Bergung eines Grabes
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also ehrlich gesagt hab ich mir das mal genau durchgelesen . und meiner meinung nach war da von anfang an KEIN gedanke oder so auf grabschändung da er doch schon im ersten beitrag nach behörden und so gefragt hat.
aber andere frage, da die toten ja angehörige haben , hätten die es doch schon beantragen können diese toten umzubetten wenn das gewollt worden wäre oder?
Naja Immer Diese Vorurteile.sachsenland ist ein gutes land.Kommentar
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Wenn er hätte könnte er eventuell aber auch nicht und überhaupt ist ja vielleicht auch was ganz anderes gemeint......
Also jetzt atmen wir mal wieder alle gaaaaaaaanz tief durch und dann sollte wieder gut sein...
1. Klang aus dem ersten Beitrag schon irgendwie raus, dass der Kollege natürlich darauf spekulierte eventuell Orden etc. abzustauben... das unterstell ich dir jetzt mal ganz einfach.
2. Ist es schon ok wenn mal klar gestellt wird, dass es eben nicht um "Raubgräberei" geht und dass sowas hier auch nicht geduldet wird. Der Kollege hat ja scheinbar schon mehrfach Probleme bei der richtigen Formulierung seiner Beiträge (siehe Beitrag Bandenkampfabzeichen).. ein wenig viele Zufälle mit "nene eigentlich ganz klar hab ich das soooo nicht gemeint und ist alles nur ein Missverständnis.." Also ist ein wenig Skepsis schon angebracht.
3. Gibts auf die Frage eigentlich nur EINE richtige Antwort und die wurde schon gegeben ---> Volksbund informieren. Eventuell auch die lokalen Behörden (Polizei, etc.) einschalten --> allerdings nur wenn Omas Angaben denn auch zuverlässig sind und genaue Ortsangaben wirklich vorhanden sind.
4. Sind gegebenenfalls bei den Toten liegende Beigaben (Orden, Ringe, Uhren etc.) Eigentum der Nachkommen und werden definitiv nicht vom Volksbund an Dritte ausgehändigt. Solche Funde landen normalerweise bei der WaSt und verstauben dann dort in Kartons... kann den geneigten Sammler natürlich ärgern (ginge mir nicht anders) ist aber so.Kommentar
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<snip> Bergung eines Grabes... was muss ich beachten und informieren.</snap>
Hört sich nach dem typischen Raubgräber an
Kein Wunder das alle schlecht von uns denken, machen wir ja auch schon selbst von uns. Im Text steht wohl nichts, was den Zeigerfinger eines/oder mehrer Oberlehrer benötigt! Freundliche Hinweise gab es ja nun auch.
Das einzige zum meckern wäre wohl das erwähnen der Abzeichen
Zu dem Grab:
Ich(mit Oma) würde dort mit einer Sonde drüber gehen und schauen, ob etwas ein Siganl wirft, dann eventuell(um sicherzustellen, das es kein sonstiges Metall ist) kurz angraben und beim dem geringsten Verdacht die zuständigen Behörden informieren.
Wenn du dann schonmal dabei bist, kannst du auch gleich was spenden, die brauchen immer Geld.
Falls Abzeichen vorhanden sein sollten, sollte es der Anstand alleine hergeben, diese auch bei Zufallsfunden von Gräbern nicht zu behalten, sondern abzugeben, diese dienen ja nicht nur zur Identifizierung sondern wollen auch manchmal die Verwanten gerne ein Andenken an den Opa/Vater haben.
In diesen Sinne,
ODASKommentar
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Hallo
also meine Großmutter weiß um meiner "Macke" bezüglich des Sondeln und da die Älteren Herrschaften ja nun noch besser wissen wo was liegt hatte ich sie mal ein bißchen "Ausgeqeutscht".
Nach einigem Zögern welches sich über 2 Tage erstreckte gab sie mir folgenden Tip.
In ihrer Alten Ortschaft wurden zum Kriegsende in einem Waldstück von ihr und anderen 7 Angehörige der Waffen-SS begraben. In voller Uniform mit Abzeichen etc.
Die SS war zu diesem Zeitpunkt in der Ortschaft um dort Geräte und Technik in einem See zu versenken.
Diese 7 Mann schafften es nicht mehr vor der Roten Armee zu fliehen.
Das Grab wurde einige Jahre von den Kindern gepflegt und dann aber "Plattgemacht". Auch wurde es Verboten dort Blumen hinzustellen.
Da sich der Ort nur 17km von mir Entfernt befindet und meine Großmutter die genaue Stelle kennt möchte ich gerne von euch wissen was alles zu beachten ist bzw. wer Informiert werden muss!
JuristikaPZ
dieser beitrag wurde von juristikaPZ nachträglich nicht editiert.
