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  • wolfsmond
    Heerführer

    • 19.03.2002
    • 1111
    • Kiel

    #31
    § 22 sagt u.a.;

    (1) Nicht gestattet ist
    1. das Betreten nach § 30 gesperrter Waldflächen und -wege,
    2. das Betreten von Waldwegen und sonstigen Waldflächen, in deren Bereich Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird oder Wegebaumaßnahmen durchgeführt werden,
    3. das Betreten von Flächen, die der Anzucht von Forstpflanzen dienen (Saat- und Pflanzkämpen), von Forstkulturen, Forstdickungen, Naturverjüngungen, Wildäckern und Waldwiesen,
    4. das Betreten von sonstigen forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen oder jagdlichen Einrichtungen (...) soweit dafür keine besondere Befugnis besteht.

    (...)

    § 41
    Verstöße gegen Bestimmungen des Landeswaldgesetzes


    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. entgegen § 20 Abs. 1 Waldflächen, die nicht zu einem Erholungswald (§ 26) gehören, außerhalb der Waldwege und angrenzenden unbestockten Waldflächen unbefugt betritt,
    2. entgegen § 21 im Wald unbefugt außerhalb der ausgewiesenen Reitwege und privaten Straßen reitet oder eine mit dem Reiten verbundene Auflage nach § 21 Abs. 4 nicht erfüllt,
    3. entgegen § 22 im Wald unbefugt außerhalb der dort genannten Wege und Straßen fährt,
    4. unbefugt entgegen § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 gesperrte Waldflächen und -wege, Wildäcker, Waldwiesen, Forstkulturen, Naturverjüngungen, Forstdickungen, sonstige forstwirtschaftliche, fischereiwirtschaftliche oder jagdliche Einrichtungen oder Anlagen im Wald oder Flächen betritt oder sonst benutzt, die der Anzucht von Forstpflanzen dienen oder in deren Bereich Holz eingeschlagen oder auf bereitet wird oder Wegebaumaßnahmen durchgeführt werden,
    5. entgegen § 23 Abs. 1 Nr. 5 im Wald unbefugt fährt, zeltet oder Wohnwagen abstellt, wer unbefugt Haustiere im Wald hält oder hütet, wer gezähmte Wildtiere, Haustiere oder nicht angeleinte Hunde mitnimmt,
    6. entgegen § 25 die Ruhe des Waldes stört oder die Erholung anderer Waldbesucherinnen oder Waldbesucher beeinträchtigt,
    7. einer aufgrund
    a. des § 32 Abs. 4 erlassenen Verordnung oder
    b. einer sonstigen aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung oder Satzung zuwiderhandelt,
    sofern die Verordnung oder Satzung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist;
    als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer
    8. eine Waldfläche ohne die nach § 10 Abs. 1 erforderliche Genehmigung abholzt,
    9. eine Waldfläche ohne die nach § 12 Abs. 1 erforderliche Genehmigung in eine andere Nutzungsart umwandelt,
    10. entgegen § 12 Abs. 5 Satz 2 oder Abs. 7 Satz 2 eine Waldfläche abholzt oder rodet,
    11. eine Waldfläche ohne die nach § 30 erforderliche Genehmigung oder Anzeige sperrt;
    12. ohne Waldbesitzerin oder Waldbesitzer zu sein,
    13. eine Waldfläche abholzt oder in eine andere Nutzungsart umwandelt, ohne daß die Abholzung oder Umwandlung der Waldbesitzerin oder dem Waldbesitzer nach § 10 Abs. 1 oder § 12 Abs. 1 genehmigt oder sie nach § 12 Abs. 5 Satz 2 zulässig war.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 bis 6, 7 Buchst. b und Nr. 11 kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Deutsche Mark, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 7 Buchst. a, Nr. 8 bis 10 und 12 mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark geahndet werden. § 42
    Forstschädigung


    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt im Wald
    1. Waldbäume, Waldsträucher oder die zum Schutz von Bäumen und Sträuchern dienenden Vorrichtungen,
    2. Wege, Bestandteile oder Zubehör der Wege, Dämme, Böschungen oder Gewässer,
    3. Vorrichtungen oder Warnschilder, die zur Verhütung von Unfällen angebracht sind,
    4. Zeichen oder Vorrichtungen, die zur Abgrenzung, Vermessung, Sperrung, zur Kennzeichnung von kennzeichnungsbedürftigen Waldflächen, von Versuchsflächen oder von Walderzeugnissen oder als Wegweiser dienen, insbesondere Einfriedigungen, Hecken, Geländer, Tore, Schlagbäume, Abteilungssteine oder Schilder oder
    5. Waldarbeiterschutzhütten, fischereiwirtschaftliche, jagdbetriebliche oder der Erholung dienende Einrichtungen oder Anlagen sowie ihr Zubehör

    entfernt, beschädigt, zerstört oder auf andere Weise unbrauchbar macht.

