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  • Colin († 2024)
    Moderator

    • 04.08.2006
    • 10262
    • "Oppidum Ubiorum"
    • the "Tejon" (what else..?)

    #16
    wenn sich da kein BD's befinden hast du damit schon mal recht "gute Karten"

    Weil wo keine BD's etc. sind, ist auch meistens keiner den es stört, höchstens der Besitzer.. aber die Erlaubnis hast du ja..

    Kann natürlich auch von Ecke zu Ecke verschieden sein.. hier gehöre ich schon fast zum "Landschaftsbild" deswegen auch kein Problem..

    Gruß Colin


    "In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



    "Fotowettbewerbgewinner" 02.22 / 12.22 / 07.23 / 04.24
    "Fotowettbewerbmitgewinner" 10.21 / 01.22 / 05.23


    Colin hat uns am 16.07.2024
    nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
    In stillem Gedenken,
    das SDE-Team

    Kommentar

    • valhal
      Geselle


      • 21.12.2007
      • 87
      • bielefeld
      • hab noch keinen

      #17
      muss ich dann wohl...kenne nämlich ne ältere dame deren felder halb schildesche gehören (stadtteil von bielefeld)...
      und da glaub ich mal einiges finden zu können laut aussage einiger personen...
      Pflichten sind nichtdazu da,gewußt,sondern dazu da,getan zu werden.

      Kommentar

      • valhal
        Geselle


        • 21.12.2007
        • 87
        • bielefeld
        • hab noch keinen

        #18
        wenn ich da bestimmte stellen absuche wird mich halb bielefeld sehen,deswegen auch lieber die erlaubniss und halt die frage wegen den behörden
        Pflichten sind nichtdazu da,gewußt,sondern dazu da,getan zu werden.

        Kommentar

        • sirente63
          Banned
          • 13.11.2005
          • 5348

          #19
          Zitat von valhal
          mit der antwort haben die wohl auch nicht gerechnet...grins...
          also im klartext,wenn ich die erlaubnis des eigentümers habe können mir die behörden also nix?! richtig?!
          Hallo
          Allso Valhal Ich rate dir bei Diggs sich ordentlich anzumelden!!
          Richte dich wegen einer Grabungsgenehmigung direkt mit Fragen zur Thematik
          an die Leute dort.Falls jemand dort aus deiner Umgebung sein sollte wirst du
          ohne weiteres begleitende Unterstützung mit Rat und Tat von den Sucherkollegen dort erhalten.
          Und lass dir dort genauestens die Meldepflicht von Antiken oder Altertümlichen Artefakten erläutern!!!

          Und hier in diesem Thread @valhal kannst du dir selber ein genaues Bild zu deiner besagten Frage machen!!
          Grabungsgenehmigung für NRW

          Ein kurzer Auszug daraus
          2. Ich suche nicht nach Bodendenkmäler also brauche ich keine ?
          ================================================== ===============

          Irrtum , es steht unter

          § 2 - Begriffsbestimmungen, Absatz 5:

          "Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen".

          Und dann - wegen der Definition von Denkmälern und wegen der angekündigten Voraussetzungen - Absatz 1:

          "Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.


          Auch Spuren aus dem Zweiten Weltkrieg sind Geschichtsquellen. Aus ihnen können Verhältnisse und Geschehnisse abgelesen und rekonstruiert werden, die in der schriftlichen Überlieferung nicht vorkommen. Es handelt sich also nach § 2 DSchG um Bodendenkmäler, weil sie für die Geschichte des Menschen bedeutend sind und weil für ihre Erhaltung wissenschaftliche Gründe vorliegen. Wenn man danach sucht, braucht man nach § 13 DSchG eine Grabungserlaubnis. Denn in diesen Gesetzesauszügen stehen keine zeitlichen Einschränkungen, im ganzen Gesetz nicht(insgesamt 43 Paragraphen, die aber hier sonst nicht weiter interessieren). Die einzigen relevanten Merkmale sind die Voraussetzungen aus § 2 Absatz 1.


