Brief an Kulturstaatsminister Neumann

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  • IG Phoenix
    Heerführer

    • 17.05.2002
    • 1106
    • Uplengen
    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

    #1

    Brief an Kulturstaatsminister Neumann

    Brief an den Kulturstaatsminister Neumann

    Liebe Sondengängerinnen und Sondengänger,

    der Verband Deutscher Sondengänger und Heimatforscher (VDSH) hat einen Brief an den Kulturstaatsminister Neumann gerichtet.

    Mit diesem Brief tun wir unsere Position kund, zur Einführung eines bundesweiten Schatzregals durch die, von dem Verband der Landesarchäologen initiierten und vom Bundeskulturausschuss angestrebten, Hinzufügung einer Ergänzung an den §984 BGB, die da lauten soll:
    " Archäologische Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung werden mit der Entdeckung Eigentum des Bundeslandes in dem sie entdeckt werden".

    Diese Formulierung geht über die Formulierung in den meisten
    Denkmalschutzgesetzen weit hinaus. Dort heißt es überwiegend:
    " ... archäologische Funde, die bei staatlichen Grabungen entdeckt werden, gehen mit ihrer Entdeckung in das Eigentum des Bundeslandes über".

    Bei dieser Formulierung, wie sie in den meisten Denkmalschutzgesetzen zu finden ist, werden die Funde bei privaten Nachforschungen vom Schatzregal nicht erfasst und bleiben im Eigentum von Entdecker und Grundstückseigentümer.

    Mit der von den Landesarchäologen angestrebten Formulierung würden dagegen alle Funde die von Sondengängerinnen und Sondengängern bei privaten Nachforschungen entdeckt werden mit der Entdeckung automatisch zum Landeseigentum werden. Wir würden somit bundesweit sächsische Verhältnisse haben. Es gibt zwar Genehmigungen für die Suche, aber alle Funde müssen entschädigungslos abgegeben werden.

    Wir wenden uns grundsätzlich gegen die Einführung eines Schatzregals, ist dieses aber nicht zu verhindern, dann wollen wir erreichen, dass im Gegenzug eine klare und gerechte, sich am Marktwert des Fundes orientierende, gesetzliche Reglung getroffen wird, wie der Entdecker und der Grundstückseigentümer entschädigt werden. Die bisherigen Entschädigungsregeln, so es sie überhaupt gibt, sind dem Denkmalschutz gegenüber kontraproduktiv, da sie die Unterschlagung der Funde geradezu herausfordern.

    Als Vorlage sehen wir den britischen "Treasure Act", da diese Reglung seit vielen Jahren erfolgreich und für alle Beteiligten mit zufriedenstellenden Ergebnissen praktiziert wird.

    Wir bitten alle Sondengängerinnen und Sondengänger, den Brief von unserer Homepage www.vdsh-ev.de herunterzuladen, auszudrucken und an den Kulturstaatsminister zu senden.

    Je mehr Briefe er erhält um so erfolgreicher machen wir auf unsere Interessen aufmerksam.

    Wir müssen endlich aktiv worden und für unsere Interessen einstehen, statt immer nur abseits zu stehen und zuzusehen! Kopf in den Sand hat noch nie ausgereicht.

    Viele Grüße

    Walter
  • elhacky
    Geselle


    • 06.06.2005
    • 75
    • Brandenburg
    • Whites Classic 3 Plus, MD 3006

    #2
    mmmhhhhHH hört sich für mich doch erstmal vernünftig an? Was sagen die alten Hasern denn dazu?
    Würde das auch heißen, dass ich, wenn ich z.B. einen Stahlhelm finde den auch melden muss bzw. es dem Land gehört?

    Bin ja mal auf Eure Antworten gespannt.
    Rechtschreibfehler sind mein eigenes geistiges Eigentum und dürfen gesammelt werden.

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    • masterTHief
      Landesfürst

      • 27.11.2001
      • 985
      • In einer Höhle in der Erde
      • Schlumberger Titan

      #3
      Ich argumentiere vehement seit Jahren gegen den (Un)Sinn des Schatzregales.