    (2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt
    1. im Wald aufgeschichtete oder gebündelte Holzstöße oder angehäufte Bodenerzeugnisse von ihrem Standort entfernt, umwirft, in Unordnung bringt oder der Stützen beraubt,
    2. Wildgattertore, Schlagbäume oder ähnliche Vorrichtungen, die zum Schutz von Saatgärten, Pflanzgärten, Forstkulturen, Naturverjüngungen, Forstdickungen oder zur Sperrung dienen, öffnet oder befugterweise geöffnete nicht wieder schließt,
    3. das zur Bewässerung einer Waldfläche dienende Wasser ableitet und dadurch diese Fläche oder ein anderes Grundstück nachteilig beeinflußt oder Gräben, Wälle oder sonstige Anlagen, die der Be- oder Entwässerung von Waldflächen dienen, verändert, beschädigt oder beseitigt,
    4. im Wald ausgediente Fahrzeuge abstellt.

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Deutsche Mark geahndet werden.

    (4) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht oder die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, können eingezogen werden. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.

    Kommentar

    • Nemesis-2
      Ratsherr


      • 30.03.2004
      • 213
      • .

      #32
      Hi Wolfsmond

      das ist ja ein Ding. Bei uns in NRW ist es fast Identisch, nur wie gesagt der passus Erholungswald steht nicht so bei uns drin.

      Ist ja Wahnsinn das sich die einzelnen Landesgesetzte so Unterscheiden.
      Blickt ja keiner mehr so richtig durch.

      Aber wie in den anderen Threads schon erwähnt: Besser man wird nicht entdeckt oder gesehen und wenn doch immer schön Freundlich bleiben.

      Kommentar

      • wolfsmond
        Heerführer

        • 19.03.2002
        • 1111
        • Kiel

        #33
        ja, leider unterscheiden sich die gesetze der länder oftmals gewaltig.
        jedenfalls sollte jedem klar sein, das er sich meist unbefugt im wald aufhält. sollte man dabei "erwischt" werden, gilt es wie nemesis-2 schon erwähnte; immer schön freudlich sein !

        @ friendly:
        bisher habe ich keine probleme mit erlaubnissen zum betreten von flächen gehabt. man muss sich nur die mühe machen beim zuständigen forstamt ect. vorzusprechen...

        Kommentar

        • Plato
          Heerführer


          • 24.01.2004
          • 5716
          • NRW, 40764 Langenfeld
          • Alles abgelegt: MD3006, MD3009, TRESORO-Cibola, XP G-MAXX, 2x Bergemagnet, Seek-Thermal Wärmebildkamera Compact XR Android

          #34
          Tja,
          dann mal alle raus aus dem Wald,
          rauf auf den Acker !!!
          Wie tarnt man sich eigentlich auf dem Acker ???
          Ich fürchte, jetzt gehts weiter mit neuen Gesetzestexten.

          Gruß,
          Stephan
          Sich nur halb so viel aufzuregen,
          bringt mehr als doppelt so viel Spass am Leben.
          Margareta Matysik

          Kommentar

          • Hajo
            Heerführer

            • 29.09.2003
            • 3112
            • NRW
            • C-Scope 1220 B

            #35
            Zitat von hoeveler1
            Tja,
            dann mal alle raus aus dem Wald,
            rauf auf den Acker !!!
            Wie tarnt man sich eigentlich auf dem Acker ???
            Ich fürchte, jetzt gehts weiter mit neuen Gesetzestexten.