          Ergo, sobald jemand seinen Spaten in den Boden sticht und anfängt zu graben, kann er schon gegen geltendes Recht verstoßen.
          Es gibt genügend unbewegliche Bodendenkmäler, die nicht in TOPO Karten ausgewiesen sind und woher soll man wissen, dass man auf einem Bodendenkmal sucht, wenn keine Erkundigungen bei den Denkmalbehörden eingeholt werden ? Auch weiß nicht immer der Eigentümer des Ackers, dass dort ein Bodendenkmal liegt!
          Zuletzt geändert von sirente63; 25.01.2008, 17:13.

          Kommentar

          • samson
            Heerführer

            • 04.10.2000
            • 1785
            • Eich bei Worms
            • Whites DFX, XP Deus

            #20
            @Colin: Wie willst Du Dir sicher sein das dort, wo Du suchst, kein BD ist? Gerade in Deiner Gegend kannst Du häufig "Glück" haben und auf ein bisher unbekanntes BD stoßen.

            Kommentar

            • masterTHief
              Landesfürst

              • 27.11.2001
              • 985
              • In einer Höhle in der Erde
              • Schlumberger Titan

              #21
              Wenn ich das hier lese vom "Schwarz-Sondeln, bekomme ich die Krise.
              Wenn das ungenehmigte Aufspüren v o n B o d e n d e n k m ä l e r n gemeint sein sollte - aber auch n u r das - dann so weiter wie bisher, aber...

              ...mit der Sonde nach Metallen zu suchen ist weder ein Straftatbestand noch eine Ordnungswidrigkeit und somit weder mit Strafen noch mit Bußgeldern verbunden.
              Wer Relikte aus der Vorzeit oder von geschichtswissenschaftlichem Intertesse sucht oder (ohne diese zu suchen) solche findet, hat den Denkmalschutzgesetzen entsprechend zu handeln bzw. zu unterlassen.

              Ein Schatzsucherforum ist kein Bodendenkmalforum.

              Beim Sondeln finden man vorwiegend Müll, ab und zu verlorene Gegenstände, beides zu suchen und zu finden unterliegt nicht den Denkmalschutzgesetzen.
              Ganz selten wird man Schätze im Sinne des § 984 BGB finden.
              Dann erst stellt sich die Frage, ob diese auch das Qualitätsmerkmal eines Bodendenkmales erfüllen.
              Dann und nur insoweit ziehen die Denkmalschutzgesetze (incl. dem in ihnen verankerten Schatzregal der verschiedener Bundesländer), haben die Denkmalbehörden ein gehöriges Wort mitzureden.

              Hier wird einseitig der Anfänger von verschiedenen Interessenträgern derart falsch bzw. nicht umfassend und detailliert informiert, daß der Eindruck entsteht (dies wohl auch soll!)...
              ...jeder Sondengang sei genehmigungspflichtig,
              ...jeder (eben auch metallene) Bodenfund sei ein Bodendenkmal und
              ...jeder von Rost durchlöcherte Eimer gehöre den Denkmalbehörden.
              (...denn diese hätten festzustellen, ob Miraculix nicht gerade in diesem darum hochwissenschaftlich interessantem Artefakt seinen berühmten Zaubertrank gebraut hat)

              Ganz Gallien ist von den Archäologen besetzt.
              Ganz Gallien? Nein!

              Gruß

              masterTHief
              Zuletzt geändert von masterTHief; 25.01.2008, 18:18.
              - nur echt mit "TH" -

              Kommentar

              • Entetrente
                Bürger

                • 30.03.2001
                • 167
                • Düsseldorf
                • Minelab Souvereign/ MXT

                #22
                Zitat von masterTHief
                Ganz selten wird man Schätze im Sinne des § 984 BGB finden.
                Dann erst stellt sich die Frage, ob diese auch das Qualitätsmerkmal eines Bodendenkmales erfüllen.
                Dann und nur insoweit ziehen die Denkmalschutzgesetze .......
                Sorry ! Was ein Quark !

                Das "Qualitätsmerkmal" Bodendenkmal ist sehr schnell erfüllt.

                Dafür bedarf es überhaupt keines Schatzes !!

                Je nach Bundesland kann sogar eine Biermarke oder gar ein militärisches Abzeichen oder Knopf dieses Merkmal erfüllen.

                Laßt euch nicht auf solchen Unfug ein !
                Oder laßt euch vorher von Masterchief quittieren das er euch die Strafe und den weggenommenen Detektor bezahlt sollte sein euch vermitteltes Rechtsverständnis schwer daneben liegen.