      Es geht hier um einen wesentlichen Teil des Vereinszweckes des VDSH e. V., die Abschaffung (bzw. den Nichtgebrauch) des Schatzregales.
      Wenngleich auch "nur" drei Bundesländer kein Schatzregal eigeführt haben, weil deren Denkmalschutzgesetze so hervorragend durchdacht und dem
      Denkmalschutzzweck wie auch der wissenschaftlichen Auswertung von Funden hinreichend Genüge leisten, so sind es doch (Bayern, NRW und Hessen) recht flächengroße Bundesländer - mit entsprechend viel Schätzen im Boden - die auch ohne dieses Denkmalschutz-Paradox "Schatzregal" auskommen.
      In diesen Ländern dürften die Fälle der Fundunterschlagung erheblich niedriger
      sein als in den Ländern mit Schatzregal.

      Wem als Schatzsucher, Finder/Entdecker von Schätzen oder verlorenen Gegenständen an der Durchsetzung der Eigentumsregelungen des BGB gelegen ist (kleinster gemeinsamer Nenner!?) und die Möglichkeit haben bzw. behalten möchte, (Mit)Eigentümer solcher Gegenstände zu werden, der kalten Quasi-Enteignung durch die Hintertür (Schatzregal) entegentreten möchte, ...
      ... der ist aufgerufen, an der Aktion "Brief an Kulturstaatsminister" teil zu nehmen und
      ... sollte sich überlegen, ob er nicht (auch wegen der weiteren Ziele des VDSH) diesem Verein als Mitglied beitritt.

      Gruß

      masterTHief
      - nur echt mit "TH" -

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      • Cowboybasti
        Heerführer


        • 07.04.2006
        • 2208
        • Süd-Niedersachsen
        • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

        #4
        jap stimme da voll zu .
        ich persönlich muss auch sagen das wenn es bei uns ein solches schatzregal gäbe wo alles dem staat gehört, die würden von mir dann NIX sehen!
        und glaube, bei dieser meinung bin ich nicht der einzige.
        aber zum glück is es nicht so.

        und wenn man anders denkt, dass alle bodenfunde gemeldet und abgegeben werden müssen , wie gucken die dann , wenn man sämtliche kleinmünzen wie vergammelte reichspfennige, oder die WK2-münzen die total hin sind. also halt kleinmünzen und knöpfe die ja am meisten gefundenwerden .
        will mal wissen wie viele münzen da pro jahr so aus dem boden gezogen werden , die archeologisch absolut keinen wert haben und was die dann damit machen!?

        ich bin dabei
        Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

        Kommentar

        • IG Phoenix
          Heerführer

          • 17.05.2002
          • 1106
          • Uplengen
          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

          #5
          Hallo,

          habt Ihr schon den Brief abgeschickt?

          Viele Grüße

          Walter

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          • Cowboybasti
            Heerführer


            • 07.04.2006
            • 2208
            • Süd-Niedersachsen
            • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

            #6
            hi

            ich hab ihn gestern abgeschickt und hoffe auch das da noch viele andere folgen!
            Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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            • Pfälzer
              Ritter


              • 09.01.2006
              • 518
              • B.-W.

              #7
              Hi Cowboybasti
              Und ich hoffe das ihn außer dir, auch kein anderer aus diesem Forum abschickt.
              Der Thread über dieses Thema ist in anderen Foren aus vielseitigen Gründen mal wieder eskaliert bzw. schon geschlossen worden.
              Fakt ist, das Walter hier im Forum euch noch nicht gesagt hat, dass dieser Brief nur das Anschreiben des Vereins darstellt.
              Was da als Anhang noch vorhanden ist(den gibt es wirklich), kennt außer Walter und wenigen Eingeweihten anscheinend keiner.
              Und ich persönlich kann jeden nur warnen, für etwas zu stimmen, dessen tatsächlicher Inhalt unbekannt ist.
              Und irgendwelche anonym verschickten Briefe an den Herrn Kulturstaatsminister landen in Ablage "P". Wen interessiert schon die Meinung von einem/einer Unbekannten ?
              Gebt lieber eure Stimme mit Namen hier ab:

              Das habe ich persönlich schon getan. Dort kann man wenigstens nachlesen, um was es wirklich geht.
              Meine Meinung
              Jürgen
              Zuletzt geändert von Pfälzer; 28.03.2007, 11:54.
              Jürgen

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              • ruine13
                Landesfürst