            Gruß,
            Stephan
            @
            hier ist tiefste Gangart angesagt!!
            Hä?..oder wie,oder was?
            Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

            Kommentar

            • humanerror(1
              Bürger

              • 24.05.2003
              • 165
              • sachsen/dresden
              • whites

              #36
              sich nen paptraktor überziehen
              :-)

              Kommentar

              • Plato
                Heerführer


                • 24.01.2004
                • 5716
                • NRW, 40764 Langenfeld
                • Alles abgelegt: MD3006, MD3009, TRESORO-Cibola, XP G-MAXX, 2x Bergemagnet, Seek-Thermal Wärmebildkamera Compact XR Android

                #37
                na ja, ein Papptraktor ist schon eine gute Idee ,
                aber um mal aufs Thema zurückzukommen, wenn mich jemand
                beim sondeln fragt, was ich da gerade mache, bekommt sie/er immer eine ordentliche Erklärung. Habe bis jetzt nur gute Erfahrung mit dieser Verhaltensweise meinerseits gemacht und werde es auch weiter so halten.
                Es gab sogar mal einen tollen Tip von einem Renter bei so einer Begegnung.

                Gruß,
                Stephan
                Zuletzt geändert von Plato; 18.05.2004, 20:18.
                Sich nur halb so viel aufzuregen,
                bringt mehr als doppelt so viel Spass am Leben.
                Margareta Matysik

                Kommentar

                • wolfsmond
                  Heerführer

                  • 19.03.2002
                  • 1111
                  • Kiel

                  #38
                  ist ja mein reden... es kommt immer darauf an wie man sich begegnet !

                  Kommentar

                  • Hajo
                    Heerführer

                    • 29.09.2003
                    • 3112
                    • NRW
                    • C-Scope 1220 B

                    #39
                    genau ! Wolfsmond,
                    ich habe diese Erfahrung schon einige Male erlebt!
                    Das alte Motto gilt noch!!...wie es in den Wald hereinschallt,so schallt es auch heraus!!
                    ...Ausnahmen bestätigen die Regel...oder??
                    Uli
                    Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

                    Kommentar

                    • guba
                      Bürger

                      • 06.01.2003
                      • 140
                      • Wien

                      #40
                      Als ich muss sagen das ich einfach aus Vorsicht dem "normalen" nicht Sondler aus dem Weg gehe. Im Rucksack die Sonde (schaut leider recht weit raus) und nicht zu sehen, unter dem Rucksack den Klappspaten. Man muss es ja nicht erhausfordern.
                      Und wenn sich eine Begegnung mal nicht vermeiden lässt dann einfach freundlich sein, so wie man in den Wald ruft....

                      In letzter Zeit bin ich öfters bei Götzendorf bei Wien unterwegs. Dort sind Hauptsächlich Felder und dazwischen kleine Baumgruppen die guten Sichschutz bieten. Dort suche ich meistens.

                      Noch ein kleine Tipp, ich nehm immer einen Feldstecher mit. Hat 2 Vorteile:

                      1. Man kann aufgrund des falchen Geländes alle Felder rundherum einsehen. Da sieht man ob eventuell Gassiegeher oder Bauern unterwegs sind. Außerdem gibts dort Rehe, Fasane..., ohne Ende. Auch lieb anzuschaun.

                      2. Wenn man gefragt wird warum man da so durchs Gemüse schlüpft dann kann man sagen das man Tiere beobachten will.

                      So gabs bisher keine Probleme, ich bin einfach lieber ungestört. Und wenn man Punkt 1 beachtet dann braucht man auch Punkt 2 nicht wirklich oft

                      Zur Kleidung möcht ich nur sagen. Ich zieh meine alte Bundesheerhose und schwarzen Pullover/ Jacke an. Sind erstens sehr widerstandsfähig und da machts nix wenns dreckig wird. Dazu ist man nicht gleich auf 5 Kilometer gegen die Sonne zu erkennen und es schüttelt nicht jeder gleich den Kopf wenn man in der Zivilisation herumgeistert.

                      Na dann, immer freundlich bleiben,

                      lg Bernhard
                      Sachen gibts, die gibts nicht.

                      Kommentar

                      • wolfsmond
                        Heerführer

                        • 19.03.2002
                        • 1111
                        • Kiel

                        #41
                        @ bernhard:

                        wie sieht es denn in österreich mit der rechtslage aus? ähnlich wie bei uns?
                        vermutlich sind die österreicher (bauern, jäger usw.) auch etwas aufgeschlossener und freundlicher als die sturköpfigen norddeutschen...

