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  • da kami
    Ritter


    • 03.05.2006
    • 370
    • EUdSSR

    #31
    Da gibts so ein lustiges Urteil des BVerfG...sinngemäß steht da drin:
    "Was nicht verboten ist, ist erlaubt."

    Um etwas zu dürfen braucht man also tatsächlich kein Gesetz in dem das Dürfen erwähnt wird. Es gibt und braucht kein Gesetz in dem steht "man darf Kleingeld mitm Detektor suchen".
    Deshalb können wir da auch keines präsentieren. Brauchen wir auch nicht.
    Derjenige der behauptet etwas sei verboten, der möge seine Quelle offenbaren. Denn der muss eine (Rechts)Quelle haben.

    Was man vom Grundeigentümer braucht ist keine Genehmigung sondern eine Erlaubnis. Genehmigungen erteilen Behörden. Eine Erlaubnis als Genehmigung zu bezeichnen ist schlechte Ugs.

    Das Suchen von Bodendenkmälern ist tatsächlich verboten, ohne eine Genehmigung.
    (Tatsächlich ist sogar nicht nur das Suchen AUF Bodendenkmälern unter Genehmigungsvorbehalt verboten, sondern schon das suchen NACH Bodendenkmälern. Genehmigungen kann man aber sogar einklagen...alles schon vorgekommen...)

    suum cuique...den Archäologen die Altertümer, freien mündigen Bürgern die allgemeine Handlungsfreiheit...

    Vielleicht fragt man in Rechtsdingen besser Juristen als Archäologen...
    Zuletzt geändert von da kami; 15.04.2007, 04:09.
    ...noch schene Stana mecht i grobn...
    ...i mecht Singan und Lachn und iabahopts duan wos i wui...
    oba i glab, da verlang i scho zvui...

    Kommentar

    • Michel325
      Lehnsmann


      • 23.03.2007
      • 37
      • NRW

      #32
      Ok, da nun auch die Rechtsfrage geklärt ist wollt ich mal fragen
      1. wie lange ihr so sucht und
      2. an welchen stellen (wald, feld, wiese, parks) man die meisten und die beten Funde macht
      3. Woran man erkennt, dass man auf einem Bodendenkmal ist und
      4. wo man dann eine entsprechende Genehmigung herbekommt

      Greetz Michel

      PS: thx to da kami für die ausführliche erklärung

      Kommentar

      • da kami
        Ritter


        • 03.05.2006
        • 370
        • EUdSSR

        #33
        Gerne...aber berufe dich besser aufs Bundesverfassungsgericht als auf mich.
        Meines Wissens gibt es jedenfalls keine Rechtsnorm die das Suchen nach Eisenmeteoriten, Kleingeld, neuzeitlichem Schrott und dergleichen verbietet.
        Rein rechtlich macht es auch keinerlei Unterschied ob man als Hilfsmittel einen Detektor, eine Wünschelrute oder ne Flurkarte verwendet.

        Genehmigung kriegst du, oder kriegst du nicht, von den Landesämtern für Denkmalschutz. Einfach mal dort anrufen und freundlich erkundigen und fragen wie und ob man entsprechenden Fachleuten Hilfe anbieten kann, in manchen Bundesländern kriegt man soviel Vertrauensvorschuss, dass man erstmal sehr eingeschränkte Gebiete zur Suche nach Altertümern besondeln darf. Liegt aber wohl eher an der Einstellung (und auch guten oder schlechten Erfahrungen) der dortigen Archäologen als an der Rechtslage, erteilen dürfen tun sie immer.
        Wenn du denn überhaupt na sowas suchen willst. Ohne Genehmigung würd ichs jedenfalls nicht tun.

        Wenn du nicht nach Altertümern suchst und trotzdem auf unbekanntes stößt (also Zufallsfund), wird dir wohl kaum einer den Kopf abreißen, wenn du ohne groß auszubaggern gleich meldest.
        Sondelst du dagegen ohne Genehmigung auf ner alten Keltenschanze rum, die auf jeder Landkarte ist, kriegst du wohl zu Recht den Kopf abgerissen.

        Tja....wie erkennt man ein Bodendenkmal...
        in archäologischer Hinsicht: wenn du alts Klump findest.
        in rechtlicher: sobald du erkennst, dass es alts Klump ist.

        Ich denke da gibts kein Patentrezept...Augen aufhalten, und wenn ja, Finger weg und melden.



        (Ich gebe hier lediglich meine Rechtsauffassung wieder, dies stellt keine Einzelfallrechtsberatung dar...)
        ...noch schene Stana mecht i grobn...
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        oba i glab, da verlang i scho zvui...