                Immer wieder.....


                Naja, ihr seid ja schon groß. Und wißt was ihr tut.


                Besten Gruß

                Stefan
                Gut Fund und Besten Gruß !

                Kommentar

                • sirente63
                  Banned
                  • 13.11.2005
                  • 5348

                  #23
                  Hallo
                  Wer die Möglichkeit hatt in NRW wie Ich glücklicherweise,sollte für ein paar Euro
                  eine Grabungsgenehmigung beantragen!!
                  Keine Konflikte mit irgendwem,entspanntes suchen usw. eigentlich nur positive
                  Erfahrungen gemacht auch mit den Behörden!
                  Es ist schon wie @Enterente es beschrieb es gibt Sucher die ein eigenartiges Wunschdenken an den Tag legen,und dieses noch ausgeschmückt versuchen
                  Beginnern oder Anfängern zu vermitteln.
                  MfG

                  Kommentar

                  • masterTHief
                    Landesfürst

                    • 27.11.2001
                    • 985
                    • In einer Höhle in der Erde
                    • Schlumberger Titan

                    #24
                    @ Stefan von DIGS:

                    Bitte nicht sofort schreiben, erst nachdenken!

                    Nicht jeder Schatz ist ein Bodendenkmal!!!
                    Keine Rede davon, daß Bodendenkmäler auch gleichzeitig Schätze sein müssen oder sind!

                    Lies den Passus noch einmal in aller Ruhe oder laß ihn Dir von einem Archäologen erklären.

                    Hierin liegt die von mir geschilderte Ursache, daß die Sondengänger leider nicht zutreffend informiert werden.
                    Esgibt Leute bei DIGS, die sich besser auskennen als Du, bitte laß diese zu Wort kommen.

                    Ich weiß, Du meinst es gut, aber "gut gemeint" ist nicht immer "gut", kann auch ganz schlecht sein.
                    Ich fürchte aber, das verstehst Du nun auch wieder nicht .

                    Gruß

                    masterTHief
                    Zuletzt geändert von masterTHief; 25.01.2008, 20:03.
                    - nur echt mit "TH" -

                    Kommentar

                    • Colin († 2024)
                      Moderator

                      • 04.08.2006
                      • 10262
                      • "Oppidum Ubiorum"
                      • the "Tejon" (what else..?)

                      #25
                      Zitat von samson
                      @Colin: Wie willst Du Dir sicher sein das dort, wo Du suchst, kein BD ist? Gerade in Deiner Gegend kannst Du häufig "Glück" haben und auf ein bisher unbekanntes BD stoßen.

                      Weil damals bei Genehmigungsaustellung, geprüft wurde, ob sich in meinem Bezirk, wo ich die Absicht hegte zu Sondeln..kein Boden oder sonstiges Denkmal bekannt war..

                      Sollte ich jedoch irgendwann mal auf Hinweise stoßen, das diese Annahme der Behörden ein Irrtum war, wird es sicher bald ein eingetragenes BD in dieser Ecke geben..

                      Wenigstens habe ich es dann aufgespürt..

                      und da gehe ich ganz nach Inhalt meiner Signatur vor, auch wenn es der Staat ist....

                      Gruß Colin
                      Zuletzt geändert von Colin († 2024); 25.01.2008, 20:59.


                      "In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



                      "Fotowettbewerbgewinner" 02.22 / 12.22 / 07.23 / 04.24
                      "Fotowettbewerbmitgewinner" 10.21 / 01.22 / 05.23


                      Colin hat uns am 16.07.2024
                      nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
                      In stillem Gedenken,
                      das SDE-Team

                      Kommentar

                      • curious
                        Heerführer


                        • 25.04.2004
                        • 3859
                        • Köln
                        • tesoro/ebinger

                        #26
                        Zitat von Colin
                        Weil damals bei Genehmigungsaustellung, geprüft wurde, ob sich in meinem Bezirk, wo ich die Absicht hegte zu Sondeln..kein Boden oder sonstiges Denkmal bekannt war..

                        Könnte dir aber leicht passieren, das für Dein Gebiet ein anderer Sucher Genehmigung erhält oder ein Ehrenamtlicher deinen Bezirk übernimmt.