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                        • Friendly

                          #42
                          tarnung

                          Hallo leute,

                          wie ich sehe reges Treiben was die Beiträge angeht.
                          Auf dem Acker schlage ich Nachtsuche mit Nachtsichtgerät vor
                          Blendgranaten, falls Fremde erscheinen.
                          Ne im Ernst, ich mache mir nicht die Mühe, wenn ich fernab meiner heimatlichen Gefilden suche den Förster zu recherchieren. Das hat natürlich zur Folge das, wie wolfsmond ja schrieb, etwas illegales tu. Der Gesetzestext sagtsja klar aus. Ist halt so. Jedem das seine.
                          Wenn mich dann so ein Förster erwischt, naja was soll dann schon kommen außer einem DuDuDu angepupe.Vor Gericht, ist doch lachhaft.
                          Ist nicht schön das ich so handle, fühl mich auch nicht wirklich wohl dabei, sonst würde ich mich ja auch nicht tarnen aber leider ist ja alles so kompliziert in Deutschland.
                          Und zu der Waffe in der Dose hmmmmmmmmmmmm naja lechz sabber, die würde ich wohl melden aber dann darum bitten das ich sie abändern lassen kann um sie dann behalten zu können
                          so erst mal
                          Gruß Thorsten

                          Kommentar

                          • guba
                            Bürger

                            • 06.01.2003
                            • 140
                            • Wien

                            #43
                            hmm, gute Frage. Ich werd gleich mal zaus nachschaun. Hab eh ein Exemplar des Bundesforstgesetzes zuhause. Aber ich glaub im Erholungswald darf man fast überall herumlatschen....


                            Muss erst mal nachlesen, Info kommt noch.

                            lg Guba
                            Sachen gibts, die gibts nicht.

                            Kommentar

                            • aloisss
                              Ratsherr


                              • 06.03.2004
                              • 245
                              • kassel
                              • Black Knight Magpie

                              #44
                              also ich kenne die verschiedenen gesetze der jeweiligen länder nicht alle aber bei mir im bundesland (NRW) z.b. ist das verlassen der wege selbstverständlich gestattet.
                              man darf sich sogar was von den sträuchern, pflanzen .... abschneiden und mitnehmen , solange es für den privaten gebrauch ist

                              bei natur und landschaftsschutzgebieten sieht das dann natürlich anders aus.

                              auch bei den schutzgebieten muss man wie ich in erfahrung bringen konnte unterscheiden. denn zum teil ist auch das verlassen der wege in schutzgebieten erlaubt "wenn es nicht ausdrücklich durch hinweisschilder verboten wird".

                              ich jedenfalls begebe mich erst garnicht in ein schutzgebiet wenn ich schon von weiten die grünen schilder sehe

                              gibt ja genug wald und flur.

                              was das ausfindig machen des försters etc. anbelangt..... naja..... das werden wohl die wenigsten machen. wird man erwischt sollte man halt schön freundlich bleiben und dem waldmenschen kann man ja auch erklären was man dort tut.

                              entweder schickt er einen weg oder lässt einen weitersondeln.


                              wenn man auch immer schön seinen unrat mitnimmt und seine kleinen löcher auch IMMER zubuddelt, würden wir schon einmal einen positiven beitrag für unsere spezies beitragen

                              gruß und gut fund


                              aloisss

                              Kommentar

                              • der Mainzer
                                Banned
                                • 05.03.2004
                                • 304
                                • bei Mainz am Rhein!!
                                • Profi Gerät: Whites MXT!!!

                                #45
                                Ein Sehr guter Tipp,

                                Hallo,

                                ich hab sehr gute erfahrnug damitt gemacht:

                                Also, wen ich wo Sondeln gehe egal auf Acker oder im Wald,
                                nehme ich immer ne Flasche Qualitätswein oder Champagner mit!!!

                                Und wen der Förster oder der Bauer kommen sollte,
                                schenke ich dem ne Flasche und sage:

                                Wen ich was Wertvolles finden sollte gebe ichs dir!!

                                und danach freuen sie sich (war bisher immer so) und haben nichts mehr dagegen wen du wieder mal sondeln kommst!!

                                Natürlich ist auch das dazuzusagen:
                                Löscher oder Grater immer wieder zu machen!!

                                sonst funzt der Tipp warscheinlich nicht!!

                                MfG

                                Johannes
                                Wer nicht sucht, der Findet auch nicht`s

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