        Kommentar

        • FriscoKid
          Heerführer


          • 20.03.2007
          • 1069
          • Preussens Perle
          • XP

          #34
          Hallo,
          ich bin auch ganz neu hier, und das Thema interessiert mich selbst.
          Eine Liste über entsprechende Bodendenkmäler bekommst du für fast jeden Landkreis im Internet. Problem ist dabei nur, dass meist nur die entsprechende Flur angegeben ist, in der das BD liegt. Mußte dich dann also noch bei deinem Katasteramt schlaumachen. Oder du kennst nen Vermesser.
          Gruß Frisco

          Nec temere - Nec timide

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          • Identita
            Geselle


            • 02.12.2006
            • 68
            • niedersachsen

            #35
            ja gut die meisten denkmäler sind in ganz normalen wanderkarten karten eingezeichnet, als KD

            Kulturdenkmal

            Kommentar

            • Loenne
              Ratsherr


              • 20.03.2004
              • 267
              • Schleswig-Holstein

              #36
              Hallo,

              die meisten Bodendenkmäler sind NICHT in den Karten eingezeichnet! Du wirst im Regelfall in keiner Wanderkarte überpflügte Grabhügel finden, keine Wüstungen und auch keine Gräberfelder. Lediglich sichtbare Objekte (Burgen, Wälle, Schanzen, Grabhügel usw.) sind dort verzeichnet.

              Wenn Du die Karten der Archäologen kennen würdest, würdest Du wissen, dass es sehr schwierig ist überhaupt Felder zu finden, auf denen nichts verzeichnet ist.

              Mit anderen Worten: Läufts Du ohne Genehmigung durch die Gegend, hast Du schneller ein Ordnungswidrigkeitsverfahren am Hintern als Dir lieb ist und im Regelfall ist der Detektor auch gleich mit weg. Da kannst Du dann hundert Mal erzählen, dass Du nur nach neuzeitlichen Münzen gesucht hast. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

              Entschuldigung Herr Wachmeister, ich angel hier nicht, sondern bringe nur meinem Wurm das Baden bei.

              @Michael325
              Verlasse Dich auf keinen Fall auf solche Aussagen, dass Du keine Genehmigung benötigst. Dafür gibt es einfach schon zu viele Sondengänger, die das teuer bezahlt haben (inkl. Hausdurchsuchungen).

              Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist zwar gering und Du wirst die Folgen auch überleben, aber es sucht sich mit einer Genehmigung einfach entspannter.

              Gruß
              Loenne

              Kommentar

              • FriscoKid
                Heerführer


                • 20.03.2007
                • 1069
                • Preussens Perle
                • XP

                #37
                genau das wollte ich auch sagen. Ein Kulturdenkmal ist nicht gleich ein Bodendenkmal. Allerdings gibt es auch bei den Bodendenkmalen "weiße Flecken". Es gibt sehr viele Bodendenkmale. Es gibt aber auch genauso viele Flecken die trotzdem interssant zum Sondeln sind, man muss nur gut recherschieren, und über entsprechende Quellen verfügen. In meiner alten Heimat gibt es über 100 Wüstungen auf wenigen Qkm. Weißt du wieviel davon Bodendenkmäler sind, höchstens 10.
                Gruß Frisco

                Nec temere - Nec timide

                Kommentar

                • Identita
                  Geselle


                  • 02.12.2006
                  • 68
                  • niedersachsen

                  #38
                  Hi
                  ja klar gibt es viele Bodendenkmäler , insbesondere auf Ackerflächen,
                  warum sollte man auf Ackerboden auch sondeln, wohl kaum weil man Neuzeitlich Schmuck und Euromünzen erwartet,
                  keiner sagt hier das er keine Genehmigung braucht, es gibt nur nen paar
                  Bereiche wo man in der Regel ohne sondeln darf (badestrände, spielplätze...)

                  mfg

                  Kommentar

                  • Michel325
                    Lehnsmann


                    • 23.03.2007
                    • 37
                    • NRW

                    #39
                    OK erstmal danke für die Antworten
                    Ich werd mir dann wahrscheinlich zur Sicherheit so ne Genehmigung holen
                    Weis einer ob die was kostet (NRW)?

                    Greetz Michel

                    Kommentar

                    • indiana 2
                      Bürger


                      • 23.10.2005
                      • 182
                      • Zuhause

                      #40
                      Kostet nichts

                      Kommentar

                      • Michel325
                        Lehnsmann


                        • 23.03.2007
                        • 37
                        • NRW

                        #41
                        OK vielen Dank dann werd ich mir sowas wohl in den nächsten Tagen besorgen

                        Kommentar

                        • eischilebt
                          Bürger


                          • 11.03.2007
                          • 133
                          • Schwerin
                          • Garrett ACE 250

                          #42
                          Hallo,

                          berichte mal bitte, ob du sie bekommen hast.Würde mich nämlich auch mal
                          brennend interessieren.


                          Gruß
                          I love to entertain you!

                          Kommentar

                          • Michel325
                            Lehnsmann


                            • 23.03.2007
                            • 37
                            • NRW

                            #43
                            Ich werde berichten obs klappt werd das wohl anfang nächster Woche machen

                            Kommentar

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