"Was nicht verboten ist, ist erlaubt."
Um etwas zu dürfen braucht man also tatsächlich kein Gesetz in dem das Dürfen erwähnt wird. Es gibt und braucht kein Gesetz in dem steht "man darf Kleingeld mitm Detektor suchen".
Deshalb können wir da auch keines präsentieren. Brauchen wir auch nicht.
Derjenige der behauptet etwas sei verboten, der möge seine Quelle offenbaren. Denn der muss eine (Rechts)Quelle haben.
Was man vom Grundeigentümer braucht ist keine Genehmigung sondern eine Erlaubnis. Genehmigungen erteilen Behörden. Eine Erlaubnis als Genehmigung zu bezeichnen ist schlechte Ugs.
Das Suchen von Bodendenkmälern ist tatsächlich verboten, ohne eine Genehmigung.
(Tatsächlich ist sogar nicht nur das Suchen AUF Bodendenkmälern unter Genehmigungsvorbehalt verboten, sondern schon das suchen NACH Bodendenkmälern. Genehmigungen kann man aber sogar einklagen...alles schon vorgekommen...)
suum cuique...den Archäologen die Altertümer, freien mündigen Bürgern die allgemeine Handlungsfreiheit...
Vielleicht fragt man in Rechtsdingen besser Juristen als Archäologen...








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