1. er fragt doch ganz klar:
1.1 was ist zu beachten?
1.2 wer muß informiert werden?
welche von diesen beiden fragen wurde also nicht verstanden?
2. wenn er an grabräuberei denken würde, warum sollte er das hier öffentlich machen?
dazu fällt mir jetzt nix ein!
grabräuberei wird hier nicht geduldet. und das ist gut so!
vollkommen richtig!
allerdings fragt hier niemand, ob der oben zitierte kollege überhaupt eine grabungserlaubnis hat. selbst wenn er eine hätte, sie gilt nicht für waldstücke, in keinem bundesland! gerade in wäldern besteht u.a. ebenfalls die gefahr die totenruhe zu stören.
verstöße gegen die auflagen, die mit einer grabungserlaubnis verbunden sind, werden hier viel zu oft kommentarlos hingenommen.
beispiel: "ich war mal eben im wald sondeln..."
juristikaPZ hat lediglich 2 bis 3 schlüsselwörter verwendet, bei denen die meisten hier gleich "rotsehen", die für viele hier ein synonym für "untouchable" sind....Zuletzt geändert von gualdim; 27.08.2006, 00:04.
Kommentar
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nun...
der kollege ist wohl bisle im "ich hab was gefunden" fieber.....und weis jetzt das eben die sache nicht allein und mit sonde zu klären ist.
zitat von gauldim:
allerdings fragt hier niemand, ob der oben zitierte kollege überhaupt eine grabungserlaubnis hat. selbst wenn er eine hätte, sie gilt nicht für waldstücke, in keinem bundesland! gerade in wäldern besteht u.a. ebenfalls die gefahr die totenruhe zu stören.
verstöße gegen die auflagen, die mit einer grabungserlaubnis verbunden sind, werden hier viel zu oft kommentarlos hingenommen.
beispiel: "ich war mal eben im wald sondeln..."
sieh mal forenregeln....
ich denke :jeder ist seines glückes schmied und wenn es mal klingelt und die herren in grün vor der tür stehen...muss man damit SELBST klar kommen und nicht das forum.Zuletzt geändert von Dirk.R.; 27.08.2006, 00:55.Kommentar
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@Fualdim *gg* ne im Ernst natürlich @gualdim:
Ich hoffe nicht dass du mit deinem Kommentar eine "Ordnungswidrigkeit" (sondeln ohne Genehmigung -- und ich mein jetzt nicht auf ausgewiesenen Bodendenkmälern, sondern eher bei Bauer Hein am Feld) mit dem plündern eines Grabes gleichstellst?
Erst mal finde ich auch ist egal ob es wirklich passiert oder nicht, bei zweideutigen Beiträgen zu dem Thema ist es richtig und wichtig für uns alle im Forum, dass immer wieder auch der mahnende Zeigefinger gehoben wird.Kommentar
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@Fualdim *gg* ne im Ernst natürlich @gualdim:
Ich hoffe nicht dass du mit deinem Kommentar eine "Ordnungswidrigkeit" (sondeln ohne Genehmigung -- und ich mein jetzt nicht auf ausgewiesenen Bodendenkmälern, sondern eher bei Bauer Hein am Feld) mit dem plündern eines Grabes gleichstellst?
Erst mal finde ich auch ist egal ob es wirklich passiert oder nicht, bei zweideutigen Beiträgen zu dem Thema ist es richtig und wichtig für uns alle im Forum, dass immer wieder auch der mahnende Zeigefinger gehoben wird.
ich meinte sondeln ohne genehmigung in geschützen gebieten, wie zb. wäldern, hier speziell die suche nach grabhügeln aus der bronze und eisenzeit.
und ja, kollege revo, das stelle ich absolut mit dem plündern eines soldatengrabes aus der zeit des zweiten weltkrieges gleich!
Kommentar
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Ich denke, für eine Grab-Bergung ist es scheissegal zu erwähnen, dass dort
SS-Soldaten liegen, die natürlich in voller Uniform mit allen Orden und Ehrenzeichen bestattet wurden.
Die entsprechenden Gegenreaktionen sind und waren deshalb m.M. berechtigt.
Der Sachverhalt ist - wie es aussieht - geklärt.bang your head \m/Kommentar
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A
Na hätte ick dat gewusst hätte ich nen Lieben Moderator zuerst fragen sollen.
Ich schreibe oft bevor ich denke.
Werde mich jedenfalls mit den Herren vom Volksbund morgen in Verbndung setzen und dann sehen was kommt.
Sollte ich dabei sein dürfen bzw. Fotos von machen dürfen werde ich wenn das OK ist diese hier Einstellen.
JuristikaPZDer letzte macht das Licht aus.Kommentar
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