsultiert habe, zu Acker X um nach Wochen des Wartens endlich dort suchen zu dürfen. Doch Pech gehabt. Der hinterlistige Bauer hat ihn schon bestellt und eine Suche ist somit nicht mehr möglich. Tja, - nun heisst es warten und im nächsten Jahr einen neuen Antrag stellen, da der erteilte nur ein Jahr Gültigkeit besitzt. Viel Spass dabei ;-)
Es hat anders herum zu laufen und es klappt zumeist auch: Erteilung der Suche für komplette Kreisgebiete. Nennung der ausgenommenen Bodendenkmäler und Grabungsschutzgebiete durch das Amt, oder direkte Einsicht in das Kartenmaterial des Amtes. Die Außenstelle in Xanten wird somit auch nur die Suche in ihrem Zuständigkeitsbereich dulden, bzw. erlauben (für die Kreise Kleve, Viersen, Wesel und die kreisfreien Städte Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a.d. Ruhr und Oberhausen). Für den Rest sind die Außenstellen in Overath, Nideggen-Wollersheim, oder Titz-Höllen zuständig.
Nach nun ungefähr 4 Jahren der Zusammenarbeit hat sich ein gewisses Vertrauensverhältnis entwickelt und die Kooperation macht Spass und stellt mit Sicherheit eine Bereicherung dar.
Allerdings war es auch nicht immer ganz unproblematisch und man kann auch leicht zwischen die Stühle geraten, wenn es um die Frage geht, wem denn mögliche Funde zuerst vorgelegt werden sollen. Mitunter braucht man einen langem Atem und ein wenig Fingerspitzengefühl, um die gesteckten Ziele zu erreichen.
Bürgernah wird hier bis dato allerdings nur in den wenigsten Fällen gehandelt.
Viel Glück weiterhin !
Gruss,
Denarius
In erster Instanz ist dabei problematisch, dass bisher keine grundsätzlichen und allgemeingültigen Regelungen in NRW bestehen und die Genehmigungspraxis daher lokal sehr unterschiedlich praktiziert wird und oftmals rechtlich in keinster Weise wasserdicht ist. Daher scheuen sich viele Archäologen entsprechende Schriftstücke auszustellen, wenn sie nicht ohnehin Abneigungen gegen Sondengänger haben, oder Repressalien von Kollegen befürchten, sollten sie eine Kooperation mit Sondengängern eingehen.
Daher wird meistens nur die Zusammenarbeit bescheinigt und eben keine (Grabungs-)Genehmigung erteilt. Allerdings ist hier etwas in Mache, was die Angelegenheit zukünftlich erleichtern könnte.
Ich habe seit Jahren für mehrere Kreisgebiete eine solche Bescheinigung, die ich, nebenbei erwähnt, allerdings noch nie benötigt habe, bzw. vorzeigen mußte. Eine Bescheinigung, die den Sondengänger verpflichtet, vor der Suche für jede gewünschte Fläche eine gesonderte Genehmigung einzuholen (mittels Kartenausschnitten, Parzellenangaben, etc.) ist natürlich vollkommener Humbug und wäre praktisch das Endes des Hobbies. Ínsofern haben wir uns gegen solche Auflagen stets verwehrt und klar gesagt, dass wir bei solchen Auflagen von einer Genehmigung absehen würden.
Wie soll das auch funktionieren ? Ich sehe Acker X, der gerade frisch gepflügt wurde und den ich gerne absuchen möchte. Also mache ich schnell zu Hause einen Schrieb fertig, packe einen Kartenausschnitt dazu und schicke ihn zum Amt. Dort wird dann geprüft, ob der Acker für meine Suche "freigegeben" wird, oder eben nicht. Falls meinem Gesuch zugestimmt wird, erhalte ich dann ungefähr zwei Wochen später meine Genehmigung. Voller Vorfreude fahre ich dann, nachdem ich den Grundstückseigentümer konsultiert habe, zu Acker X um nach Wochen des Wartens endlich dort suchen zu dürfen. Doch Pech gehabt. Der hinterlistige Bauer hat ihn schon bestellt und eine Suche ist somit nicht mehr möglich. Tja, - nun heisst es warten und im nächsten Jahr einen neuen Antrag stellen, da der erteilte nur ein Jahr Gültigkeit besitzt. Viel Spass dabei ;-)
Es hat anders herum zu laufen und es klappt zumeist auch: Erteilung der Suche für komplette Kreisgebiete. Nennung der ausgenommenen Bodendenkmäler und Grabungsschutzgebiete durch das Amt, oder direkte Einsicht in das Kartenmaterial des Amtes. Die Außenstelle in Xanten wird somit auch nur die Suche in ihrem Zuständigkeitsbereich dulden, bzw. erlauben (für die Kreise Kleve, Viersen, Wesel und die kreisfreien Städte Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a.d. Ruhr und Oberhausen). Für den Rest sind die Außenstellen in Overath, Nideggen-Wollersheim, oder Titz-Höllen zuständig.
Nach nun ungefähr 4 Jahren der Zusammenarbeit hat sich ein gewisses Vertrauensverhältnis entwickelt und die Kooperation macht Spass und stellt mit Sicherheit eine Bereicherung dar.
Allerdings war es auch nicht immer ganz unproblematisch und man kann auch leicht zwischen die Stühle geraten, wenn es um die Frage geht, wem denn mögliche Funde zuerst vorgelegt werden sollen. Mitunter braucht man einen langem Atem und ein wenig Fingerspitzengefühl, um die gesteckten Ziele zu erreichen.
Bürgernah wird hier bis dato allerdings nur in den wenigsten Fällen gehandelt.
Viel Glück weiterhin !
Gruss,
Denarius



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