                        Aus eigener Erfahrung weiß ich, das nur im Ausnahmefall ( nur mit Vitamin B) für Köln Genehmigungen ausgestellt werden. Außerhalb ist der RAB zuständig, ein überschaubarer Haufen, die Sondengänger als Exoten kennen sich untereinander...
                        Gruß Alex

                        Selbst eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.
                        Woddy Allen
                        यहां तक कि एक टूटी हुई घड़ी ठीक दो बार एक दिन है. वुडी एलेन

                        Kommentar

                        • masterTHief
                          Landesfürst

                          • 27.11.2001
                          • 985
                          • In einer Höhle in der Erde
                          • Schlumberger Titan

                          #27
                          Meines Wissens ist doch das gesamte Kölner Stadtgebiet - aus gutem Grunde - Grabungsschutzgebiet.
                          Nicht nur, was Sondengänger betrifft.
                          Hier stolperst Du an jeder Straßenecke und bei jeder Baugrube über altes Römisches.

                          Als karnevalistischen Gruß eines früheren Rheinländers und Köln-Insassens - dort Warterloostraße 13 in Nippes - an Stefan von DIGS:
                          "Davon kann Düsseldorf nur träumen!"

                          Den Status "gesamtes Grabungsschutzgebiet" möchten die Hardline-Archäologen und auch ein ungenannter Düsseldorfer mit seinen Anhängern am liebsten dem gesamten Bundesgebiet aufzwingen.

                          Ganz Gallien!? Neihein!!!

                          Gruß und Alaaf

                          masterTHief
                          - nur echt mit "TH" -

                          Kommentar

                          • fleischsalat
                            Moderator

                            • 17.01.2006
                            • 7794
                            • Niedersachsen

                            #28
                            Wiso zankt ihr Euch nicht per PN?!
                            Wenn ich mal sehe, wie lange ihr hier schon angemeldet seid, solltet ihr das doch wissen, oder?!
                            Willen braucht man. Und Zigaretten!

                            Kommentar

                            • sirente63
                              Banned
                              • 13.11.2005
                              • 5348

                              #29
                              Zitat von curious
                              Könnte dir aber leicht passieren, das für Dein Gebiet ein anderer Sucher Genehmigung erhält oder ein Ehrenamtlicher deinen Bezirk übernimmt.

                              Aus eigener Erfahrung weiß ich, das nur im Ausnahmefall ( nur mit Vitamin B) für Köln Genehmigungen ausgestellt werden. Außerhalb ist der RAB zuständig, ein überschaubarer Haufen, die Sondengänger als Exoten kennen sich untereinander...
                              Hallo
                              Dieses ist mir genauso bekannt!!Der Sucherkollege @Collin gibt in einem Posting
                              oben an,das Er schon Inhaber einer Grabungsgenegmigung gewesen ist.
                              Und diese auch verlängert wurden in früheren Zeiten.
                              Somit müsste @Collin doch den Sachverhalt im Raum Köln doch ganz genau
                              wissen wie es abläuft mit der zusamenarbeit seines zuständigen Archäeologen
                              und den zuständigen Behörden.
                              MfG

                              Kommentar

                              • valhal
                                Geselle


                                • 21.12.2007
                                • 87
                                • bielefeld
                                • hab noch keinen

                                #30
                                ich denke mal die streiten nicht. ist doch nur ´ne diskussion,meiner meinung nach.habe dieses thema ja deswegen reingestellt ,weil hich verschiedene meinungen hören wollte und aufklärung. und ich denke mal ich bin dadurch ein stück schlauer geworden.werd auf jedenfall versuchen ne genehmigung zu bekommen,wenn man dadur achnoch noch der stadt helfen kann bei eventuellen ,besonderen funden...aber ich will ja auch nen stück vom kuchen und wenn ich keine bekomme dann....................!
                                ich will mich nicht bereicher in finanzieller hinsicht,sondern in geschichtlicher art & weise und aus persönlichen gründen und und und....
                                aber erstmal danke an alle
                                Zuletzt geändert von valhal; 26.01.2008, 12:05.
                                Pflichten sind nichtdazu da,gewußt,sondern dazu da,getan zu werden.

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