                • 07.02.2005
                • 780
                • Duisburg

                #8
                Zitat von IG Phoenix
                " Archäologische Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung werden mit der Entdeckung Eigentum des Bundeslandes in dem sie entdeckt werden".
                Zitat von Cowboybasti
                und wenn man anders denkt, dass alle bodenfunde gemeldet und abgegeben werden müssen , wie gucken die dann , wenn man sämtliche kleinmünzen wie vergammelte reichspfennige, oder die WK2-münzen die total hin sind. also halt kleinmünzen und knöpfe die ja am meisten gefundenwerden .
                will mal wissen wie viele münzen da pro jahr so aus dem boden gezogen werden , die archeologisch absolut keinen wert haben und was die dann damit machen!?
                Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier nur um herausragende, historisch wertvolle Funde. Da dürfte der meiste WKII-Kram wohl nicht darunter fallen. Wirklich wichtige Funde (Beispiel Himmelscheibe etc.) gehören meiner Meinung eh der Allgemeinheit und ins Museum. Bei allerdings angemessener Entschädigung des Finders/Grundstückeigentümers.
                Ich sondle zwar selbst nicht, bin da allerdings familiär vorbelastet. Mein Vater hat in den 70er und 80er Jahren in NRW jede Menge römische Relikte mit selbstgebauten Detektoren gefunden und diese alle gemeldet. Anschließend bekam er sie zurück - mit wissenschaflicher Auswertung, perfekt bestimmt und gezeichnet. Auch da waren einige historisch wichtige Sachen dabei, aber wohl nichts Herausragendes. Sein Kollege hat aber wohl mal eine absolut einzigartige Goldmünze gefunden - als Entschädigung bekam er eine 1:1-Replik (plus Geld, wenn ich mich nicht täusche) und die Münze steht jetzt im Museum. Gute Regelung. Keine Entschädigung der Finder fördert allerdings tatsächlich das Nichtmelden der Funde - schließt in der Praxis ein Übergang in das Eigentum des Bundeslandes eine Entschädigung aus? Das wäre in der Tat eher kontraproduktiv. Ansonsten finde ich die Regelung eigentlich weniger tragisch, 99% aller hier gezeigten Funde dürften die Archäologen eh nicht interessieren.

                Gruß

                Markus
                IN GIRUM IMUS NOCTE ET CONSUMIMUR IGNI

                Kommentar

                • IG Phoenix
                  Heerführer

                  • 17.05.2002
                  • 1106
                  • Uplengen
                  • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                  #9
                  Zitat von Pfälzer
                  Hi Cowboybasti
                  Und ich hoffe das ihn außer dir, auch kein anderer aus diesem Forum abschickt.
                  Der Thread über dieses Thema ist in anderen Foren aus vielseitigen Gründen mal wieder eskaliert bzw. schon geschlossen worden.
                  Fakt ist, das Walter hier im Forum euch noch nicht gesagt hat, dass dieser Brief nur das Anschreiben des Vereins darstellt.
                  Was da als Anhang noch vorhanden ist(den gibt es wirklich), kennt außer Walter und wenigen Eingeweihten anscheinend keiner.

                  Jürgen
                  Hallo Jürgen, hallo Cowboybasti,

                  wie ich bereits in einem anderen Forum geschrieben habe, haben wir lediglich Meinung zum Thema Schatzregal zusammengefasst und als Anlage die Quellen mitgesandt. Eine dieser Quellen ist z. B. hier zu finden. http://www.fak12.uni-muenchen.de/ka/...-Schriften.htm

                  Unter Punkt 23 ist eine Ausarbeitung zum Thema: "Geld ist der beste Schatzhüter" aufgeführt. Der Autor, selbst Archäologe, führt darin aus, weshalb staatliche Stellen zum Schutz der archäologischen Funde, diese Funde ankaufen sollten.

                  Das Rechtsempfinden der Bevölkerung ist nun einmal so, dass es kaum jemanden gibt, der einsieht, warum er einen Fund, welcher immer auch einen Marktwert besitzt, zum Nulltarif an den Staat abgeben soll. Es soll aber tatsächlich ca. 20 Sucher in Deutschland geben, die dies tun würden. (Jedenfalls so lange, wie sie selbst noch nichts wirklich wertvolles gefunden haben)

                  Der Gesetzgeber selbst, hat im § 984 BGB festgelegt, dass sowohl der Entdecker eines Fundes, als auch der Eigentümer des Gegenstandes in dem der Fund verborgen war (in der Regel ist das der Grundstückseigentümer) an dem Fund Eigentümer werden.

