Muß man eigentlich beim Antrag einer Suchgenehmigung darlegen, WAS man SUCHT?
Das hat doch nie damit was zu tun was man FINDET.
Der Sonde isses wohl scheissegal, welche Genehmigung sein Herrchen in der Tasche hat. Die Piepst bei WK-II funden genau so freudig wie bei ner Cola-Dose oder einer Pfeilspitze aus der Brunzezeit.
Also ich muss dazu mal sagen das ich auch ne Genehmigung vom Amt habe (Landratsamt) die mussten diesen aber erst vom zuständigen LfD Leiter bestätigen lassen. Den ich aber seit kurzem gut kenne weil ich für´s Amt gegraben habe. War aber ein ziemlicher act! Erst musste ich auf die zuständige Gemeinde Antrag mit Plänen und so stellen. Dan mit dem Antrag ins Landratsamt die das dann ins Lfd geschickt dann kams wieder ans LA zurück und die habens mir dann per (man höre und staune) Übergabe-Einschreiben zugeschickt. Ich darf aber nur auf drei Flurnummern suchen und auch nur in der Ackerschicht usw usw. Waren insgesamt fünf oder sechs Seiten mit Abweisungen was man darf und was nicht und auf wa uuuuuunbedingt zu achten ist und Schadensersatz und so´n Müll. Ich war aber auch schon sehr erfolgreich und das in kurzer Zeit. Einen Bronzering eine schöne Nadel einen Beschlag und eine Silbermünze aus dem Mitellalter mit Wappen und allem pipapo. Echt Klasse das muss ich jetzt erst mal abgeben und erfassem lassen dann wird es restauriert und irgendwann krieg ichs dann wieder. Cool oder man muss nicht immer illegal sofern das einer tut. Ich jedenfalls werde mich immer ans Amt halten dann sind die zufrieden und ich bin´s auch. Also jetzt tun mir die Finger weh. Bis denne!
Gruss Costa
Die Unterschiede von Bundesland zu Bundesland sind teilweise recht heftig, wenn es um Genehmigungen geht. Es kommt auch immer ein wenig darauf an, wen man am Telefon erwischt. In NRW ist es bei mir recht problemlos gelaufen eine Genehmigung zu bekommen, in manchen Kreisen ist diese sogar komplett umsonst dort. Hier in Hessen schaut es schon wieder etwas problematischer aus ... man muss die Genehmigung in Wiesbaden Formlos beantragen, irgendwann melden sich die Leute dann schriftlich bei einem und dann muss man einen Termin mit ihnen vereinbahren (muß also neuerdings auf jeden Fall nach Wiesbaden fahren) wegen einem Persöhnlichen Gespräch. Die Leute stellen einem dann Fragen und wenn man diese nach ihren Wünschen beantworten kann zum Thema Bodenverfärbungen, Grabtiefe , Meldungspflicht der Funde, Gesetzlage usw.... bekommt man auch eine Genehmigung für 2 Jahre erteilt die allerdings auch um die 100 Euro kosten soll. In Bayern ist es noch schwieriger, da muss man vorher schon die Landbesitzer um erlaubnis fragen, diesen vermitteln dass ihnen 50% des Fundes zustehen, sich dies schriftlich inklusive Flurnummern geben lassen, einschicken, dann prüfen die Jungs das und man bekommt dann eventuell für die angegeben Äcker aber auch nur für diese eine Genehmigung für ebenfalls einiges an Bearbeitungsgebür. Das ist der Stand meines Wissens zu diesen drei Bundesländern ... wie es in anderen ist weiß ich nicht.
Aber es buddelt sich schon wesentlich angenehmer mit Genehmigung in der Tasche.
Da sieht man mal was es für Unterschiede sogar in einem Bundesland geben kann
Meine Nachforschungsgenehmigung ist ein Jahr gültig, gekostet hat sie nichts und Fragen musste ich eigentlich auch keine beantworten - im Gegenteil. Der Archäologe hat nur einige Bedingungen gestellt, wie z.B. nicht bei aktuellen Ausgrabungsstätten suchen, Funde korrekt melden, im Zweifelsfall nicht graben sondern bei ihm anrufen.... und bitte keinesfalls im Wald!!!
Deshalb ist es hier auch immer schwierig irgendwelche Tips zu geben, kommt halt scheinbar immer auf den zuständigen Archie an wie das abläuft.
Übrigens, wer in seinem Landkreis einen Kreisarchäologen hat, kann sich direkt an den wenden das geht dann schneller
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