                  Durch das Schatzregal wird diese Reglung je nach Bundesland unterschiedlich ausgehebelt. Die gem. BGB eigentlich vom Gesetzgeber als Eigentümer vorgesehenen Personen müssen ihre Funde, also ihr Eigentum, dem Staat abliefern. Auch hier gibt es eine weite Bandbreite, welche Funde abzugeben sind. Diese Bandbreite endet bei den Funden von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung, deren Abgabe in allen 16 Bundesländern, also auch den Schatzregalfreien so geregelt ist.

                  Um es hier nochmal ganz deutlich zu schreiben, da es gerne in der Argumentation verdreht wird.

                  Es hat niemand etwas dagegen, dass alle archäologischen Funde gemeldet werden. Es hat niemand etwas dagegen, dass alle archäologischen Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung abzuliefern sind, aber die MAsse der Sondengänger und Heimatforscher haben etwas dagegen, dass dies ohne Entschädigung zu erfolgen hat.

                  Wer in der DSM 7 und DSM 8 nachliest, wird den Bericht über den Heimatforscher Beßler (kein Sondengänger) finden. Erst vor ein paar Monaten hat das Landgericht ihm bestätigt, dass er der Eigentümer der archäologischen Funde ist und hat Bayern dazu verurteilt ihm dafür 60.000 Euro zu bezahlen. Die Funde - und das soll auch so sein - verbleiben in der Obhut des Staates und können weiterhin dort ausgestellt werden, wo sie schon seit der Entdeckung ausgestellt waren.

                  Der Gesetzgeber und auch die Gerichte, so das OLG Düseldorf in einem Grundsatzurteil, setzen dieses Recht der Eigentümer jeweils um.

                  Es ist also nichts unrechtmäßiges und es ist vom Gesetzgeber so gewollt, dass ein Entdecker an seinen Funden partizipiert. Wir sollten uns also nicht einreden lassen, dass eine Entschädigung etwas schlechtes ist oder für Geldgeilheit spricht. Es ist das gesetzlich verbriefte Recht der Bürgerinen und Bürger.
                  Wenn eine Handvoll Sondengänger auf diese Recht verzichten wollen, dann üben sie aber genau dieses Recht aus. Denn nur was einem gehört, kann man an den Staat verschenken.
                  Nur - die Masse der Sondengänger und Heimatforscher wollen auf dieses Recht nicht verzichten. Es hindert die Mitglieder von DIGS ja niemand in diesem Lande ihre Funde an das Land zu verschenken, aber man sollte doch jeden seine eigene Entscheidung darüner lassen, seine Funde an das Land zu verkaufen, oder im Falle der Einziehung eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

                  Viele Grüße

                  Walter

                  Kommentar

                  • Entetrente
                    Bürger

                    • 30.03.2001
                    • 167
                    • Düsseldorf
                    • Minelab Souvereign/ MXT

                    #10
                    Hallo Walter

                    Hallo Walter,
                    du kannst meinen was du willst.

                    Doch du solltest nicht behaupten das 30000 Sondengänger und Heimatforscher
                    hinter dir stehen.

                    Oder gar hinter dem Vdsh.
                    Der mittlerweile als Verein "Verdienen Durch Sondengehen und Heimatforschung"
                    verschrien ist.

                    Fordere was du willst.
                    Nur belüge nicht die Sondler damit das " demnächst JEDER Fund abgegeben werden muß."

                    Nur weil Herr Dr.Kunow HERAUSRAGENDE wissenschaftliche Funde dem Staat gerne gesichert sehen will.

                    Alles andere ist Propaganda. Und sehr typisch für einen Verein der lediglich SEINE Interessen (Geschäft ? ) durchdrücken will.
                    Zuletzt geändert von Entetrente; 07.04.2007, 18:59.
                    Gut Fund und Besten Gruß !

                    Kommentar

                    • IG Phoenix
                      Heerführer

                      • 17.05.2002
                      • 1106
                      • Uplengen
                      • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                      #11
                      Zitat von Entetrente
                      Fordere was du willst.
                      Nur belüge nicht die Sondler damit das " demnächst JEDER Fund abgegeben werden muß."

                      Nur weil Herr Dr.Kunow HERAUSRAGENDE wissenschaftliche Funde dem Staat gerne gesichert sehen will.

                      Alles andere ist Propaganda. Und sehr typisch für einen Verein der lediglich SEINE Interessen (Geschäft ? ) durchdrücken will.
                      Hallo Stefan,


                      Du wirfst mir hier vor Propaganda zu machen!



                      Ich mache keine Propaganda – ich kann lesen – Dinge zusammenfassen.

                      Prof. Kunow hat im Auftrag der Landesarchäologen dem Bundeskulturausschuss einen Vorschlag unterbreitet, den § 984 BGB durch ein Schatzregal zu ergänzen.

                      Quelle: Wortprotokoll des Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, 18. Sitzung vom 27.09.2006 Protokoll-Nr. 16/18 Seite 7, 1. Absatz von Abgeordneten Steffen Reiche (SPD)

                      Zitat: das ein Schatz von wissenschaftlichen Wert Eigentum des Bundeslandes sein soll, in dem er gefunden würde.

                      Prof. Dr. Kurt Siehr (Uni Zürich) trägt dazu vor:

                      Quelle: sie oben, Seite 17 vorletzter Absatz:

                      Zitat: Die Schweiz hat festgelegt, alles Kulturgut, das gefunden wird, ist Eigentum des Staates oder des Bundeslandes in dem es gefunden wird.

                      Anmerkung von mir: Hier geht es schon um alles Kulturgut, nicht mehr um „herausragende wissenschaftliche Funde“.

                      Prof. Henrik R. Hanstein (Kunsthaus Lempertz) trägt vor:

                      Quelle siehe oben, Seite 22, dritter Absatz:

                      Zitat: eine Münze, selbst mit dem Wert Null kann interessant sein, wenn ich weis, wo sie gefunden wurde. Wir wissen jetzt durch den Fund der Münze nördlich von Osnabrück – die im Handel nahezu wertlos ist – dass dort die Varusschlacht stattgefunden hat.

                      Die Abgeordnete Rita Pawelski (CDU/CSU) fragt:

                      Quelle, siehe oben, Seite 28, 2. Absatz:

                      Zitat: Wie können wir da genau definieren, damit eine für den Moment unbedeutende Münze, die sich dann doch als sehr bedeutsam herausstellt, vom Gesetz geschützt ist?

                      Anmerkung von mir: Indem ich alle Funde vom Schatzregal erfasse.

                      Prof. Henrik R. Hanstein (Kunsthaus Lempertz) trägt vor:

                      Quelle, siehe oben, Seite 31 letzter Satz:

                      Zitat: Und was sage ich den anderen Leuten, die ich hier ab Wert Null bei Archäologie und Münzen strangulieren will; das finde ich unangemessen.

                      Anmerkung von mir: Hier ging es im Verhältnis zu anderen Kunstwerken, bildet aber eine Reflexion zur im Ausschuss vorherrschenden Meinung zum Schatzregal.


                      Und genau darum geht es. Zwar sollen vorgeblich nur Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung unter das Schatzregal fallen, doch um möglichst alle Funde zu erfassen, sollen die Kriterien, was ein solcher Fund ist, bis zur einzelnen Münze heruntergeschraubt werden.

                      Es geht hier nicht um Geld, sondern wer noch etwas Verstand besitzt, weis was passiert, wenn ein solches Gesetz verabschiedet wird. Alle Sondengänger sind dann Straftäter. Strafvorwurf ist Unterschlagung. Kein Sondengänger wird seine Funde zukünftig noch melden. Das Schatzregal schadet der archäologischen Forschung.

                      Wir fordern dagegen. Abschaffung des Schatzregals in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer und Einführung einer gerechten Entschädigung für Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung, die natürlich in einem Museum besser aufgehoben sind und für die wissenschaftliche Forschung zugänglich sein müssen.

                      Viele Grüße

                      Walter

                      Kommentar

                      • BOBO
                        Heerführer


                        • 04.07.2001
                        • 4422
                        • Coburg
                        • Nokta SimpleX+

                        #12
                        @Entetrente:
                        Welche Geschäfte?

                        Warum geht jemand mit der Sonde über einen Acker?
                        Zuletzt geändert von BOBO; 24.04.2007, 04:49.
                        MfG BOBO

                        Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

                        Kommentar

                        • Franzel
                          Anwärter


                          • 01.08.2005
                          • 17

                          #13
                          Zitat von IG Phoenix
                          Wir fordern dagegen. Abschaffung des Schatzregals in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer und Einführung einer gerechten Entschädigung für Funde von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung, die natürlich in einem Museum besser aufgehoben sind und für die wissenschaftliche Forschung zugänglich sein müssen.

                          Viele Grüße

                          Walter
                          Hallo Walter,

                          ich persönlich habe auch kein Interesse an ein Bundesweites Schatzregal, jedoch würde ich gerne wissen welche Vorschläge der VDSH vorbringen kann damit ein Fund von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung seitens des Amtes auch bezahlt werden kann?

                          Herausragende Funde definieren nicht immer eine Himmelsscheibe, es kann auch schon ein kleines Münzlein sein, welches von Interesse sein kann.

                          Viele Grüße
                          Frank

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                          • Sorgnix
                            Admin

                            • 30.05.2000
                            • 25931
                            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                            #14
                            Das ist ja alles wunderbar ...

                            Jedoch verbitte ich mir hier jetzt sämtliche Diskussionen bzw. Grabenkriege unserer teilw. unter etwas Übereifer leidenden Verbandsfunktionäre!

                            Solange Ihr vernünftig miteinander umgeht, und einigermaßen akzeptable Tonart an den Tag legt, könnt Ihr hier gern fachliche Diskussionen führen.
                            Die sollten sich dann allerdings einzig aufs Thema beschränken, und jegliche persönlichen Anfeindungen vermeiden.

                            Ansonsten haben beide Vertretungen EIGENE Internetvertretungen bzw. Foren.

                            Wenn da jemand ne Frage hat, dann sollte der sie DORT stellen.


                            Ich hab nämlich keine Lust, hier immer den Aufpasser spielen zu dürfen ...

                            Gruß
                            Jörg
                            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                            (Heiner Geißler)

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                            • masterTHief
                              Landesfürst

                              • 27.11.2001
                              • 985
                              • In einer Höhle in der Erde
                              • Schlumberger Titan

                              #15
                              @ Franzel,

                              wenn Fundgegenstände zwar eine hervorragende wissenschaftliche Bedeutung haben, aber im allgemeinen Verkehr hingegen kaum etwas Wert sind (Verkehrswert Deiner kleinen Münze), wo liegt dann das Problem der Bezahlbarkeit, der Finanzierung des Ankaufes?

                              Eine Form bundeseinheitlichen Schatzregales in das BGB einfließen zu lassen (Erweiterung des § 984 BGB um einen weiteren entsprechenden Satz) ist von der Rechtssystematik wirklich äußerst bedenklich.
                              Das BGB regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger zueinander und untereinander auf gleicher Ebene und ist kein öffentliches Recht (wie die Denkmalschutzgesetze), das von einem Über- /Unterordnungsverhältnis geprägt ist.
                              Korrekterweise müßten die Denkmalschutzgesetze insoweit vereinheitlicht und harmonisiert werden, aber die Bundesländer sind sich bisher recht uneinheitlich hinsichtlich er Form und des Umfanges ihrer jeweils geltenden Schatzregal-Regelungen (acht verschiedene Versionen in 13 Bundesländern sprechen dafür, daß bisher auch kein "Optimum" gefunden worden sein kann).
                              Das darf doch auch einmal kritisch zur Kenntnis genommen werden und der bisherige Umgang mit dem Instrument Schatzregal ist daher nicht gerade geeignet, Vertrauen in die jeweiligen politischen Willen und deren juristischen Umsetzungen zu erwecken).
                              Zusätzlich darf auch angemerkt werden, daß angestrebte Gesetzesänderungen und -vorlagen sowie deren Urheber, Verfechter und Befürworter kritisch betrachtet werden sollten, wenn nicht einmal den Grundlagen unserer Rechtssystematik Rechnung getragen wird.
                              Auch nicht gerade vertrauenserweckend.

                              Gruß

                              masterTHief
                              - nur echt mit "TH" -

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